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Kleinunternehmerregelung -
Vorteile und Nachteile

Das ist die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UStG) ist eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit geringem Umsatz. Als Kleinunternehmer muss man keine Umsatzsteuer ausweisen, darf jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Kleinunternehmerregelung kann, muss aber nicht gewählt werden. Wählen darf sie, wer im letzten Jahr weniger als 17.500€ Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr 50.000€ Umsatz nicht übersteigen wird.


Dank Kleinunternehmerregelung führen Sie keine Umsatzsteuer ab

Wie kann die Kleinunternehmerregelung in Anspuch genommen werden?

Dies muss man auf dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ankreuzen. Dieser wird einem nach der Beantragung des Gewerbescheins i.d.R. automatisch vom Finanzamt zugeschickt. Später kann man einen Antrag auf Inanspruchname der Kleinunternehmerregelung aber auch direkt beim Finanzamt stellen.

Vorteile

Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Wenn an Privatpersonen verkauft wird, hat dies den Vorteil, dass die Einnahmen 1:1 den Nettoeinnahmen entsprechen. Dies stellt i.d.R. einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern dar, welche Umsatzsteuer ausweisen müssen.

Beispiel: Eine App wird im Appstore für 1€ verkauft. Der Kleinunternehmer hat 1€ Einnahmen, der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer jedoch nur 0,84€.

Als Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt werden, was administrativen Aufwand spart.

Nachteile

Alle Unternehmer, die Waren oder Leistungen beziehen, können aus diesen gegenüber dem Finanzamt auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich daher vor Allem für Personen, welche Dienstleistungen erbringen und wenig Ausgaben haben.

Sollte die Umsatzgrenze überschritten werden, muss für das ganze Jahr nachträglich Umsatzsteuer abgeführt werden. Bei gewerblichen Kunden kann die Umsatzsteuer zwar auch im Nachhinein nachgefordert werden, wer jedoch viele Kunden hat, hat einen hohen administrativen Aufwand und läuft zudem Gefahr, im Falle von z.B. einer Insolvenz seinem Geld vergeblich hinterher zu laufen. Für die bereits vereinnahmten Umsätze ohne Ausweis der Umsatzsteuer muss jedoch in jedem Fall die Umsatzsteuer abgeführt werden.

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Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

Stand: 16.11.2015. Alle Angaben ohne Gewähr.


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