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Was muss ich beachten, wenn ich in einem anderen Land umsatzsteuerpflichtig bin?
Wenn Sie in einem weiteren Land neben Deutschland zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie die Umsätze mit den jeweiligen Steuersätzen buchen. In BuchhaltungsButler kann derzeit nur mit deutscher Umsatzsteuer direkt gebucht werden.
Es gibt allerdings einen einfachen Workaround, der nachfolgend anhand eines Beispiels aufgezeigt wird.
Im folgenden Beispiel wird gezeigt, wie Sie als Händler, der in Polen umsatzsteuerpflichtig ist, Erlöse mit polnischer Umsatzsteuer buchen.
- Legen Sie sich bitte zunächst ein individuelles Erlöskonto an, z.B. “8201; Erlöse 23% USt. PL“. Als Vorlagekonto wählen Sie das Konto “8200; Umsätze/Erlöse 0% Umsatzsteuer“.
- Nun buchen Sie sämtliche Umsätze inkl. polnischer Umsatzsteuer (brutto) auf das neue Konto. Sie buchen ohne Steuerschlüssel.
- Wenn Sie alle Umsätze eines Monats gebucht haben, kalkulieren Sie die im jeweiligen EU-Land anzumeldende Umsatzsteuer und buchen diese um. Sie finden den Bruttoumsatz ganz einfach in der SuSa-Liste auf dem angelegten Konto.
- Kalkulation am Beispiel mit einem Umsatz von EUR 1.230,00 laut Kontenblatt des Kontos 8201 (zu finden unter “Abschluss” in der Auswertung “SuSa-Liste/Kontenblätter”): EUR 1.230,00 / 1,23 = EUR 1.000,00 * 0,23 = EUR 230,00.
- Diese Summe buchen Sie anschließend unter “Erweitert” um: “8201; Erlöse PL” (S) an “1767; Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen” (H). Buchungstext: “Umbuchung Umsatzsteuer Polen”.
Weitere Informationen zur Buchhaltung mit im Ausland zu versteuernden Umsätzen finden Sie auch in unserem Artikel zum One-Stop-Shop-Verfahren.
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