Zusammenfassende Meldung (ZM): Frist & Erklärung

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Die Zusammenfassende Meldung (ZM) | BuchhaltungsButler

In der „Zusammenfassenden Meldung“ muss jeder Unternehmer seine Umsätze anmelden, welche er aus innergemeinschaftlichen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Dreiecksgeschäften im EU-Gebiet erzielt hat. In diesem Artikel erklären wir Ihnen kurz und prägnant, wen die ZM betrifft und welche Fristen beachtet werden müssen.

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Wer muss eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben?

Eine ZM muss abgeben, wer:

  • steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat
  • innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte gemäß §25b Abs. 2 UStG ausgeführt hat
  • grenzüberschreitende sonstige Leistungen an Unternehmen ausgeführt hat, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet

Für welchen Zeitraum muss eine ZM erstellt werden?

Eine zusammenfassende Meldung muss grundsätzlich quartalsweise erstellt werden. Liegt der zu meldende Umsatz jedoch über 50.000€ im Quartal, ist die ZM monatlich abzugeben.
Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes zu übermitteln.
Wichtig: Sind in einem Meldezeitraum keine Umsätze wie im vorigen Absatz beschrieben angefallen, so muss auch keine ZM abgegeben werden.

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Wie erstelle ich eine Zusammenfassende Meldung?

Die ZM wird z.B. über das Portal ElsterOnline erstellt. Die Übermittlung setzt, wie auch die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, eine Registrierung bei ElsterOnline mit Zertifikat voraus.

Auch mit Buchhaltungssoftware wie BuchhaltungsButler können Sie eine ZM direkt aus der Software heraus erstellen. Hier ist kein eigenes Elster-Zertifikat notwendig.

  • Zur Erstellung der Zusammenfassenden Meldung mit „ElsterOnline“ gehen Sie im Login-Bereich von ElsterOnline auf:
    Formulare → Umsatzsteuer → Zusammenfassende Meldung.
    Hier geben Sie zunächst Ihre eigene USt.-ID ein und wählen den Meldezeitraum aus (i.d.R. ein ganzes Quartal).
  • Im Schritt „Angaben zum Unternehmen“ vervollständigen Sie zunächst Ihre Unternehmensangaben.
  • Im nächsten Schritt, „Meldung der Warenlieferungen und sonstigen Leistungen“, geben Sie dann die USt.-ID Ihres Kunden an, den Umsatz und die Art der Leistung (innergemeinschaftliche Lieferung, sonstige Leistung oder Dreiecksgeschäft).
erstellung zm

Diesen letzten Schritt müssen Sie für jeden Kunden wiederholen.

Erstellung der ZM mit BuchhaltungsButler

In BuchhaltungsButler gibt es eine direkte Integration zur Erstellung der Zusammenfassenden Meldung. Sie finden diese in den Auswertungen. Sie können Ihre ZM direkt aus der Software heraus via Elster übermitteln. Es ist hierfür kein eigenes Elster-Zertifikat notwendig.

Manuelles Erstellen der ZM

Sie können Ihre ZM allerdings auch selbst erstellen.
Die hierfür notwendigen Werte finden sich im Kontenblatt des Kontos 8336; Umsätze/Erlöse Dienstleistungen EU mit Steuerschuldumkehr nach §13b (SKR03) (bzw. 4336 im SKR04) sowie auf dem Konto 8125; Umsätze/Erlöse Lieferungen an Unternehmen in der EU (innerg. Lieferung, steuerfrei nach §4 Nr. 1b UStG) (bzw. 4125 im SKR04) Ihrer Buchhaltungssoftware. Die dort gelisteten Umsätze müssen dann für die einzelnen Kunden aufaddiert werden und in das amtliche Formular der ZM in ElsterOnline eingetragen werden (im ersten Fall muss „Sonstige Leistung“, im zweiten Fall „innergemeinschaftliche Lieferung“ angekreuzt werden).

Zusammenfassung

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist für Unternehmen relevant, die innergemeinschaftliche Lieferungen, Dreiecksgeschäfte oder grenzüberschreitende sonstige Leistungen innerhalb der EU erbringen. Die ZM muss quartalsweise oder monatlich abgegeben werden, abhängig vom Umsatzvolumen. Die Erstellung erfolgt über das Portal ElsterOnline oder durch Buchhaltungssoftwares wie bspw. BuchhaltungsButler. Alternativ kann die ZM manuell erstellt werden. Wichtig ist, dass Unternehmen die Meldefristen einhalten und alle erforderlichen Angaben korrekt übermitteln.

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FAQs

Was ist eine Zusammenfassende Meldung (ZM)?

Eine Zusammenfassende Meldung ist ein Bericht, den jeder Unternehmer gemäß den geltenden Steuervorschriften einreichen muss, um seine Umsätze aus innergemeinschaftlichen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Dreiecksgeschäften im EU-Gebiet zu melden. Sie ist wichtig, um die Transparenz und Überwachung grenzüberschreitender Geschäfte innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. 

Wann muss ich eine ZM einreichen?

Die Meldung erfolgt quartalsweise oder monatlich, abhängig vom Umsatzvolumen, und muss bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums übermittelt werden. 

Welche Informationen müssen in der Zusammenfassenden Meldung angegeben werden?

In der Zusammenfassenden Meldung müssen Angaben zu den innergemeinschaftlichen Lieferungen, Dreiecksgeschäften und grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen gemacht werden. Dazu gehören unter anderem die Umsatzhöhe, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) des Kunden sowie die Art der erbrachten Leistung. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Meldung zu gewährleisten.

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