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E-Rechnung Umsetzung in der Kanzlei: Der Rollout-Fahrplan für Steuerberater

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E-Rechnung Umsetzung: Kanzlei-Rollout | BuchhaltungsButler

Mit der E-Rechnungspflicht verändert sich nicht nur die Buchhaltung der Mandanten, sondern auch die Rolle der Kanzlei selbst. Steuerberater müssen den Rollout organisieren, Mandanten unterschiedlichster Digitalisierungsgrade mitnehmen und dabei die eigene Kanzleisoftware anbinden. Dieser Artikel zeigt, wie eine Kanzlei die Umsetzung strukturiert angeht.

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BuchhaltungButler BuchhaltungsButler bündelt Mandantenverwaltung, DATEV-Export und E-Rechnungsempfang in einer Oberfläche, sodass Kanzleien den Rollout für viele Mandanten gleichzeitig steuern können, statt jeden Fall einzeln zu lösen. Gratis testen

Das lernen Sie in diesem Artikel

  • Was die E-Rechnungspflicht 2025 konkret für die Kanzlei und ihre Beratungspflichten bedeutet.
  • Wie Sie Mandanten strukturiert und verständlich auf die Umstellung vorbereiten.
  • Welche digitalen Schnittstellen die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und BuchhaltungsButler unterstützen.
  • Wie eine Checkliste zur Prozessumstellung von Papierrechnung auf ZUGFeRD und XRechnung aussieht.
  • Welchen Fahrplan Sie für den Rollout in Ihrer Kanzlei nutzen können.

Für Steuerkanzleien ist die E-Rechnung Umsetzung Kanzlei-Aufgabe in zweierlei Hinsicht: Sie müssen ihre eigene Rechnungsstellung umstellen und gleichzeitig Dutzende bis hunderte Mandanten durch die Umstellung begleiten. Anders als bei einem einzelnen Unternehmen reicht es nicht, ein Format auszuwählen und eine Software einzurichten – die Kanzlei muss Kommunikation, Schulung und technische Anbindung für eine ganze Mandantschaft koordinieren. Wer diesen Rollout nicht strukturiert plant, verliert wertvolle Zeit in Einzelabstimmungen und riskiert, dass Mandanten zum Stichtag nicht empfangsbereit sind. Dieser Beitrag beschreibt konsequent aus Beraterperspektive, wie der Umsetzungsprozess in der Praxis aussieht.

E-Rechnung Umsetzung Kanzlei

Die Kanzlei übernimmt beim Thema E-Rechnung eine doppelte Rolle: Sie ist selbst rechnungsstellende Einheit gegenüber ihren Mandanten und gleichzeitig Multiplikator, der die gesetzlichen Vorgaben in die Breite trägt. Für die inhaltlichen Details zur Rechtslage verweisen wir auf den Grundlagenartikel E-Rechnungspflicht ab 2025 – hier liegt der Fokus stattdessen auf dem Prozess: Wie identifizieren Sie Mandanten mit Handlungsbedarf, wie priorisieren Sie den Rollout und welche internen Ressourcen brauchen Sie dafür?

In der Praxis bewährt sich eine Segmentierung der Mandantschaft nach technischer Reife und Umsatzvolumen. Mandanten mit hohem Rechnungsaufkommen und internationalen Geschäftsbeziehungen sollten priorisiert werden, da dort das Fehlerrisiko und der Beratungsaufwand am größten sind. Kleinere Mandanten mit wenigen Ausgangsrechnungen lassen sich oft in Sammelterminen oder per Rundschreiben informieren.

Legen Sie zu Beginn eine interne Mandantenliste mit Ampelstatus (rot/gelb/grün) an, die den Umsetzungsfortschritt pro Mandant dokumentiert. So behalten Sie auch bei hundert und mehr Mandanten den Überblick, ohne bei jedem Statusgespräch von vorn beginnen zu müssen.

