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Auswirkungen eines abweichenden Leistungsdatums
Die Funktion “Abweichendes Leistungsdatum” ermöglicht Ein- und Ausgangsrechnungen mit einem vom Rechnungsdatum abweichenden Leistungsdatum zu erfassen. Daraus ergeben sich umsatzsteuerliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen.
Inhalt
Grundsätzliches zur Erfassung des Leistungsdatums
Wenn Sie kein abweichendes Leistungsdatum eingetragen haben, ist bei allen Berechnungen grundsätzlich das Rechnungsdatum maßgeblich.
Das abweichende Leistungsdatum wird am Beleg neben dem Rechnungsdatum erfasst. Aus Gründen der Kompatibilität mit DATEV darf das abweichende Leistungsdatum nicht nach dem Rechnungsdatum liegen. Nehmen Sie in diesem Fall das Rechnungsdatum als Leistungsdatum.
Hinweis: Nur bei debitorisch und kreditorisch gebuchten Belegen wird das Leistungsdatum in Bezug auf umsatzsteuerliche und betriebswirtschaftliche Auswertungen berücksichtigt.
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Die Auswertung erfolgt nach dem Leistungsdatum, das Rechnungsdatum wird aber in der Auswertung mit aufgeführt.
Die auszuwertende Periode kann daher Rechnungen mit Rechnungsdatum außerhalb der gewählten Periode beinhalten, sofern das Leistungsdatum innerhalb der Periode liegt. Im umgekehrten Fall werden jedoch Rechnungen mit Leistungsdatum außerhalb der Periode und Rechnungsdatum innerhalb der Periode nicht berücksichtigt.
Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt.-VA)
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss zwischen Ausgangsrechnungen (Umsatzsteuer) und Eingangsrechnungen (Vorsteuer) unterschieden werden:
Umsatzsteuer
Bei Ausgangsrechnungen wird die Umsatzsteuer zum Leistungsdatum kalkuliert, sofern das Leistungsdatum kleiner oder gleich dem Rechnungsdatum ist.
Beachten Sie: Das Leistungsdatum wird nur bei debitorisch gebuchten Ausgangsrechnungen berücksichtigt.
Vorsteuer
Bei Eingangsrechnungen wird die Vorsteuer grundsätzlich zum Rechnungsdatum kalkuliert, da erst mit Vorliegen einer gültigen Rechnung Vorsteuer in Abzug gebracht werden darf.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Für die Zusammenfassende Meldung wird in BuchhaltungsButler grundsätzlich das Rechnungsdatum herangezogen.
Bitte beachten Sie daher Folgendes für eine korrekte Zusammenfassende Meldung:
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist das Rechnungsdatum für den Meldezeitraum maßgeblich. Wird die Rechnung mehr als einen Monat später erstellt, zählt der Monat nach der Lieferung als Meldezeitraum.
- Bei Dienstleistungen mit Umsatzsteuerschuld im übrigen Gemeinschaftsgebiet zählt der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Um dieses korrekt abzubilden, ist es notwendig, in BuchhaltungsButler das Rechnungsdatum manuell auf das für die ZM maßgebliche Datum zu ändern.
Summen- und Saldenliste / Kontenblätter
Die Darstellung der Geschäftsvorfälle in den Kontenblättern erfolgt grundsätzlich nach Rechnungsdatum und nicht nach Leistungsdatum.
Die Steuer wird in der Auswertung nicht periodengerecht, sondern zum Rechnungsdatum dargestellt. Hierdurch kann es zu Abweichungen zwischen der Auswertung “Umsatzsteuer-Voranmeldung” und den Werten in den Kontenblättern kommen. Die in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berechneten Werte berücksichtigen das abweichende Leistungsdatum und sind korrekt.
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