Gewerbeanmeldung – das müssen Sie wissen

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Gewerbeanmeldung leicht erklärt | BuchhaltungsButler


Sie möchten eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, zum Beispiel als Einzelhändler, Onlineshopbetreiber, Gastronom, im Handwerk oder als Dienstleister? Dann sind Sie verpflichtet, zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit dieses Gewerbe anzumelden. Wo Sie die Gewerbeanmeldung durchführen können und worauf sonst noch zu achten ist, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Definition: Was ist ein Gewerbe

Führen Sie eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft, unter eigener Verantwortung und mit Gewinnabsicht aus, spricht man von einem Gewerbe. Das Gewerbe muss außerdem erlaubt und nach außen gerichtet, also auch durch Dritte offenkundig zu erkennen sein. Unter Gewerbe versteht man sowohl produzierende und verarbeitende Gewerbe in der Industrie und im Handwerk als auch Dienstleistungen.

Restaurieren Sie z.B. einen eigenen Oldtimer und verkaufen diesen danach, liegt kein Gewerbe vor, da dies nur einmalig geschieht. Kaufen Sie nun weitere Oldtimer mit der Absicht diese zu restaurieren und zu verkaufen, wobei die Gewinnerzielungsabsicht zunächst außen vor bleibt, sind die Voraussetzungen eines Gewerbes erfüllt.

Ist die Gewerbeanmeldung verpflichtend?

Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie Ihre Existenzgründung gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Erst nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Gewerbeschein, der Sie berechtigt, ein Gewerbe zu führen.

Tatsächlich betont der Gesetzgeber, dass die Anmeldung vorzunehmen ist, wenn der Unternehmer mit dem Betrieb anfängt. Formal ist also bereits die Vorbereitung einer gewerblichen Tätigkeit wie Kundenakquise oder die Einrichtung von Räumlichkeiten ein Anlass zur Anmeldung.

Brauchen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Wenn Sie zu einer bestimmten Branche gehören, ist es durchaus möglich, dass Sie nicht verpflichtet sind ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von der Pflicht sind zum Beispiel Freiberufler.

Konkret sind Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Steuerberater und auch Künstler von der Pflicht der Gewerbeanmeldung befreit. Der Wissenschaftsbereich und auch teilweise Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft gelten ebenfalls als befreit. Alle genannten Ausnahmen gelten nur, wenn die aufgeführten Berufsgruppen nicht in einer bestimmten Rechtsform (z. B. GmbH) agieren.

Holen Sie Anträge für Fördermittel, vollkommen egal welcher Art, immer vor der Gewerbeanmeldung beim Amt ab und reichen Sie diese zusammen mit der Gewerbeanmeldung ausgefüllt ein.

Benötigte Unterlagen für den Gewerbeschein

Die gute Nachricht vorweg: Eine Gewerbeanmeldung ist ohne Voranmeldung beim Ordnungs- oder Gewerbeamt möglich. Sie als Gründer müssen aber einige Dokumente zur Anmeldung mitbringen. Insofern hilft ein kurzer Anruf beim Gewerbeamt im Vorfeld.

Wenn Sie einer bestimmten Berufsgruppe wie der Finanzdienstleistung angehören, kommen weitere Nachweise hinzu. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um überwachungsbedürftige Branchen oder Gewerbe handelt. Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung ist eine häufig erforderliche zusätzliche Erlaubnis.

Eine Versicherung benötigt man für die Gewerbeanmeldung nicht. Trotzdem sollte man den Versicherungsbedarf des Gewerbes von einem Versicherungsmakler für Gewerbetreibende einschätzen lassen. Außerdem kann eine Haftpflichtversicherung bereits zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung sinnvoll sein.

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Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über etwaig benötigte Dokumente, bezogen auf den Beruf. Dies ist jedoch nur ein kleiner Auszug und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für alle Branchen gilt jedoch: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung sind bei der Anmeldung mitzuführen.

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Beruf Weitere notwendige Dokumente für das Gewerbeamt
An- und Verkauf Polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Apotheken Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 ApG
Bewachungsgewerbe Nachweis der persönlichen, sachlichen und fachlichen Zuverlässigkeit
Gastronomie Gesundheitszeugnis (Gesundheitsamt) Polizeiliches Führungszeugnis und einen gültigen Miet-, Kauf oder Pachtvertrag für das Lokal, ggf Ausschankgenehmigung
Handwerk Handwerkskarte (Handwerkskammer) oder Ausübungsberechtigung
Immobilienmakler Nachweis der persönlichen, sachlichen und fachlichen Zuverlässigkeit
Taxiunternehmen Taxikonzession, Fachkundebescheinigung für Taxifahrer

Informieren Sie sich vor Ihrem Gang zum Gewerbeamt, welche Unterlagen und Dokumente Sie für die Gewerbeanmeldung benötigen. Wenn Sie einer speziellen Branche angehören, können Sie dies auch bei der IHK und HWK erfragen.

Das Formular für die Anmeldung

 Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie ein Formular ausfüllen. Dort geben Sie neben Ihren Kontaktdaten z.B. noch folgende Angaben an:

  • Name und Rechtsform der Existenzgründung
  • Ort und Nummer des Registereintrags
  • Zahl der Mitarbeiter
  • Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter
  • Grund für die Gewerbeanmeldung
  • Beschreibung der angemeldeten Tätigkeit
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Ist das Formular vollständig ausgefüllt, können Sie es persönlich bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt abgeben. Der Sitz des Gewerbes beschreibt in diesem Fall auch die Zuständigkeit des Gewerbeamtes.

