Außerplanmäßige Abschreibung einfach erklärt

Susanne Woda
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Außerplanmäßige Abschreibungen | BuchhaltungsButler

Die Bilanzierung von Vermögensgegenständen erfolgt anfänglich zu vollen Anschaffungs– oder Herstellungskosten. Den Werteverzehr langlebiger Güter des Anlagevermögens erfasst man mittels planmäßiger Abschreibungen. Für plötzliche, nicht absehbare Wertminderungen gibt es die außerplanmäßigen Abschreibungen. Wir erklären, wann man außerplanmäßig abschreiben darf bzw. muss, wie man außerplanmäßige Abschreibungen bucht und sie wieder rückgängig machen kann.

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Bei unvorhergesehenen Schäden an Vermögensgegenständen kommt eine außerplanmäßige Abschreibung in Betracht. Mit BuchhaltungsButler erfassen Sie bestehende Vermögensgegenstände immer zum aktuellen Buchwert für weitere Abschreibungen.
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Was sind außerplanmäßige Abschreibungen?

Außerordentliche Abschreibungen können zusätzlich zur planmäßigen Abschreibung vorgenommen werden, wenn plötzliche und unvorhergesehene Wertminderungen an Vermögensgegenständen eintreten. Zum Beispiel, wenn diese zerstört oder unbrauchbar sind oder gestohlen wurden.

Anders als bei planmäßigen Abschreibungen dürfen abnutzbare und nicht abnutzbare Güter sowie Güter des Anlage- und Umlaufvermögens außerplanmäßig abgeschrieben werden. Die AfA-Tabelle kommt dabei nicht zur Anwendung, der Abschreibungswert wird vom Unternehmen selbst anhand des eingetretenen Wertverlustes berechnet.

Vergleich planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung

Planmäßige Abschreibung Außerplanmäßige Abschreibung
Nur für Gegenstände des Anlagevermögens Für Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens
Nur abnutzbare Güter Abnutzbare und nicht abnutzbare Güter
Planmäßige Wertminderung gemäß voraussichtlicher Nutzungsdauer Plötzliche und unvorhersehbare Wertminderungen
Bewertung nach AfA-Tabelle Wertdifferenz aus Buchwert und beizulegendem Wert

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Mögliche Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen

Unvorhergesehene plötzliche Wertminderungen können durch verschiedene Ereignisse hervorgerufen werden. Man unterscheidet dabei zwischen technischen und wirtschaftlichen Gründen für außerordentliche Abschreibungen.

Wenn Gegenstände nicht mehr wie geplant genutzt werden können, weil sie zum Beispiel beschädigt, entwendet oder mangelhaft gewartet wurden, spricht man von einer technischen Abnutzung. Eine wirtschaftliche Abnutzung liegt vor, wenn der Vermögenswert in seiner Substanz noch einwandfrei ist, aber nicht mehr dem aktuellen technischen Stand entspricht oder nicht mehr wirtschaftlich eingesetzt werden kann.

Gründe für außerordentliche Abschreibungen

  • Außergewöhnliche technische Beanspruchung (z. B. durch Hochwasser, Explosion, Umwelteinflüsse)
  • Beschädigungen (z. B. durch Unfälle, unsachgemäße Bedienung oder Wartung)
  • Diebstahl
  • Unrentabilität (z. B. durch mangelnde Auslastung, überholte Produktionsverfahren, behördliche Auflagen)
  • Gesunkene Wiederbeschaffungskosten (z. B. durch gesunkene Marktpreise, zu niedrig angesetzte Abschreibungen)
  • Fehlinvestitionen

Gebot, Verbot oder Wahlrecht?

Es gibt feste Vorschriften dazu, wann man außerplanmäßig abschreiben muss und wann es verboten ist. Nach dem Niederstwertprinzip (§ 253 HGB) sind Vermögensgegenstände stets mit dem niedrigsten Wert anzusetzen. Je nach Art der Vermögenswerte ist bei außergewöhnlichen Abschreibungen das strenge oder das gemilderte Niederstwertprinzip heranzuziehen.

Dauerhafte Wertminderungen sind immer außerplanmäßig abzuschreiben

Egal ob strenges oder gemildertes Niederstwertprinzip: Bei dauerhaften Wertverlusten ist immer eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Bei vorübergehenden Wertminderungen muss man jedoch genau nach Art des Vermögensgegenstands unterscheiden.

