Änderung der Mehrwertsteuer
Auf dieser Seite tragen wir für Sie die wichtigsten Ereignisse und unser Vorgehen zur Mehrwertsteuersenkung zusammen.
Die Mehrwertsteuer wird für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% gesenkt.
Hier informieren wir Sie über die aktuellsten Neuigkeiten zur Gesetzgebung sowie unserer Roadmap hin zur korrekten Abbildung der neuen Steuersätze in BuchhaltungsButler.
Unter der Timeline finden Sie grundsätzliche Informationen zum Thema, was Unternehmen nun beachten müssen.
Für weitergehende Informationen zum Thema schauen Sie bitte auch in unseren Steuer-Blog.
Aktuelle Ereignisse und unsere nächsten Schritte im Zeitstrahl
1. Juli 2020 Das Update ist live! Nach ausführlichen Kompatibilitätstests mit dem Programmupdate der DATEV haben wir unser Softwareupdate am Abend des 01.07.2020 eingespielt. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier: https://18.192.47.40/wissensdatenbank/mehrwertsteuer-update-2020/
30. Juni 2020 Update: Die Vorbereitungen für das Update sind fertig und wir warten aktuell auf das für den Abend des 30.06. angekündigte Programmupdate der DATEV. Vor unserem Release werden wir in DATEV letzte Kompatibilitätschecks vornehmen und unser Softwareupdate im Laufe des Mittwochs (01.07.2020) einspielen. Bitte nehmen Sie bis zum Update keine Buchungen mit neuen Steuersachverhalten (16%/5%) vor. Sobald das Update durchgeführt wurde, werden Sie umgehend informiert.
26. Juni 2020 Die Herleitung des Steuersatzes anhand des abweichenden Leistungsdatums sowie explizite Steuersätze befinden sich im Code-Review. Die Anpassung der Rechnungsstellung ist auf “ready for deployment”. Die Belegerkennung wurde ebenfalls angepasst und erkennt ab Juli auch die neuen Steuersätze.
22. Juni 2020 Heute wurde offiziell bestätigt, dass es keine Änderungen am Formular zur Umsatzsteuer-Voranmeldung geben wird.
22. Juni 2020 DATEV wird voraussichtlich keine neuen BU-Schlüssel einführen sondern anhand des abweichenden Leistungsdatums den jeweils gültigen Steuersatz mit gleichbleibenden BUs schlüsseln. Charmanter Ansatz, den wir derzeit intensiv evaluieren!
18. Juni 2020 Während für Rechnungsstellung und Belegerkennung baldige Updates anstehen, sind wir für die Adaption der Buchungslogik noch in der Konzeptionsphase. Wir planen derzeit, eigene Sachkonten, Steuerkonten und BU-Schlüssel einzuführen, damit sowohl die korrekte Darstellung und Auswertung in BuchhaltungsButler möglich ist, als auch die korrekte Übernahme aller Daten in Fremdsoftware. Alle notwendigen Updates werden zum 01.07. zur Verfügung stehen.
16. Juni 2020 Die DATEV wird voraussichtlich Ende Juni ein Programmupdate zur Verfügung stellen. Es sieht danach aus, als ob in DATEV mit den bestehenden Konten und Steuerschlüsseln für den Regel- und ermäßigten Steuersatz weitergebucht werden kann.
12. Juni 2020 Das Kabinett bringt die Mehrwertsteuersenkung auf den Weg und hat wichtige Teile des Kunjunkturpakets verabschiedet. Die Maßnahmen bedürfen jedoch noch Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, bevor sie in Kraft treten können. Deshalb sind jeweils Sondersitzungen am 29. Juni geplant.
11. Juni 2020 Erste Anforderungen in Bezug auf die Fakturierung wurden in die Entwicklung gegeben und befinden sich bereits in Testing.