Sind Sie angestellt, sollten Sie Ihren Arbeitgeber formlos über die Gewerbeanmeldung informieren. Um arbeitsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, den beabsichtigten Umfang und die Branche der Nebentätigkeit zu benennen. So stellen Sie klar, dass Sie die berechtigten Interessen des Arbeitgebers auch nach der Gewerbeanmeldung berücksichtigen.

Sind Gewerbeanmeldungen auch online möglich?

Eine vollständige Onlineanmeldung ist bis heute noch nicht überall möglich. In Gemeinden, in denen dies möglich ist, laden Sie als Existenzgründer die entsprechenden Nachweise auf der Webseite des Gewerbeamtes hoch und bei Abschluss drucken Sie die Gewerbeanmeldung als Beleg aus.

In der Regel ist es aber so, dass Sie ein Online-Formular auf dem Portal Ihrer zuständigen Behörde ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und schließlich persönlich abgeben oder per Post versenden. 

Das kostet die Gewerbeanmeldung

Egal welchen Weg der Anmeldung Sie wählen, es wird immer eine bestimmte Gebühr fällig. Die Höhe variiert nach Stadt und Gemeinde und beträgt zwischen 15€ und 85€. Die Gebühr wird direkt beim Gewerbeamt in bar oder per EC-Karte beglichen.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihre Anmeldung komplett online abzuwickeln, können Sie definitiv ein paar Euro einsparen. Die Gebühren für die Onlineanmeldung sind ungleich niedriger, als die der „Offlineanmeldung“. Wie oben beschrieben, wünschen die meisten Kommunen allerdings, dass Sie sich vor Ort persönlich ausweisen.

Sie müssen mit weiteren Kosten rechnen, wenn es sich bei Ihnen um eine erlaubnispflichtige gewerbliche Tätigkeit handelt. Die Beschaffung von zusätzlichen Nachweisen und Zeugnissen ist oftmals mit der Zahlung von Gebühren verbunden. Erhebliche Mehrkosten kommen auf Sie zu, wenn die Nachweise erst durch Kurse und Prüfungen erworben werden müssen.

Denis Janssen

Denis Janssen

Steuerberater bei Trimborn Partner

Denis Janssen unterstützt das Team der Trimborn Partner bereits seit 2016 und hat zudem im April 2021 sein Steuerberaterexamen erfolgreich abgeschlossen. Trimborn Partner legt einen klaren Fokus auf langfristige und strukturelle Ergebnisse. In der Kanzlei betreute Herr Janssen bisher vor allem die Bereiche Steuergestaltung und -recht, wird nun aber auch verstärkt als leitendes Teammitglied eingesetzt. 

Wer ist noch beteiligt?

Sie haben bei der Gewerbeanmeldung einen Gewerbeschein erhalten? Sehr gut, denn dann können Sie loslegen! Das Gewerbeamt hat nun die Daten Ihrer Gründung bereits an folgende Stellen weitergegeben:

  • Finanzamt
  • Statistisches Bundesamt
  • Industrie- und Handelskammer und ggf. Handwerkskammer
  • Gewerbeaufsicht

Nach der Gründung erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Dort machen Sie Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Selbstständigkeit. Hier haben Sie dann die Möglichkeit, zwischen der normalen Umsatzbesteuerung oder der Kleinunternehmerregelung zu wählen.

Wenn Sie mit der steuerlichen Erfassung als Existenzgründer überfordert sind, ist Ihr Finanzamt Ihre erste Ansprechstelle. Darüber hinaus ist bei einer Gründung auch ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater ratsam.

Fazit zur Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung in Deutschland muss nicht kompliziert sein. Sind alle Voraussetzungen für den Gewerbeschein erfüllt, können Sie die Gewerbeanmeldung sehr schnell durchführen. Zusätzlicher Aufwand entsteht vor allem, wenn Sie für die Tätigkeit in bestimmten Branchen weitere Nachweise benötigen.

Aber auch wenn eine Onlineanmeldung noch nicht flächendeckend möglich ist: Die größeren Herausforderungen kommen auf Sie als Existenzgründer erst nach der Gewerbeanmeldung zu.

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FAQ

Welche Unterlagen brauche ich, um ein Gewerbe anzumelden?

Um ein Gewerbe anzumelden, sind das offizielle Formular sowie der Personalausweis und ggf. weitere Nachweise (abhängig vom Gewerbe) notwendig.

Wie melde ich ein Kleingewerbe an?

Ein Kleingewerbe wird, wie jedes andere Gewerbe auch, bei Ihrem Gewerbeamt angemeldet. Auch hier erfolgt die Anmeldung persönlich oder auf dem Postweg.

Wie lange muss man auf einen Gewerbeschein warten?

Dies ist abhängig davon, ob bei der Antragsstellung alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Ist dies der Fall, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen einen Gewerbeschein.

Wie viel Umsatz kann ohne Gewerbe erzielt werden?

Eine Umsatzgrenze liegt nicht vor. Das bedeutet, wenn Sie dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind, sind Sie unabhängig vom Umsatz zur Gewerbeanmeldung verpflichtet.

Wie melde ich ein Gewerbe an und was kostet das?

Über ein offizielles Formular können Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Kosten variieren dabei stark und es ist grundsätzlich deutlich günstiger, wenn das Gewerbeamt eine vollständige Online-Anmeldung anbietet. Die Kosten liegen zwischen 15€ und 85€.

Was sind die Voraussetzungen für einen Gewerbeschein?

Für den Gewerbeschein sind das offizielle Formular sowie der Personalausweis und ggf. weitere Nachweise (abhängig vom Gewerbe) Voraussetzung.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Nein, das Kleingewerbe ist nicht steuerfrei. Jeder Euro oberhalb des Grundfreibetrags von 9744€ (2021) muss versteuert werden.

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