E-Rechnungspflicht 2025 Steuerberater: Was für die Kanzlei gilt

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können – ohne Übergangsfrist. Für den Versand gelten dagegen gestaffelte Übergangsregelungen bis Ende 2027 beziehungsweise 2028, abhängig vom Vorjahresumsatz des Mandanten. Für Steuerberater bedeutet das konkret zwei Handlungsfelder: Erstens muss die Kanzlei selbst empfangs- und versandfähig sein, zweitens muss sie ihre Mandanten über die für sie geltenden Fristen aufklären – und diese Aufklärung ist Teil der Beratungspflicht, nicht nur eine Serviceleistung.

Wichtig für die Beratung: Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum E-Rechnungsempfang nicht ausgenommen, auch wenn sie selbst häufig noch sonstige Rechnungen ausstellen dürfen. Die Details dazu und zu den aktuellen Umsatzgrenzen finden Sie im Artikel zur Kleinunternehmerregelung 2025. Diese Differenzierung zwischen Empfangs- und Versandpflicht ist in der Mandantenberatung einer der häufigsten Stolpersteine, weil viele Unternehmer beides gleichsetzen.

Rechtsgrundlage der Neuregelung ist § 14 UStG in der durch das Wachstumschancengesetz geänderten Fassung, konkretisiert durch das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024. Für die Kanzlei-Compliance lohnt sich ein Blick in die zulässigen Formate: Details zu den zwei relevanten Standards liefern die Artikel zu ZUGFeRD und zur XRechnung im Überblick.

Mandanten auf E-Rechnung vorbereiten: Kommunikationsleitfaden

Der größte Zeitfresser beim Rollout ist selten die Technik, sondern die Kommunikation. Mandanten stellen ähnliche Fragen immer wieder, reagieren aber unterschiedlich auf Fristen – deshalb lohnt sich ein gestufter Kommunikationsplan statt einzelner Ad-hoc-Antworten.

Ein bewährter Ablauf für die Mandantenkommunikation:

  • Erstinformation per Rundschreiben oder E-Mail mit den wichtigsten Eckdaten und der individuellen Frist des Mandanten.
  • Segmentierte Folgekommunikation: separate Nachrichten für Mandanten, die selbst buchen, und solche, die die Kontierung vollständig der Kanzlei überlassen – die Handlungsschritte unterscheiden sich deutlich.
  • Ein kurzes Erklärvideo oder eine FAQ-Seite, die wiederkehrende Fragen abdeckt, damit nicht jede Anfrage einzeln beantwortet werden muss.
  • Ein persönliches Gespräch nur für Mandanten mit komplexeren Sachverhalten, etwa Auslandsgeschäft oder eigener ERP-Anbindung.

Formulieren Sie die Erstinformation so, dass sie zwischen „Was müssen Sie tun“ und „Was übernimmt die Kanzlei für Sie“ klar trennt. Diese Trennung reduziert Rückfragen erheblich, weil Mandanten sofort erkennen, ob bei ihnen Handlungsbedarf besteht.

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Digitaler Workflow: E-Rechnungs-Schnittstellen zwischen Kanzlei und BuchhaltungsButler

Sobald die Kommunikation steht, braucht es einen technischen Workflow, der Mandantendaten zuverlässig in die Kanzleisoftware bringt. BuchhaltungsButler bietet dafür mit BHB Pro für Kanzleien eine zentrale Mandantenverwaltung mit Single Sign-On, über die Kanzleien mehrere Mandate gleichzeitig steuern, ohne für jeden Mandanten einzeln Kontierungsregeln aufzusetzen.

Für den eigentlichen Datenaustausch stehen zwei Wege zur Verfügung: der klassische DATEV-Export als ZIP-Datei mit Buchungssätzen und Belegbildverknüpfung, oder die direkte Online-Schnittstelle zum Kanzlei-Rechnungswesen. Ergänzend baut BuchhaltungsButler eine Anbindung an das Peppol-Netzwerk auf, über das E-Rechnungen europaweit standardisiert ausgetauscht werden können – relevant vor allem für Mandanten mit grenzüberschreitendem Geschäft.