Es gibt keine gesetzliche Definition im Handelsrecht, wann Abschreibungen als dauerhaft gelten. Dies liegt im Ermessensspielraum des Unternehmens. Von einer Dauerhaftigkeit kann man ausgehen, wenn der Wertverlust eines Wirtschaftsguts innerhalb der Verweildauer im Unternehmen voraussichtlich nicht wieder aufgeholt werden kann. Unternehmen haben hier einen gewissen Ermessensspielraum. Der Steuerberater kann einschätzen, was im individuellen Fall angemessen ist.

Frau berechnet außerplanmäßige Abschreibung online

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Umlaufvermögen

Für Vermögenswerte des Umlaufvermögens gilt nach dem strengen Niederstwertprinzip ein Abschreibungsgebot. Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind in jedem Fall außerplanmäßig abzuschreiben, auch wenn der Wertverlust möglicherweise nur vorübergehend ist.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen

Für Anlagevermögen kommt das gemilderte Niederstwertprinzip zur Anwendung. Für dauerhafte Wertminderungen bei Sachanlagen, immateriellen Vermögensgegenständen und Finanzanlagen gilt ein Abschreibungsgebot

Für vorübergehende Wertminderungen an Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen besteht ein Abschreibungsverbot. Bei Finanzanlagen wie schwankungsreichen Wertpapieren haben Unternehmer ein Abschreibungswahlrecht, wenn die Marktpreise zeitweilig unter den Buchwert gefallen sind.

Übersicht der Gebote, Verbote und Wahlrechte für außerplanmäßige Abschreibungen

Umlaufvermögen

  • Abschreibungsgebot für dauerhafte und vorübergehende Wertminderungen

Anlagevermögen

  • Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände: Abschreibungsgebot für dauerhafte Wertminderungen und Abschreibungsverbot bei vorübergehenden Wertminderungen
  • Finanzanlagen: Abschreibungsgebot für dauerhafte Wertminderungen und Abschreibungswahlrecht bei vorübergehenden Wertminderungen
Marcus Kemper

Marcus Kemper

Steuerberater bei Steuerkemper

Marcus Kemper arbeitete bereits in verschiedenen renommierten Steuerberaterkanzleien. Nachdem er 2006 erfolgreich sein Steuerberaterexamen absolvierte, folgte 2007 dann die eigene Existenzgründung. Seine Kanzlei bietet unter anderem Bescheidprüfung, Betriebsprüfung sowie betriebswirtschaftliche und gestalterische Beratung an. Zu einer der jüngsten Auszeichnungen von Steuerkemper zählt das Datev-Label “Digitale Kanzlei”, welches der Kanzlei im Jahr 2019 verliehen wurde.

Außerplanmäßige Abschreibungen berechnen und buchen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind erfolgswirksame Buchungen, die über das Konto “außerplanmäßige Abschreibungen” als Verlust in die GuV eingehen. Sie sind zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Wertminderung eintritt.

Die Höhe berechnet sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und dem geminderten Wert des Vermögensgegenstands. Es darf nicht mehr als der aktuelle Buchwert abgeschrieben werden. 

Konto für außerplanmäßige Abschreibung am Handy

Es liegt beim Unternehmen, den aktuellen Wert wirklichkeitsgetreu festzulegen und die entsprechende Wertminderung nachzuweisen.

Nutzt man die Vermögenswerte nach der außerplanmäßigen Abschreibung weiter, schreibt man sie auch weiter planmäßig ab. Die ursprüngliche Nutzungsdauer ändert sich dabei nicht. Dadurch sinkt die Höhe der Abschreibung.

Berechnungsbeispiel außerplanmäßige Abschreibungen

Beispiel: Eine Maschine mit einem Anschaffungspreis von 50.000€ wird planmäßig über 10 Jahre abgeschrieben. Durch einen Wartungsfehler wird sie im dritten Jahr beschädigt, kann aber eingeschränkt weiter genutzt werden. Der Wertverlust wird mit 10.000€ angesetzt. 

Die Maschine wird anfänglich mit einem Wert von 5.000€ jährlich planmäßig abgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Beschädigung beträgt der Restwert 35.000€. Da die außerordentliche Abschreibung den Buchwert auf 25.000€ reduziert, sinkt die jährliche Abschreibung ab dem vierten Jahr auf 3.571,43€.

