Vorsteuerabzugsberechtigung – Für wen gilt sie und was gibt es zu beachten?

Kerstin Stamer
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Vorsteuerabzug – So funktioniert’s | BuchhaltungsButler

Vorsteuerabzugsberechtigung: Ein Wort – viele Fragen. Was ist die Vorsteuer? Wovon kann man sie abziehen? Wer ist berechtigt und was muss man tun, um sein Recht einzufordern? All diese Fragen klären wir im nachstehenden Artikel und sorgen mit Begriffserklärungen und Beispielen für Klarheit rund um das Thema Vorsteuerabzug.

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Was versteht man unter Vorsteuerabzug?

Wer den Begriff “vorsteuerabzugsberechtigt” verstehen möchte, muss sich zunächst mit den Begriffen Umsatzsteuer und Vorsteuer auseinandersetzen und diese voneinander abgrenzen. 

Die Umsatzsteuer wird von Unternehmen in Ausgangsrechnungen ausgewiesen, vom Verbraucher bezahlt und durch das Unternehmen an das Finanzamt abgeführt. Die Umsatzsteuer ist auch als Mehrwertsteuer bekannt, wobei dieser Begriff nur in der Umgangssprache verwendet wird. Steuerlich korrekt ist die Bezeichnung Umsatzsteuer.

Auch die Vorsteuer ist eine Umsatzsteuer. Sie bezeichnet allerdings die Steuer, die das Unternehmen selbst für Einkäufe von Waren und Dienstleistungen gemäß Eingangsrechnungen zahlen muss. 

Der Vorsteuerabzug bezeichnet das Recht von Unternehmen, die eingenommene Umsatzsteuer mit der gezahlten Vorsteuer zu verrechnen.

Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt und wer nicht?

Unternehmer und Freiberufler, die in ihren eigenen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, sind zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Selbstständige vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Wer ein Kleinunternehmen führt, ist zum Beispiel nicht umsatzsteuerpflichtig. In Ausgangsrechnungen wird keine Umsatzsteuer aufgeführt. Damit entfällt auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer. Allerdings haben sie die Möglichkeit, eine Regelbesteuerung zu beantragen. In diesem Fall müssen auch Kleinunternehmer die Umsatzsteuer in ihren Ausgangsrechnungen ausweisen, an das Finanzamt abführen und können sich die gezahlte Vorsteuer erstatten lassen.

wer vorsteuerabzugsberechtigt ist

Auch Privatpersonen sind vom Recht zum Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Sie sind als Verbraucher die Träger der Umsatzsteuer, die eine Endverbrauchersteuer darstellt.

Unter Umständen können auch Vereine vorsteuerabzugsberechtigt sein. Nämlich dann, wenn sie unternehmerisch tätig sind und umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen.

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Kleinunternehmer: Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?

Kleinunternehmern soll durch die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ein umfangreicher Verwaltungsaufwand erspart bleiben. Es gibt allerdings Umstände, die auch beim Betrieb eines Kleinunternehmens für eine Regelbesteuerung sprechen. 

Sinnvoll kann eine Regelbesteuerung sein, wenn…

  • das Unternehmen regelmäßig größere Ausgaben für Waren hat.
  • die Kundschaft überwiegend aus Geschäftskunden besteht (Geschäftskunden können Vorsteuer ziehen, wenn Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen. Privatkunden hingegen profitieren von niedrigeren Preisen durch Wegfall der Umsatzsteuer.).
  • bereits bei der Gründung ein hoher Investitionsbedarf besteht, bei dem die Vorsteuerabzugsberechtigung Vorteile bietet.

Es muss stets individuell betrachtet werden, ob die Kleinunternehmerregelung der Regelbesteuerung vorzuziehen ist.

Pauschaler Vorsteuerabzug

Bis zum 31.12.2022 war es bestimmten Berufsgruppen möglich, einen pauschalen Vorsteuerabzug zu nutzen, der sich nach Durchschnittssätzen richtet. Da nur wenige Unternehmen die Möglichkeit für sich nutzten und die steuerlichen Auswirkungen für die Unternehmen nur gering waren, wurde diese Vereinfachung mit dem Jahressteuergesetz 2022 aufgehoben. 

Welche Leistungen sind vorsteuerabzugsberechtigt und welche nicht?

Ob ein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist auch von der in Anspruch genommenen Leistung oder erfolgten Lieferung abhängig. 