Ein Punkt, der in der technischen Umsetzung oft übersehen wird: die revisionssichere Archivierung. E-Rechnungen müssen im Ursprungsformat aufbewahrt werden, ein Ausdruck reicht nicht aus. Wie sich das GoBD-konform abbilden lässt, erklärt der Artikel zum Digitalen Belegarchiv, die rechtlichen Grundsätze dahinter fasst der Beitrag zur GoBD zusammen.

Checkliste zur Prozessumstellung: Von Papierrechnung auf ZUGFeRD und XRechnung

Für den Wechsel von der Papier- oder PDF-Rechnung auf ein E-Rechnungsformat hat sich in der Kanzleipraxis folgende Checkliste bewährt:

  • Bestandsaufnahme: Welche Mandanten stellen aktuell wie viele Ausgangsrechnungen, an wen und in welchem Format?
  • Formatentscheidung: ZUGFeRD für Mandanten, die weiterhin eine menschenlesbare PDF-Ansicht brauchen, oder reines XRechnung-XML für rein maschinelle Verarbeitung.
  • Technische Prüfung: Kann die vorhandene Rechnungssoftware des Mandanten die gewählten Formate erzeugen, oder ist ein Wechsel notwendig?
  • Empfangsseite klären: Ist die Kanzlei und sind alle Mandanten in der Lage, eingehende XRechnungen zu empfangen und automatisiert zu verarbeiten?
  • Archivierung sicherstellen: Werden die strukturierten Datensätze GoBD-konform und unveränderbar gespeichert?
  • Schulung: Wissen die Mitarbeitenden in Kanzlei und Mandantenbetrieb, wie sie mit dem neuen Format arbeiten?

Testen Sie den vollständigen Prozess – vom Rechnungsversand bis zum Import in die Kanzleisoftware – zunächst mit ein bis zwei Pilotmandanten, bevor Sie ihn auf die gesamte Mandantschaft ausrollen. So lassen sich Formatfehler frühzeitig erkennen, bevor sie sich vervielfachen.

Rollout-Fahrplan: In 5 Schritten zur startklaren Kanzlei

Für die interne Planung hat sich ein Fahrplan über mehrere Monate bewährt, der Kommunikation und Technik parallel vorantreibt:

  • Monat 1: Mandantensegmentierung und Priorisierung nach Umsatz, Rechnungsvolumen und Digitalisierungsgrad.
  • Monat 1–2: Aufbau der Kanzlei-eigenen Empfangs- und Versandfähigkeit inklusive Schnittstellentest zur eigenen Kanzleisoftware.
  • Monat 2–3: Erstkommunikation an alle Mandanten mit individueller Fristangabe und klarer Aufgabenteilung.
  • Monat 3–4: Pilotphase mit priorisierten Mandanten, danach schrittweiser Rollout auf die restliche Mandantschaft.
  • Laufend: Monitoring über die Ampelliste, Nachfassen bei Mandanten ohne Fortschritt und Anpassung der Kontierungsregeln je Mandant.

Fazit: E-Rechnung als Chance für die Mandantenbindung

Die E-Rechnung Umsetzung Kanzlei-weit ist mehr als eine technische Pflichtübung – sie ist eine Gelegenheit, die digitale Zusammenarbeit mit Mandanten grundsätzlich zu verbessern. Wer den Rollout jetzt strukturiert angeht, profitiert doppelt.

  • Eine klare Mandantensegmentierung spart in der Umsetzung deutlich mehr Zeit als Einzelfalllösungen.
  • Die Trennung von Kanzlei- und Mandantenaufgaben in der Kommunikation reduziert Rückfragen spürbar.
  • Eine zentrale Mandantenverwaltung mit standardisierten Schnittstellen macht den Rollout auch bei großer Mandantschaft handhabbar.
  • Wer die Umstellung aktiv begleitet, stärkt die Position als digitaler Berater und nicht nur als Pflichterfüller.

