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Neue EU-Zollregeln: Was sich für Online-Bestellungen ändert

Autorin: Lea I.

Zusammenfassen mit

ChatGPT Claude Gemini Peplexity
Stand

Stand

05.10.2026

Inkrafttreten

Inkrafttreten

Seit 01.07.2026 in Kraft

Bearbeitungsgebühr ab 01.11.2026

Betroffene

Betroffene

Online-Händler, die Ware aus Drittländern direkt an Endkunden in der EU versenden (z. B. Dropshipping)

Zollfreie Kleinsendungen aus China und anderen Drittländern gibt es nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die EU auf Pakete unter 150 Euro einen Pauschalzoll, ab dem 1. November 2026 kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu. Die neuen EU-Zollregeln zielen auf Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress. Sie betreffen aber auch Online-Händler, die Ware direkt aus Drittländern an ihre Kunden versenden lassen.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die 150-Euro-Zollfreigrenze für Sendungen aus Drittländern ist seit dem 1. Juli 2026 abgeschafft. Stattdessen gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenposition.
  2. Ab dem 1. November 2026 fällt zusätzlich eine EU-Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Artikel an.
  3. Händler mit Direktversand aus Drittländern sollten Preise, Versandkosten und Lieferantenverträge jetzt neu kalkulieren.

Neue EU-Zollregeln

Bisher waren Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro zollfrei. Fällig war nur die Einfuhrumsatzsteuer. Mit der Verordnung (EU) 2026/382 vom 18. Februar 2026 hat der Rat der EU diese Freigrenze abgeschafft.

Seit dem 1. Juli 2026 gilt übergangsweise ein Pauschalzoll von 3 Euro. Er wird nicht pro Paket berechnet, sondern pro Warenposition, also je Zolltarif-Unterposition (HS-Code). Ein Beispiel: Enthält ein Paket ein T-Shirt, ein Ladekabel und eine Handyhülle, fallen 9 Euro Zoll an.

Ab dem 1. November 2026 kommt eine EU-weite Bearbeitungsgebühr hinzu, die sogenannte Union Handling Fee. Die EU-Kommission hat sie am 21. September 2026 per delegiertem Rechtsakt auf 2 Euro je Artikel festgelegt. Die Gebühr ist Teil der großen EU-Zollreform. Diese ist seit dem 21. September 2026 in Kraft und behandelt Online-Plattformen künftig als Importeure.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind E-Commerce-Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, die direkt an Verbraucher in der EU gehen. Das gilt insbesondere für Verkäufe über den Import-One-Stop-Shop (IOSS), das Gegenstück zum OSS-Verfahren für Drittlandsimporte.

Wer Ware aus einem Drittland direkt an Endkunden verschicken lässt, etwa per Dropshipping, muss neu kalkulieren. Händler, die aus einem Lager in der EU versenden, sind nicht betroffen. Sie profitieren von faireren Wettbewerbsbedingungen gegenüber Billiganbietern aus Drittländern.

Ab wann gilt der Pauschalzoll?

Der Pauschalzoll gilt seit dem 1. Juli 2026 und ist zunächst bis zum 1. Juli 2028 befristet. Danach soll die Freigrenze dauerhaft über eine neue EU-Zolldatenplattform abgeschafft werden. Diese Plattform wird ab Juli 2028 für Online-Händler verpflichtend.

Die Bearbeitungsgebühr greift ab dem 1. November 2026. Zusätzlich haben einzelne Mitgliedstaaten eigene nationale Gebühren angekündigt.

Was Händler jetzt tun sollten

  • Preise und Versandkosten für den Direktversand aus Drittländern neu kalkulieren: 3 Euro je Warenposition plus ab November 2 Euro je Artikel.

  • Mit Lieferanten und Fulfillment-Partnern klären, wer Zoll und Gebühren trägt und wie sie abgerechnet werden.

  • Prüfen, ob sich ein Lager in der EU lohnt, statt Einzelpakete aus dem Drittland zu versenden.

  • Zollabrechnungen von Dienstleistern vollständig in der Buchhaltung erfassen.

Buchen Sie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer getrennt. Zölle auf eingekaufte Ware gehören zu den Anschaffungsnebenkosten. Die Einfuhrumsatzsteuer können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Vorsteuer zurückholen.

Fazit: Kleinsendungen aus Drittländern werden teurer

Die neuen EU-Zollregeln beenden das Zollprivileg für Kleinsendungen. Wer aus Drittländern direkt an Kunden versendet, zahlt künftig pro Warenposition und ab November zusätzlich pro Artikel. Händler mit Lager in der EU gewinnen dagegen an Wettbewerbsfähigkeit.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellen

  1. Europäische Kommission: Für Fairness und Sicherheit: 3 Euro Zoll auf Kleinsendungen, 29.06.2026, https://commission.europa.eu/news-and-media/news/ensuring-fairness-and-safety-eur3-customs-duty-low-value-parcels-2026-06-29_de
  2. Verordnung (EU) 2026/382 des Rates vom 18.02.2026 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 (Zollbefreiungsverordnung)
  3. IHK Rhein-Neckar: Zölle für Kleinsendungen aus Drittstaaten seit 1. Juli 2026, https://www.ihk.de/rhein-neckar/international/export-import/einfuhr/zoelle-fuer-kleinsendungen-aus-drittstaaten-seit-1-juli-2026–4882662
  4. Händlerbund / OnlinehändlerNews: EU-Zollreform gestartet: Neue Pflichten und zusätzliche Kosten im Online-Handel, https://ohn.haendlerbund.de/recht/politik-gesetze/eu-zollreform-neue-pflichten-zusaetzliche-kosten-online-handel
  5. etailment: 2 Euro pro Artikel ab November: Was die EU-Zollreform für Shops und Plattformen ändert, Oktober 2026, https://www.etailment.de/magazin/2-euro-pro-artikel-ab-november-was-die-eu-zollreform-fuer-shops-und-plattformen-aendert

Gliederung

Häufige Fragen zu den neuen EU-Zollregeln

Was kosten die neuen EU-Zollregeln pro Paket?

Das hängt davon ab, wie viele unterschiedliche Warenpositionen das Paket enthält. Je Position fallen 3 Euro Zoll an, bei drei verschiedenen Warenarten also 9 Euro. Ab dem 1. November 2026 kommen 2 Euro Bearbeitungsgebühr je Artikel hinzu, außerdem wie bisher die Einfuhrumsatzsteuer.

Wer zahlt den Zoll nach den neuen EU-Zollregeln?

Den Pauschalzoll schuldet der Anmelder. Das ist in der Regel der Verkäufer, der Importeur oder der IOSS-Nutzer. Die Bearbeitungsgebühr sollen nach Angaben der EU-Staaten die Online-Plattformen zahlen. In der Praxis dürften die Kosten aber über höhere Preise bei den Kunden ankommen.

Gelten die neuen EU-Zollregeln auch für Bestellungen innerhalb der EU?

Nein. Innerhalb der EU-Zollunion fallen keine Zölle an. Die neuen Regeln betreffen nur Sendungen aus Nicht-EU-Ländern. Wer aus einem EU-Lager an Kunden in der EU versendet, ist deshalb nicht betroffen.

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