So muss eine Lieferung oder Leistung zu betrieblichen Zwecken erfolgen, damit das Unternehmen zum Abzug berechtigt ist. Ein anteiliger Vorsteuerabzug ist möglich, sofern eine private und betriebliche Nutzung (zum Beispiel für einen Mobilfunkvertrag) erfolgt. Jedoch sollte der betriebliche Anteil hierbei überwiegen.

Da eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für den Vorsteuerabzug erforderlich ist, muss auch das Unternehmen, das die Leistung erbringt, umsatzsteuerpflichtig sein. Die Rechnung eines Kleinunternehmers ohne Umsatzsteuerausweis kann demnach nicht zum Abzug gebracht werden.

In §4 UStG werden diverse Umsätze aufgeführt, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Für diese umsatzsteuerfreien Leistungen entfällt das Recht zum Vorsteuerabzug. Hierzu gehören zum Beispiel diverse medizinische Leistungen, die Umsätze freier Berufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten oder Finanz- und Versicherungsumsätze.

Werden umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Umsätze erzielt, so kann die geleistete Vorsteuer teilweise abgezogen werden. Man spricht in diesem Fall von einer Vorsteueraufteilung.

Vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht? Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Das Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig, sprich es erzielt selbst umsatzsteuerpflichtige Erlöse.
  • Es findet keine Kleinunternehmerregelung Anwendung.
  • Die Lieferung oder Leistung enthält Umsatzsteuer.
  • Es gibt eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer.
  • Die Lieferung oder Leistung wurde für den betrieblichen Zweck erworben.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Die Umsatzsteuer ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ein durchlaufender Posten. Sie wird eingenommen und an das Finanzamt abgeführt. Ähnlich ist es mit der Vorsteuer bei Unternehmen. Sie wird gezahlt und kann vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Steuerpflichtige Unternehmen sind monatlich oder quartalsweise zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. In diesem Rahmen erfolgt auch der Vorsteuerabzug.

Die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer und die gebuchte Vorsteuer einer Periode werden in der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt übermittelt. Beide Summen werden miteinander verrechnet. Der Differenzbetrag wird als Umsatzsteuerzahllast bezeichnet und an das Finanzamt überwiesen. Es kann auch vorkommen, dass in einem Monat mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer verbucht wurde. In diesem Fall spricht man von einem Vorsteuerüberhang, den man sich vom Finanzamt erstatten lassen kann.

Wann ist man vorsteuerabzugsberechtigt?

Der Vorsteuerabzug kann erst dann erfolgen, wenn die Leistung erbracht wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Liegen Lieferung/Leistung und Rechnung in unterschiedlichen Wirtschaftsjahren (z.B. bei Anzahlungen auf eine Leistung), kann es vorkommen, dass der Vorsteuerabzug erst im neuen Kalenderjahr stattfindet.

Fazit zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die Unternehmen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen zahlen. Ist das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt, so ist die Vorsteuer ein durchlaufender Posten, der nach geleisteter Zahlung vom Finanzamt zurückgefordert werden kann. Dies geschieht über die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, können aber eine Regelbesteuerung beantragen, wenn diese Vorteile fürs Unternehmen bringt. 

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FAQs

Ist ein Kleinunternehmer vorsteuerabzugsberechtigt?

Grundsätzlich ist ein Kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da er keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweist. Allerdings ist es möglich, eine Regelbesteuerung als Kleinunternehmer zu beantragen. In diesem Fall wird er umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt.

Wann ist man nicht vorsteuerabzugsberechtigt?

Unternehmen, die keine Umsatzsteuer in ihren Ausgangsrechnungen ausweisen (z.B. Kleinunternehmen), sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Werden steuerfreie Umsätze von Unternehmen erzielt (Heilbehandlungen durch Ärzte, Bildungsdienste), so darf auch hierfür keine Vorsteuer gezogen werden. Ebenso sind Privatpersonen nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Warum ist man vorsteuerabzugsberechtigt?

Träger der Umsatzsteuer und damit auch der Vorsteuer sind die Verbraucher. Für Unternehmen stellt sie lediglich einen durchlaufenden Posten dar. Umsatzsteuer, die für Waren oder Dienstleistungen bezahlt wurde, um steuerpflichtige Umsätze zu generieren, ist aus diesem Grund vorsteuerabzugsfähig. 

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