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Bewirtungskosten und 100% abzugsfähige Bewirtung
Was sind Bewirtungskosten?
Bewirtungskosten sind grundsätzlich Ausgaben für das Verzehren und Anbieten von Getränken, Speisen und Genussmitteln. Kosten, die mit der Bewirtung unmittelbar zusammenhängen, sind ebenfalls abzugsfähig, solange sie der eigentlichen Bewirtung untergeordnet sind. Trinkgelder oder Garderobengebühren sind somit auch abzugsfähig. Bei der Bewirtung wird unterschieden zwischen 100% abzugsfähiger, betrieblich veranlasster Bewirtung und der Bewirtung von Geschäftspartnern (nur 70% abzugsfähig)vgl. §4 V EStG.
Angemessener Aufwand
Achten Sie darauf, dass die Höhe der Kosten dem Umstand angemessen sind. Dazu gibt es keine objektive gesetzliche Richtlinie, aber Sie sollten sich an Ihrer eigenen Branche und Unternehmensgröße orientieren.
Geschäftliche Bewirtung buchen - 70% abzugsfähig
Sobald die Bewirtung sich auf Geschäftspartner erstreckt, liegt keine betriebliche Bewirtung vor. Es handelt sich dann um eine geschäftliche Bewirtung, die zu lediglich 70% abzugsfähig ist. Auch, wenn Angehörige eines rechtlich verbundenen Unternehmens bewirtet werden, ist die Veranlagung als geschäftlich einzustufen.
Buchungssatz (SKR03): Sie gehen mit einem Geschäftspartner in ein Restaurant essen, um über geschäftliche Themen zu sprechen.
Sie buchen:
119 EUR
von 4650; Bewirtungskosten
an 1200; Bank
mit Steuerschlüssel "19% VoSt."
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Wie Sie Bewirtungskosten buchen, wissen Sie jetzt.
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Umbuchung 30% nicht abzugsfähig
In der Praxis wird am Ende des Jahres 30% vom Konto "Bewirtungskosten" gegen das Konto "nicht abzugsfähige Bewirtung" gebucht. So erfassen Sie den nicht abzugsfähigen Anteil.
Sie buchen:
30 EUR (30% von 100€ Netto-Bewirtungskosten)
von 4654; nicht abzugsfähige Bewirtungskosten
an 4650; Bewirtungskosten
Sie buchen ohne Steuer (nur den Nettobetrag).
Vorsteuer
Die Vorsteuer können Sie unabhängig von der Veranlagung der Bewirtung in voller Höhe geltend machen.
Betriebliche Bewirtung buchen - 100% abzugsfähig
Eine betriebliche Bewirtung liegt dann vor, wenn lediglich Angehörige des eigenen Unternehmens bewirtet werden und ein betrieblicher Anlass besteht. Ein klassisches Beispiel hierfür ist eine Besprechung, bei der Mitarbeiter im üblichen Rahmen mit Gebäck oder Kaffee versorgt werden. Die Kosten können Sie in vollständiger Höhe als Betriebsausgaben absetzen.
Buchungssatz (SKR03): Sie halten ein Meeting aus betrieblichem Anlass ab. Dabei werden Kaffee und Gebäck gereicht.
Sie buchen:
119 EUR
von 4653; Aufmerksamkeiten
an 1200; Bank
mit Steuerschlüssel "19% VoSt."
Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.
Stand: 05.09.2016. Alle Angaben ohne Gewähr.
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