E-Rechnungspflicht erfüllt

E-Rechnungen empfangen, prüfen und erstellen – einfach erledigt

BuchhaltungsButler ist eine Buchhaltungssoftware, mit der Unternehmen und Selbstständige E-Rechnungen im Format XRechnung und ZUGFeRD empfangen, prüfen, erstellen und GoBD-konform archivieren. So erfüllen Sie die Empfangspflicht seit 2025 und sind für die Ausstellungspflicht ab 2027 bzw. 2028 bereit.

So einfach erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht mit BuchhaltungsButler

Über 20.000 Unternehmen vertrauen bereits auf BuchhaltungsButler

Buchhaltungssoftware BuchhaltungsButler auf Google
Buchhaltungssoftware auf Provenexpert
Buchhaltungssoftware BuchhaltungsButler auf OMR

Wie empfange ich E-Rechnungen in BuchhaltungsButler?

E-Rechnungen kommen über dieselben Wege in BuchhaltungsButler wie Ihre PDF-Belege: per E-Mail-Inbox, Dropbox, Drag & Drop oder über unsere API. Das gilt für XRechnung genauso wie für ZUGFeRD.

Die Originaldatei wird unverändert gespeichert. Für XRechnungen erstellt BuchhaltungsButler automatisch eine Sichtkopie, damit Sie den Inhalt der XML-Datei gut lesen können. Bei ZUGFeRD sehen Sie direkt das enthaltene PDF. So erfüllen Sie die Empfangspflicht, ohne Ihre Abläufe umzustellen.

E-Rechnungen automatisch empfangen und auslesen

E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen und versenden

Schreiben Sie Ihre Ausgangsrechnungen direkt mit dem integrierten Rechnungsprogramm und versenden Sie sie im passenden E-Rechnungsformat ZUGFeRD. Die Pflichtangaben nach § 14 UStG sind in der Vorlage bereits hinterlegt, Kunden- und Artikeldaten übernehmen Sie mit einem Klick.

So sind Sie schon heute für die Ausstellungspflicht bereit – und Ihre Rechnungen landen automatisch in der Buchhaltung.

E-Rechnung in BuchhaltungsButler erstellen
Neu bis Ende 2026

E-Rechnungen automatisch prüfen

Bis Ende des Jahres erweitern wir BuchhaltungsButler um eine automatische Validierung. Eingehende und ausgehende E-Rechnungen werden dann gegen die Vorgaben der EN 16931 geprüft. Formatfehler und fehlende Pflichtangaben sehen Sie so sofort, also bevor Sie buchen oder eine Rechnung versenden.

Das Ergebnis können Sie als Prüfprotokoll herunterladen und zum Beispiel an Ihre Steuerkanzlei weitergeben. Die Prüfung gilt für alle Eingangswege, auch für E-Rechnungen, die über unsere API ankommen.

E-Rechnung prüfen und protokollieren mit BuchhaltungsButler

E-Rechnungspflicht: Was gilt wann?

Die E-Rechnung kommt in Stufen. Mit BuchhaltungsButler sind Sie für jede davon vorbereitet – vom Empfang heute bis zur Ausstellungspflicht für nahezu alle Unternehmen.

  • 01

    Seit 1. Januar 2025

    Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen von Geschäftskunden empfangen und verarbeiten können.

  • 02

    Übergang bis 2027

    Bis 31.12.2026 dürfen alle Unternehmen beim Versand noch Papier- und, mit Zustimmung der Empfänger:innen, PDF-Rechnungen nutzen. Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen das bis 31.12.2027.

  • 03

    Ab 1. Januar 2027

    Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.

  • 04

    Ab 1. Januar 2028

    Die Pflicht zur Ausstellung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen im B2B-Geschäft. Ausgenommen sind z. B. Kleinunternehmer:innen und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Alles für Ihre E-Rechnungen

Lösungen, die Ihnen die Umstellung leicht machen

GoBD-konformes Archiv für E-Rechnungen in BuchhaltungsButler

E-Rechnungen GoBD-konform archivieren

BuchhaltungsButler speichert jede E-Rechnung im Originalformat und schafft die technischen Voraussetzungen für eine GoBD-konforme Aufbewahrung.

E-Rechnungen per E-Mail-Inbox in BuchhaltungsButler empfangen

E-Rechnungen über alle Wege empfangen

Per E-Mail-Inbox, Dropbox, Drag & Drop oder API: E-Rechnungen kommen genauso in BuchhaltungsButler wie Ihre anderen Belege. Auch Partner-Integrationen, die unsere API nutzen, können E-Rechnungen übertragen.

Kostenloser XML-Viewer und E-Rechnungs-Generator

Kostenlose E-Rechnungs-Tools

Mit unserem E-Rechnungs-Generator und dem XML-Viewer erstellen und öffnen Sie E-Rechnungen kostenlos – auch ohne Account.

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Exporte
Perfekt vernetzt mit Kanzlei und Finanzamt.
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Mit BuchhaltungsButler erfüllen Sie die E-Rechnungspflicht

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Was genau ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931, das sich automatisch verarbeiten lässt – in Deutschland vor allem XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Ein einfaches PDF oder ein eingescanntes Papierdokument zählt nicht als E-Rechnung. Bei ZUGFeRD zählen die Profile MINIMUM und BASIC WL nicht als E-Rechnung.

Muss ich E-Rechnungen schon jetzt empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von Geschäftskund:innen empfangen und verarbeiten können. Das gilt auch für Kleinunternehmer:innen. Eine E-Mail-Adresse für den Empfang reicht dafür aus.

Welche E-Rechnungsformate unterstützt BuchhaltungsButler?

Eingehende E-Rechnungen können Sie als XRechnung und ZUGFeRD über alle gewohnten Wege hochladen: E-Mail, Dropbox, Drag & Drop oder API. Das Original wird gespeichert, für XRechnungen gibt es eine lesbare Sichtkopie. Ausgangsrechnungen erstellen Sie mit dem integrierten Rechnungsprogramm als ZUGFeRD.

In welchem Tarif ist die E-Rechnung enthalten?

Das Empfangen und ersenden von E-Rechnungen ist in allen Tarifen möglich.

Darf ich noch PDF-Rechnungen verschicken?

Ja, übergangsweise. Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen beim Versand noch Papier- oder (mit Zustimmung der Empfänger:innen) PDF-Rechnungen nutzen. Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen das bis Ende 2027.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer:innen?

Beim Empfang ja. Kleinunternehmer:innen müssen aber keine E-Rechnungen ausstellen.

Kann ich E-Rechnungen auch ohne Account öffnen?

Mit dem kostenlosen XML-Viewer und dem E-Rechnungs-Generator von BuchhaltungsButler öffnen und erstellen Sie E-Rechnungen ohne Anmeldung.

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