Wissensdatenbank
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- Übermittlungsprotokolle der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt.-VA) erneut anfordern
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- Weitere Auswertungen
- Zahlungsdienstleister anbinden bzw. importieren
Trinkgeld verbuchen
Was es zu beachten gilt, damit Trinkgeld als Betriebsausgabe anerkannt wird und wie Trinkgeld in BuchhaltungsButler eingebucht wird.
Inhalt
Voraussetzung
Auch Trinkgelder im Rahmen eines Geschäftsessens werden vom Finanzamt als Betriebsausgabe anerkannt (sofern sie im angemessenen Rahmen von 5 – 15% liegen).
Voraussetzung ist der Nachweis der Trinkgeldzahlung durch z.B.
- Quittierung des erhaltenen Trinkgeldes durch die Servicekraft
- gesondertes Ausweisen der Trinkgeldzahlung auf einer Kreditkartenabrechnung
- Erstellung eines Eigenbelegs über das geleistete Trinkgeld
Für Informationen zur Buchung von Bewirtungskosten im Allgemeinen empfehlen wir unseren Artikel in unserem Steuer-Wiki.
Trinkgelder richtig verbuchen

- Erstellen Sie eine Teilbuchung in der Transaktion, die Sie verbuchen möchten.
- In der zweiten Zeile geben Sie das Stichwort “Trinkgeld” als Buchungstext ein, das Konto “Bewirtungskosten” wird Ihnen automatisch vorgeschlagen.
- Ändern Sie die Steuer auf “keine USt.” ab.
- Tragen Sie die Höhe des Trinkgelds ein.
- Der Betrag in der oberen Zeile wird automatisch angepasst, das richtige Buchungskonto ist hier ebenfalls Bewirtungskosten.
- Bestätigen Sie die Buchung mit Klick auf die blaue Schaltfläche.
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