E-Rechnungen empfangen, prüfen und erstellen – einfach erledigt
BuchhaltungsButler ist eine Buchhaltungssoftware, mit der Unternehmen und Selbstständige E-Rechnungen im Format XRechnung und ZUGFeRD empfangen, prüfen, erstellen und GoBD-konform archivieren. So erfüllen Sie die Empfangspflicht seit 2025 und sind für die Ausstellungspflicht ab 2027 bzw. 2028 bereit.
14 Tage kostenlos. Keine Kreditkarte notwendig. Testphase endet automatisch.
Über 20.000 Unternehmen vertrauen bereits auf BuchhaltungsButler
Wie empfange ich E-Rechnungen in BuchhaltungsButler?
E-Rechnungen kommen über dieselben Wege in BuchhaltungsButler wie Ihre PDF-Belege: per E-Mail-Inbox, Dropbox, Drag & Drop oder über unsere API. Das gilt für XRechnung genauso wie für ZUGFeRD.
Die Originaldatei wird unverändert gespeichert. Für XRechnungen erstellt BuchhaltungsButler automatisch eine Sichtkopie, damit Sie den Inhalt der XML-Datei gut lesen können. Bei ZUGFeRD sehen Sie direkt das enthaltene PDF. So erfüllen Sie die Empfangspflicht, ohne Ihre Abläufe umzustellen.
E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen und versenden
Schreiben Sie Ihre Ausgangsrechnungen direkt mit dem integrierten Rechnungsprogramm und versenden Sie sie im passenden E-Rechnungsformat ZUGFeRD. Die Pflichtangaben nach § 14 UStG sind in der Vorlage bereits hinterlegt, Kunden- und Artikeldaten übernehmen Sie mit einem Klick.
So sind Sie schon heute für die Ausstellungspflicht bereit – und Ihre Rechnungen landen automatisch in der Buchhaltung.
E-Rechnungen automatisch prüfen
Bis Ende des Jahres erweitern wir BuchhaltungsButler um eine automatische Validierung. Eingehende und ausgehende E-Rechnungen werden dann gegen die Vorgaben der EN 16931 geprüft. Formatfehler und fehlende Pflichtangaben sehen Sie so sofort, also bevor Sie buchen oder eine Rechnung versenden.
Das Ergebnis können Sie als Prüfprotokoll herunterladen und zum Beispiel an Ihre Steuerkanzlei weitergeben. Die Prüfung gilt für alle Eingangswege, auch für E-Rechnungen, die über unsere API ankommen.
E-Rechnungspflicht: Was gilt wann?
Die E-Rechnung kommt in Stufen. Mit BuchhaltungsButler sind Sie für jede davon vorbereitet – vom Empfang heute bis zur Ausstellungspflicht für nahezu alle Unternehmen.
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01
Seit 1. Januar 2025
Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen von Geschäftskunden empfangen und verarbeiten können.
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02
Übergang bis 2027
Bis 31.12.2026 dürfen alle Unternehmen beim Versand noch Papier- und, mit Zustimmung der Empfänger:innen, PDF-Rechnungen nutzen. Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen das bis 31.12.2027.
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03
Ab 1. Januar 2027
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
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04
Ab 1. Januar 2028
Die Pflicht zur Ausstellung gilt grundsätzlich für alle Unternehmen im B2B-Geschäft. Ausgenommen sind z. B. Kleinunternehmer:innen und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.
Alles für Ihre E-Rechnungen
Lösungen, die Ihnen die Umstellung leicht machen
E-Rechnungen GoBD-konform archivieren
BuchhaltungsButler speichert jede E-Rechnung im Originalformat und schafft die technischen Voraussetzungen für eine GoBD-konforme Aufbewahrung.
E-Rechnungen über alle Wege empfangen
Per E-Mail-Inbox, Dropbox, Drag & Drop oder API: E-Rechnungen kommen genauso in BuchhaltungsButler wie Ihre anderen Belege. Auch Partner-Integrationen, die unsere API nutzen, können E-Rechnungen übertragen.
Kostenlose E-Rechnungs-Tools
Mit unserem E-Rechnungs-Generator und dem XML-Viewer erstellen und öffnen Sie E-Rechnungen kostenlos – auch ohne Account.
Sind Sie bereit für die E-Rechnungspflicht?
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