10. Juni 2020 Erste Zwischenergebnisse und eine grobe Roadmap der Implementierung stehen. 15 Steuersätze, für die Steuercodes, Generalumkehrschlüssel und Steuerkonten implementiert werden müssen, stehen fest. Wir hoffen auf baldige Informationen der DATEV, haben jedoch einen eigenen Ansatz als Interimslösung definiert; Der Umgang mit neuen Umsätzen in der USt.-VA steht fest; Rechnungsstellung und Belegerkennung werden angepasst; Eine pragmatische Lösung für unseren eigenen Subscription-Prozess wurde definiert; Buchungsvorschläge und Lernverhalten werden näher geprüft
10. Juni 2020 Die “Umsatzsteuer-Vordruckkommission” spricht sich für eine pragmatische Lösung aus: Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt: Die Umsätze zu den neuen Steuersätzen (16% und 5%) werden gesammelt in den Kennzahlen für “Umsätze zu anderen Steuersätzen” eingetragen. Es wird vermutlich also keine Anpassung am aktuellen Vordruck geben. Die Anforderungen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung können nun ausformuliert und eingeplant werden.
9. Juni 2020 Update: Tabakwaren werden auch ab dem 01.07. weiterhin mit 19% besteuert. Somit gelten drei Steuersätze: 1) Mehrwertsteuersatz auf Tabakwaren bleibt auf 19%, 2) Regulärer Mehrwertsteuersatz 16%, 3) Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 5%
5. Juni 2020 Das Bayerische Landesamt für Steuern, zuständig für die Verwaltung der bundesweit eingesetzten “ELSTER”-Schnittstelle, gibt bekannt, dass die “Umsatzsteuer-Vordruckkommission” in der kommenden Woche darüber beraten wird, ob und wie die Vordrucke zur Umsatzsteuer-Voranmeldung angepasst werden müssen. Was es nicht alles für Kommissionen gibt…
4. Juni 2020 Wir haben eine “Task-Force” ins Leben gerufen: Ein Entwickler, zwei Mitglieder des Admin-Teams und ein Steuerrechts-Experte sammeln Informationen und erarbeiten eine Mind-Map potentieller Herausforderungen in allen Bereichen.
3. Juni 2020 Das Konjunkturprogramm und die damit einhergehende Mehrwertsteuersenkung wird von der Regierungskoalition bekannt gegeben.
Das Update ist live 🙂
Wir sind bereit 🙂
Update
Keine Änderung USt.-VA
Neuigkeiten DATEV
Update BuchhaltungsButler
Update DATEV
Kabinettsbeschluss
Entwicklung erstes Feature
Zwischenergebnisse
Pragmatische Lösung zur USt.-VA
Drei Steuersätze
Beratungen der Umsatzsteuer-Vordruckkommission
Einrichtung BuchhaltungsButler “Task Force”
Bekanntgabe Konjunkturprogramm
Wann gelten Lieferungen und Leistungen als ausgeführt?
Der Zeitpunkt der Ausführung einer Lieferung oder Leistung ist maßgeblich für die Anwendung des Steuersatzes und die Entstehung der Umsatzsteuer. Dieser Grundsatz wird weiter gelten.
Lieferungen: Lieferungen sind grundsätzlich dann ausgeführt, wenn der Empfänger die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt. Bei Versand des Gegenstands ist die Lieferung mit Beginn der Beförderung oder Versendung ausgeführt (Abschn. 13.1 Abs. 2 UStAE).
Sonstige Leistungen: Sonstige Leistungen sind grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt. Bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen ist die Leistung mit Beendigung des Leistungsabschnitts ausgeführt, wenn keine Teilleistungen vorliegen (Abschn. 13.1 Abs. 3 UStAE).
Innergemeinschaftliche Erwerbe: Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht die Umsatzsteuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG).
Welcher Steuersatz findet Anwendung?
Für alle bis zum 30.6.2020 ausgeführten Lieferungen und Leistungen gelten die “alten” Steuersätze.
Für alle in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ausgeführten Lieferungen und Leistungen gelten die “neuen” Steuersätze.
Ab dem 01.01.2021 gelten dann voraussichtlich wieder die alten Steuersätze.
Weiterführende Informationen zu den Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkung mit Anwendungsbeispielen finden Sie hier.
Kalkül: Zugegeben, die Entscheidung kam überraschend. Eine so weitreichende Änderung so kurzfristig zu verkünden war allerdings genau kalkuliert. Bei längerer Vorlaufzeit wären die Kaufentscheidungen in der derzeitigen Situation noch weiter aufgeschoben worden und dies hätte für die Monate bis zum Inkrafttreten schwere volkswirtschaftliche Folgen gehabt.
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