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Erwerb von Waren im Dreiecksgeschäft
Beim Erwerb von Waren als letzter Abnehmer eines Dreiecksgeschäfts müssen sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuer korrekt geschlüsselt werden.
Inhalt
Wenn Sie den Erwerb von Waren als letzter Abnehmer eines Dreiecksgeschäfts buchen möchten, hat DATEV hierfür standardmäßig das Automatikkonto Erwerb Waren als letzter Abnehmer innerhalb Dreiecksgeschäft 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer (3553 | 5553)* vorgesehen. Dieses Konto ist jedoch in BuchhaltungsButler deaktiviert, da es die Steuer nicht korrekt aufschlüsseln würde.
*(SKR03 | SKR04)
Bitte gehen Sie daher wie folgt vor:
Sachkonto anlegen
Legen Sie sich bitte ein individuelles Sachkonto an. Als Vorlage nehmen Sie bitte kein Automatikkonto. Wir empfehlen, das Konto (3260 | 5260)* auf Basis des Kontos Wareneingang (3200 | 5200)* anzulegen.
Rechnungsbetrag buchen
Buchen Sie nun den Zahlbetrag auf der Bank oder den Rechnungsbetrag an der Eingangsrechnung auf das neu angelegte Sachkonto.
Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen
Anschließend wechseln Sie bitte über den Menüpunkt “Erweitert” in das erweiterte Buchen und buchen dort die Umsatzsteuer und die Vorsteuer. Sie müssen 19% des Kaufbetrags als Umsatzsteuer abführen, dürfen jedoch gleichzeitig denselben Betrag wieder als Vorsteuer geltend machen. Als Gegenkonto nehmen Sie bitte ein Interimskonto, z.B. das Konto Interimskonto / Kontierung nicht bekannt (1590 | 1370)*.

Diese Buchungen werden dann in der Umsatzsteuer-Voranmeldung korrekt in den Kennziffern 66 und 69 berücksichtigt.
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