Alle Angaben ohne Gewaehr.

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David K.

Eine unglaubliche Zeitersparnis. Macht richtig Spaß. Vielen Dank für dieses tolle Tool!
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Daniela M.

Klare und leicht verständliche Benutzeroberfläche. Perfekt für die gemeinsame Nutzung der Plattform mit Geschäftspartnern.

FAQs

Wie plant eine Kanzlei die E-Rechnung Umsetzung für viele Mandanten gleichzeitig?

Der wichtigste Schritt ist die Segmentierung der Mandantschaft nach Umsatzvolumen, Rechnungsaufkommen und technischer Reife. Darauf aufbauend priorisiert die Kanzlei zunächst Mandanten mit hohem Fehlerrisiko und rollt den Prozess anschließend stufenweise auf die restliche Mandantschaft aus. Eine zentrale Mandantenverwaltung wie BHB Pro erleichtert das Monitoring über den gesamten Rollout hinweg.

Welche Pflichten hat ein Steuerberater bei der E-Rechnungspflicht 2025 gegenüber seinen Mandanten?

Steuerberater müssen ihre Mandanten über die für sie geltenden Fristen und Formatanforderungen informieren, da dies Teil der laufenden steuerlichen Beratung ist. Zusätzlich muss die Kanzlei selbst empfangs- und versandfähig für E-Rechnungen sein, unabhängig davon, wie weit einzelne Mandanten in der Umsetzung sind.

Wie bereiten Kanzleien Mandanten am besten auf die E-Rechnung vor?

Am effektivsten ist eine gestufte Kommunikation: eine allgemeine Erstinformation für alle, gefolgt von segmentierten Nachrichten für buchende und nicht buchende Mandanten sowie persönlichen Gesprächen nur für komplexere Fälle. Eine klare Trennung zwischen Mandanten- und Kanzleiaufgaben reduziert dabei die Zahl der Rückfragen erheblich.

Welche technischen Schnittstellen verbinden Kanzlei und Mandantensoftware bei der E-Rechnung?

Zur Verfügung stehen der klassische DATEV-Export als ZIP-Datei mit Buchungssätzen und Belegbildverknüpfung sowie direkte Online-Schnittstellen zum Kanzlei-Rechnungswesen. Ergänzend ermöglicht das Peppol-Netzwerk den standardisierten, europaweiten Austausch von E-Rechnungen zwischen Kanzlei und Mandanten mit grenzüberschreitendem Geschäft.

Müssen auch Kleinunternehmer bei der E-Rechnungsumsetzung durch die Kanzlei berücksichtigt werden?

Ja. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können, auch wenn sie selbst häufig weiterhin sonstige Rechnungen ausstellen dürfen. Diese Unterscheidung zwischen Empfangs- und Versandpflicht sollte in der Mandantenkommunikation explizit angesprochen werden, da sie häufig zu Missverständnissen führt.

Welche Rechnungsformate sollte eine Kanzlei ihren Mandanten für die Umstellung empfehlen?

Für Mandanten, die weiterhin eine menschenlesbare Ansicht ihrer Rechnungen brauchen, eignet sich ZUGFeRD als hybrides PDF/XML-Format. Mandanten mit rein maschineller Weiterverarbeitung oder Rechnungen an öffentliche Auftraggeber sollten dagegen auf die reine XRechnung im XML-Format setzen.

Wie lange dauert die vollständige Umsetzung der E-Rechnung in einer mittelgroßen Kanzlei?

Je nach Mandantenzahl und Komplexität ist ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten realistisch, von der Segmentierung über die Pilotphase bis zum flächendeckenden Rollout. Kanzleien mit vielen kleinen, wenig digitalisierten Mandanten sollten eher am oberen Ende dieser Spanne planen.