Dauerfristverlängerung – so geht’s

Lea Interthal
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Dauerfristverlängerung beantragen | BuchhaltungsButler

Die Dauerfristverlängerung ist für Sie besonders interessant, wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben müssen oder Ihr Unternehmen neu gegründet haben. Was die Dauerfristverlängerung bewirkt, wie Sie sie beantragen und welche Besonderheiten es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Wenn Sie ein Unternehmen führen und umsatzsteuerpflichtig sind, sind Sie dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer monatlich oder vierteljährlich bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt anzumelden. Diese Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt.-VA) kann auf Antrag um einen Monat verlängert werden. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss vom Finanzamt nicht explizit genehmigt werden und kann unter Umständen auch abgelehnt und widerrufen werden. Die Dauerfristverlängerung ist in §46 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) definiert.

Welche Abgabefrist für Sie gilt, hängt von der Höhe Ihrer Vorjahresumsätze ab. Bei einer Existenzgründung wird sie anhand der geschätzten Umsätze festgemacht. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann generell monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen.

Sonderfall: Sondervorauszahlung

Die Pflicht zur Sondervorauszahlung haben gem. §47 UStDV die Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben müssen. Das sind in der Regel Gründer im ersten Jahr und Unternehmen, die mehr als 7.500€ Umsatzsteuer pro Jahr zahlen. Beantragen Sie die Fristverlängerung der USt.-VA, müssen Sie einen Teil (1/11) der Jahresumsatzsteuer als Sondervorauszahlung entrichten. Bei Existenzgründern wird diese Summe entsprechend geschätzt. Die Sondervorauszahlung muss jedes Jahr aufs Neue bis zum 10. Februar des folgenden Kalenderjahres gezahlt werden.

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Dauerfristverlängerung beantragen

Die Dauerfristverlängerung können Sie über das Portal der Elektronischen Steuererklärung (ELSTER) beantragen. Hier müssen Sie unter dem Bereich “Umsatzsteuer” das Antragsformular ausfüllen. Dafür müssen Sie Ihre Steuernummer sowie die Informationen zu Ihrem Finanzamt und Ihrem Unternehmen bereithalten. Darüber hinaus müssen Sie die zu erwartenden Umsätze des Kalenderjahres angeben. Dabei können Sie sich am Umsatz des vergangenen Jahres orientieren oder Sie schätzen einen Betrag. 

So können Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen

Der Antrag zur Dauerfristverlängerung muss jährlich bis zum 10. Februar, bei monatlicher Abgabe, an das Finanzamt übermittelt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Sondervorauszahlung geleistet haben. Wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise fällig, ist die Dauerfristverlängerung bis zum 10. April zu beantragen. Geben Sie Ihre USt.-VA vierteljährlich ab und haben bereits eine Dauerfristverlängerung beantragt, müssen Sie den Antrag nicht jährlich neu stellen. Wurde die Frist einmal genehmigt, bleibt diese solange bestehen, bis Sie auf eine monatliche oder jährlich Abgabe umstellen. Hier entfällt außerdem eine Sondervorauszahlung. Benötigen Sie die Fristverlängerung nicht mehr, können Sie dies dem Finanzamt einfach mitteilen. Dann ist die USt.-VA wieder zu ihrer regulären Frist fällig. 

Sollten Sie einen Steuerberater haben, kann er die Dauerfristverlängerung für Sie beantragen und die entsprechende Sondervorauszahlung berechnen. Er wird Sie auch rechtzeitig über bevorstehende Fristen informieren.

Wirkung der Dauerfristverlängerung

Haben Sie die Dauerfristverlängerung beantragt, können Sie diese bereits in Anspruch nehmen. Der Antrag zur Verlängerung muss vom Finanzamt nicht ausdrücklich genehmigt werden, kann aber abgelehnt werden. Die Folge ist, die Frist zur USt.-VA verlängert sich um genau einen Monat für das gesamte Kalenderjahr. Das heißt, Sie müssen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht am 10. des darauffolgenden Monats abgeben, sondern spätestens einen Monat nach diesem Tag. 

Beispiel:

  • Monatliche Abgabe: Sie beantragen am Anfang des Jahres die Dauerfristverlängerung. Diese wird von Ihrem Finanzamt genehmigt. Wäre Ihre USt.-VA vom Februar bis zum 10. März fällig, können Sie sich bis zum 10. April Zeit lassen.
  • Vierteljährliche Abgabe: Die Umsatzsteuer im April wird mit der Dauerfristverlängerung erst am 10. Mai fällig.
Marcus Kemper

Marcus Kemper

Steuerberater bei Steuerkemper

Marcus Kemper arbeitete bereits in verschiedenen renommierten Steuerberaterkanzleien. Nachdem er 2006 erfolgreich sein Steuerberaterexamen absolvierte, folgte 2007 dann die eigene Existenzgründung. Seine Kanzlei bietet unter anderem Bescheidprüfung, Betriebsprüfung sowie betriebswirtschaftliche und gestalterische Beratung an. Zu einer der jüngsten Auszeichnungen von Steuerkemper zählt das Datev-Label “Digitale Kanzlei”, welches der Kanzlei im Jahr 2019 verliehen wurde.