Jahr anfänglicher Buchwert planmäßige Abschreibung außerplanmäßige Abschreibung
1 50.000€ 5.000€ ·
2 45.000€ 5.000€ ·
3 40.000€ 5.000€ 10.000€
4 25.000€ 3.571,43€ ·
10 3.571,43€ 3.571,43€ ·

Buchungsbeispiel außerplanmäßige Abschreibungen (SKR03)

Die außerordentliche Abschreibung im dritten Jahr erfasst man mit folgendem Buchungssatz:

Außerplanmäßige Abschreibung auf Maschinen

s 4830; Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 10.000€
h 0240; Maschinen 10.000€

Zuschreibungen

Manchmal stellt sich heraus, dass eine Wertminderung doch nur vorübergehend ist. In diesen Fällen muss die bereits vorgenommene außergewöhnliche Abschreibung rückgängig gemacht und der Buchwert wieder erhöht werden. Ob die angesetzten Wertminderungen noch begründet sind, müssen Unternehmen einmal jährlich zum Bilanzstichtag überprüfen. 

Eine solche Zuschreibung darf den Wert der außerplanmäßigen Abschreibung nicht überschreiten. Zudem dürfen höchstens die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden (Wertaufholungsgebot, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2). Das ist der Buchwert, den der Vermögensgegenstand ohne die außerplanmäßige Abschreibung zum Zeitpunkt der Zuschreibung gehabt hätte. Er berechnet sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen.

Für den derivativen Geschäfts- und Firmenwert, also den bei Erwerb eines Unternehmens über den Buchwert hinaus gezahlten Kaufpreis, dürfen keine Zuschreibungen vorgenommen werden. Hier gilt ein Beibehaltungsgebot (§ 253 Abs. 5 Satz 2).

Zuschreibungen buchen

Beispiel: Die zuvor außerplanmäßig abgeschriebene Maschine wird im Folgejahr repariert und kann wieder unter voller Auslastung arbeiten. Es können 5.000€ als Zuschreibung angesetzt werden.

Zuschreibung auf Maschinen

s 0240; Maschinen 5.000€
h 4830; Erträge aus Zuschreibungen auf Sachanlagen 5.000€

Fazit: Außerplanmäßige Abschreibungen für unvorhergesehene Wertminderungen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind ein wichtiges Instrument für Unternehmen, um plötzliche und nicht vorhersehbare Wertminderungen bei ihren Vermögenswerten gewinnmindernd geltend zu machen. Sind die Wertminderungen dauerhaft, ist zwingend abzuschreiben. Für vorübergehende Wertminderungen des Anlagevermögens gilt ein Abschreibungsverbot, im Umlaufvermögen dagegen ein Abschreibungsgebot. Bei Finanzanlagen räumt das HGB ein Wahlrecht ein.

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FAQs

Was bedeutet außerplanmäßige Abschreibung?

Eine außergewöhnliche Abschreibung nimmt man bei plötzlichen, unvorhergesehenen Wertminderungen an abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögenswerten des Anlage- und Umlaufvermögens vor.

Wann erfolgt die außerplanmäßige Abschreibung?

Eine außerplanmäßige Abschreibung ist immer dann vorzunehmen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Für vorübergehende Wertminderungen des Anlagevermögens gilt ein Abschreibungsverbot (strenges Niederstwertprinzip), im Umlaufvermögen dagegen ein Abschreibungsgebot. Bei Finanzanlagen räumt das HGB ein Wahlrecht ein (gemildertes Niederstwertprinzip).

Wie buche ich außerplanmäßige Abschreibungen?

Außerplanmäßige Abschreibungen gehen über das GuV-Konto “außerplanmäßige Abschreibungen” als Verlust in den Jahresabschluss ein. Der Buchungssatz lautet: Außerplanmäßige Abschreibungen an Bestandskonto.

Auf welcher Seite werden außerplanmäßige Abschreibungen gebucht?

Außerplanmäßige Abschreibungen betreffen Vermögensgegenstände eines Unternehmens und sprechen immer ein Bestandskonto auf der Aktivseite der Bilanz an. Auf der Gegenseite bucht man einen Aufwand auf das Erfolgskonto “Außerplanmäßige Abschreibungen”.

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