Rechnungsvorlage kostenlos: Word-Vorlage mit allen Pflichtangaben
Mit der kostenlosen Rechnungsvorlage von BuchhaltungsButler schreiben Sie in wenigen Minuten eine korrekte Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Logo und Daten einfügen, als PDF speichern, fertig.
Über 20.000 Unternehmen vertrauen bereits auf BuchhaltungsButler
So sieht die Rechnungsvorlage aus: Musterrechnung
Damit Sie sehen, wie eine fertige Rechnung aussieht, haben wir die Vorlage einmal beispielhaft ausgefüllt. Nutzen Sie die Musterrechnung als Orientierung und tragen Sie Ihre eigenen Daten an den markierten Stellen ein.
Rechnungsvorlage ausfüllen: Anleitung in 6 Schritten
Sie suchen eine Rechnungsvorlage, mit der Sie mit wenigen Klicks eine professionelle Rechnung erstellen können? Laden Sie sich einfach unsere Word-Vorlage herunter und erstellen Sie in einer Minute Ihre erste Rechnung.
Oder kostenlos mit LibreOffice, Google Docs bzw. Apple Pages.
Einmal speichern, dann haben Sie Ihre eigene Rechnungsvorlage für jede weitere Rechnung.
Fortlaufend und eindeutig, zum Beispiel RE-2026-0042.
Cursor links neben die Zeile setzen und auf „+“ klicken. Zum Löschen markieren › „Löschen“ › „Zeilen löschen“.
„Datei › Speichern unter › PDF“. So bleibt das Layout beim Kunden erhalten.
Pflichtangaben: Was muss auf eine Rechnung?
Damit Ihre Rechnung bei einer Betriebsprüfung Bestand hat und Ihr Kunde die Vorsteuer ziehen kann, braucht sie nach §§ 14, 14a UStG diese Angaben. Die Grundangaben sind in der Vorlage schon angelegt, die letzten drei ergänzen Sie nur, wenn sie auf Sie zutreffen:
Überzeugen Sie mit professionellem Angebots- und Rechnungsdesign: Mit BuchhaltungsButler erstellen Sie Rechnungen, Angebote und Gutschriften passend zu Ihrem Markenauftritt, indem Sie Ihre Dokumente mit Logo und Farben personalisieren und aus verschiedenen Layouts wählen.
Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer
Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG? Dann können Sie die Rechnungsvorlage ebenfalls verwenden. Sie weisen lediglich keine Umsatzsteuer aus:
- Zeilen für Steuersatz und Steuerbetrag löschen
- Rechnungsbetrag ist der Endbetrag, ohne Netto/Brutto
Hinweis für die Rechnung:Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Kleinunternehmer sind Sie, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Ab dem Umsatz, mit dem Sie die 100.000 € überschreiten, gilt die Regelbesteuerung. E-Rechnungen müssen Kleinunternehmer nicht versenden, empfangen können müssen sie sie trotzdem.
Sie wollen Rechnungen nicht mehr in Word schreiben? Mit BuchhaltungsButler erstellen Sie Rechnungen, Angebote und Gutschriften in Ihrem Design, mit fortlaufenden Nummern und als E-Rechnung.