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Im EU-Ausland gezahlte Umsatzsteuer zurückholen

Umsatzsteuervergütungsverfahren

Sie waren z.B. auf einer Messe im EU-Ausland und möchten sich die in der EU gezahlte Vorsteuer zurückholen? Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie Sie vorgehen müssen. Eine Tabelle der Länder, Vergütungszeiträume, Fristen und Mindestantragssummen finden Sie unten auf der Seite.

Neben den EU-Mitgliedstaaten ist das so genannte Umsatzsteuervergütungsverfahren übrigens auch in der Schweiz, Mazedonien, Liechtenstein, Norwegen, Island, Japan, Kanada und den USA möglich. Eventuelle Beschränkungen beim Vorsteuerabzug können bei den verschiedenen Ländern variieren.


Umsatzsteuer aus EU-Mitgliedsstaaten erstatten lassen

Voraussetzungen:

Das Unternehmen muss zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Unternehmen mit steuerfreien Umsätzen sowie Kleinunternehmer sind nicht berechtigt. Das Unternehmen darf keine Filiale in dem betreffenden Land haben. Zudem darf das Unternehmen dort keine bzw. lediglich steuerfreie Umsätze getätigt haben.

Nachweise:

Sie müssen alle Erstattungsbeträge belegen können. Kopien der Originale einzuscannen reicht hierbei i.d.R. aus.

Erstattungsfähige Kosten:

Diese variieren zwischen den Ländern. Nicht für alle Ausgaben kann die Umsatzsteuer erstattet werden.. Oft erstattungsfähig ist die UmSt. für z.B. Kraftstoff, Mietwagen, Maut, Tax, öffentliche Verkehrsmittel, Hotels, Bewirtung, Eintrittsgelder für Messen oder Ausstellungen, Ausgaben für Vergütungen und Repräsentationsaufwendungen usw.
Einen Überblick über die Voraussetzungen für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in den anderen EU-Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

Fristen:

Die Antragsfrist ist innerhalb der EU immer der 30. September des Folgejahres. Alle Staaten der EU haben sich zudem verpflichtet, innerhalb von 4 Monaten und 10 Tagen nach Eingang des Antrags (inkl. aller Nachweise) die Umsatzsteuer zu erstatten. Bei einer Überschreitung dieser Frist werden Zinsen fällig.

Erstattungszeitraum:

Der Erstattungszeitraum darf nicht mehr als ein Kalenderjahr und nicht weniger als drei Kalendermonate betragen.

Mindesterstattungsbeträge:

Bei einem Erstattungszeitraum von weniger als einem Kalenderjahr, jedoch von mindestens drei Monaten, darf der Mehrwertsteuerbetrag nicht unter 400 EUR (oder dem Gegenwert in der Landeswährung) liegen. Wenn sich der Erstattungsantrag auf einen Zeitraum von einem Kalenderjahr oder den Rest eines Kalenderjahres bezieht, darf der Mehrwertsteuerbetrag nicht niedriger als 50 EUR (oder dem Gegenwert der Landeswährung) sein.

Fremdwährungen:

Sie müssen, falls erforderlich, die offiziellen Währungsumrechnungskurse des Bundesfinanzministeriums zur Umrechnung verwenden.

Gezahlte Umsatzsteuer aus EU-Land erstatten lassen

Schritte zur Umsatzsteuererstattung:

1.) Melden Sie sich mit Ihren ElsterOnline-Zugangsdaten (Elster-Zertifikat und PIN) beim Bundeszentralamt für Steuern an.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, klicken Sie bitte hier und registrieren Sie sich bei ElsterOnline.

2.) Gehen Sie auf "Formulare" --> "Umsatzsteuer" --> "Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland". Für jedes Land ist ein eigener Antrag auszufüllen.

3.) Folgende Angaben müssen u.a. gemacht werden: Name und Anschrift des Rechnungsstellers, Rechnungsnummer, UmSt.-ID, Nettobetrag, Steuerbetrag.

Wichtig: Denken Sie schon während Ihrer Geschäftsreise an korrekte Belege als Nachweis für den Antrag.

Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie direkt beim BZST.

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Tabelle Umsatzsteuererstattung EU

 Land Vergütungszeitraum Ende der Antragsfrist Mindestantragssumme
 Belgien  min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Bulgarien min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 800 BGN bei Vierteljahresanträgen / 100 BGN bei Jahresanträgen
 Dänemark min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 3000,00 DKK bei Vierteljahresanträgen / 400,00 DKK bei Jahresanträgen
 Deutschland min. 3 Monate / max 1. Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Estland min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Finnland min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Frankreich min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Griechenland min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Großbritannien min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 295,00 GBP bei Vierteljahresanträgen / 35,00 GBP bei Jahresanträgen
 Irland min. 3 Monate / max. letzter Vergütungszeitraum eines Jahres (kann kürzer sein) 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Italien min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Kanada Zum jetzigen Zeitpunkt max. 1 Kalenderjahr Spät. 1 Kalenderjahr nach Rechnungsstellung 200,00 CAD bei mind. 50,00 CAD pro Rechnung
 Kroatien min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Lettland max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 100,00 LVL pro Jahresantrag
 Litauen min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Luxemburg min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Malta min. 3 Monate / max 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Niederlande min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Österreich min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Polen min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Portugal min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Rumänien min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Schweden min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 4000,00 SEK bei Vierteljahresanträgen / 500,00 SEK bei Jahresanträgen
 Slowakische Republik min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Slowenien min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Spanien min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Tschechische Republik min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Ungarn min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen
 Zypern min. 3 Monate / max. 1 Kalenderjahr 30.09. des Folgejahres 400,00 EUR bei Vierteljahresanträgen / 50,00 EUR bei Jahresanträgen

Quelle: haufe.de (17.01.2016)

 

Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

Stand: 17.01.2017. Alle Angaben ohne Gewähr. 


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