Dauerfristverlängerung: Beispielberechnung Sondervorauszahlung

Bestehendes Unternehmen

Sie haben im vergangenen Jahr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung von 1.000€ abgegeben. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Summe der gesamten Umsatzsteuerzahlungen des Vorjahres.

  • Sondervorauszahlung: (1.000€ x 12 Monate) / 11 = 1.090€

Somit müssten Sie bis zum 10. Februar des darauffolgenden Kalenderjahres eine Sondervorauszahlung von 1.090€ leisten. Zu beachten ist, dass die Vorauszahlung in der Regel mit der Umsatzsteuervoranmeldung im Dezember des Vorjahres verrechnet wird.

  • Verrechnung Umsatzsteuer im Dezember: 1.000€ – 1.090€ = -90€

Somit würden Sie eine Erstattung in Höhe von 90€ erhalten, sofern die Sondervorauszahlung des Vorjahres in derselben Höhe war.

Existenzgründung

Sie gründeten im April ein Unternehmen und im ersten Monat nach der Gründung fallen bereits 400€ Umsatzsteuer an. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen Sie bis zum 10. Juli des Jahres abgegeben haben. Sie beantragen eine Dauerfristverlängerung und diese wird genehmigt. Im Antrag auf Fristverlängerung der USt.-VA haben Sie Ihre Jahresumsatzsteuer auf 4.800€ geschätzt.

  • Sondervorauszahlung: 4.800€ / 11 = 436€
    → Der Betrag wird auf volle Euro abgerundet 
  • Verrechnung Umsatzsteuer im Dezember des Gründungsjahres : 400€ – 436€ = -36€

Da der Antrag genehmigt wurde, ist die Umsatzsteuer erst einen Monat nach der eigentlichen Frist fällig. Aufgrund der Tatsache, dass Sie das Unternehmen in diesem Jahr neu gegründet haben, sind Sie noch dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abzugeben.

Männer besprechen Dauerfristverlängerung

Ob Sie auch in den kommenden Jahren die Sondervorauszahlung monatlich leisten müssen, wird jährlich neu berechnet. Die neue Sondervorauszahlung ergibt sich aus der Umsatzsteuer der ersten 9 Monate, die auf das gesamte Jahr hochgerechnet werden.

  • 4.800€ / 9 Monate = 533€
  • 533€ x 12 Monate = 6.396€

Für das kommende Kalenderjahr müssen Sie die Vorauszahlung nicht mehr monatlich leisten, da Sie die Grenze von 7.500€ nicht überschreiten.

Seit Beginn des Jahres 2021 gibt es eine Neuerung für Gründer: Wenn Sie sich im Jahr 2020 oder 2021 selbstständig gemacht haben und Ihre Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr oder Gründungsjahr nicht mehr als 7.500€ beträgt, können Sie einen Antrag stellen, die USt.-VA nur noch quartalsweise abgeben zu müssen.

Fazit: Ist eine Dauerfristverlängerung sinnvoll?

Die Dauerfristverlängerung ermöglicht es Ihnen, Ihre Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat nach ihrer Fälligkeit abzugeben. Dies verschafft Ihnen oder Ihrem Steuerberater mehr Zeit bei der Umsatzsteuererklärung. Besonders in den ersten Jahren nach einer Gründung ist es sinnvoll, die Verlängerung zu beantragen. In dieser Zeit müssen Sie als Unternehmer auf vieles achten und da kann ein Monat mehr Zeit eine wahre Erleichterung sein.

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FAQs

Was ist eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt?

Mit einer Dauerfristverlängerung haben Sie die Möglichkeit Ihre Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat nach der eigentlichen Frist abzugeben. Das soll den Unternehmen Stress ersparen.

Wann wird die Dauerfristverlängerung beantragt?

Die Dauerfristverlängerung kann jährlich beantragt werden. Der Antrag muss aber spätestens bis zu dem Tag gestellt werden, an dem die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben wäre. 

Wann muss die Dauerfristverlängerung abgegeben werden?

Müssen Sie Ihre USt.-VA monatlich abgeben, ist der Antrag auf Dauerfristverlängerung spätestens bis zum 10. Februar eines jeden Jahres abzugeben. Der Antrag muss jedes Jahr aufs Neue gestellt werden. 

Wie berechnet man die Dauerfristverlängerung?

Die Frist für die Abgabe der USt.-VA verschiebt sich mit der Dauerfristverlängerung um einen Monat. Müssen Sie die Voranmeldung monatlich abgeben, müssen Sie zusätzlich zu Beginn des Jahres eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt 1/11 der Summe der Vorjahresumsatz-Steuerzahlung.

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