Buchung Eigenverbrauch — das müssen Sie wissen

Lea Interthal
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Buchung des Eigenverbrauchs | BuchhaltungsButler

Die Buchung des Eigenverbrauchs kann einzeln oder mittels jährlichen Pauschbeträgen erfolgen. Was bei der Buchung zu beachten ist und wie die Pauschbeträge berechnet werden, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

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Was versteht man unter Eigenverbrauch?

Unter dem Eigenverbrauch versteht man die Entnahme von Sachgegenständen bzw. Unternehmensleistungen zu privaten oder betriebsfremden Zwecken. Die Entnahme erfolgt vom Selbstständigen selbst. Der Begriff Eigenverbrauch wurde im Jahr 1999 durch den Begriff unentgeltliche Wertabgabe ersetzt, früher wurde die unentgeltliche Wertabgabe als Eigenverbrauch oder Gesellschafterverbrauch bezeichnet. Die Entnahme von Gegenständen und Dienstleistungen gehört zu den Betriebseinnahmen und ist dementsprechend umsatzsteuerpflichtig. Mehr zum Thema Eigenverbrauch buchen finden Sie im weiteren Text.

Steuerrechtlich wird zwischen der Gegenstandsentnahme und dem Verwendungseigenverbrauch unterschieden.

  • Gegenstandsentnahme: beschreibt alle Entnahmen des Unternehmers für den privaten Gebrauch. Hierunter fallen sowohl Sachentnahmen, als auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Unternehmens. Durch die Entnahmen wird das Betriebsvermögen gemindert. Beispiele:
    • Werkstattinhaber lässt sein Auto von seinen Mitarbeitern reparieren
    • Bäckermeister nimmt Backwaren für den Verzehr mit nach Hause
  • Verwendungseigenverbrauch: bezeichnet die Nutzung von Betriebsvermögen für den privaten Gebrauch. Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht gemindert, sondern verbleibt im Unternehmen. Es handelt sich nur um eine Nutzung auf Zeit. Dieser Verbrauch muss betrieblich erfasst und gebucht werden.
    → Beispiel: Ein Unternehmer nutzt den Transporter des Unternehmens für einen Umzug im familiären Umfeld.

Abgrenzung Eigenverbrauch zu Privatentnahme

“Privatentnahme” ist der Oberbegriff für die Entnahme von Vermögensgegenständen oder -werten aus einem Unternehmen, die keinen betrieblichen Hintergrund haben. Es kann nicht nur Geld, sondern auch Waren, Erzeugnisse und Dienstleistungen entnommen werden. Die unentgeltliche Wertabgabe bzw. der Eigenverbrauch ist demnach eine Form der Privatentnahme, da Sachgegenstände und Unternehmensleistungen zum privaten Gebrauch entnommen werden. 

Folgende Nutzungen kann ein Unternehmer aus dem Unternehmen entnehmen:

  • Geldentnahme
    → Unternehmer entnimmt Geld aus der Kasse
  • Warenentnahme oder Entnahme von Erzeugnissen
    → Inhaber eines Supermarkts nimmt Waren für seinen privaten Einkauf mit
    → Metzger entnimmt Wurst und Fleisch für sich und seine Familie
  • Nutzungsentnahme
    → Firmenwagen wird für private Fahrten genutzt
  • Leistungsentnahme
    → Mechaniker repariert das Auto des Werkstattinhabers

Zum Eigenverbrauch gehören die Warenentnahme, Entnahme von Erzeugnissen, Nutzungsentnahme und Leistungsentnahme. Die Geldentnahme fällt nicht unter den Begriff des Eigenverbrauchs, da es sich nicht um Sachgegenstände oder die Inanspruchnahme von Unternehmensleistungen handelt. Der Eigenverbrauch und die Geldentnahme zur privaten Verwendung sind Formen der “Privatentnahmen”.

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Pauschbeträge für den Eigenverbrauch

In einigen Gewerbezweigen (Hotel- und Gaststätten, Supermärkte, Bäckereien, etc.) wird den Unternehmern ein gewisser Eigenverbrauch unterstellt. So geht das Finanzamt davon aus, dass bspw. ein Lebensmittelhändler im Laufe des Jahres Gegenstände aus dem Betriebsvermögen zum privaten Verbrauch entnimmt. Der Einfachheit halber können solche Unternehmen Pauschbeträge für sich und ihre Familie ansetzen und müssen den Wert der Entnahmen nicht einzeln ausrechnen. Das Finanzamt veröffentlicht hierzu jährlich Pauschbeträge, die für private Sachentnahmen angesetzt werden können. Folgende Hintergrundinformationen sind bei den Pauschbeträgen zu beachten:

  1. Die Pauschbeträge werden auf der Grundlage der ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel/ Getränke ermittelt
  2. Die Werte beruhen auf statistischen Daten der Branche & die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, die Entnahmen monatlich pauschal zu buchen – die Aufzeichnungspflicht von Einzelentnahmen gem. §148 S.1 AO entfällt somit
  3. Es dürfen keine Zu- oder Abschläge gemacht werden
    → Die Werte dürfen nicht verringert oder erhöht werden – es müssen die exakten Pauschbeträge angesetzt werden
  4. Die Pauschbeträge stellen den Jahreswert einer Person dar
    → Bei Kindern unter 2 Jahren entfällt der Betrag – bis zum 13. Lebensjahr wird die Hälfte des Pauschbetrages angesetzt
  5. Es wird das für den Gewerbezweig bzw. für die Branche allgemein übliche Warensortiment berücksichtigt
    → Das allgemein übliche Warensortiment wurde anhand von statistischen Erhebungen definiert
  6. Bei Betrieben, die ein gemischtes Sortiment anbieten (Bsp: Metzgerei + Backwaren), wird der höhere Pauschbetrag angesetzt

Die Pauschbeträge sind Jahreswerte und beziehen sich auf eine Person. Die Umsatzsteuer muss zusätzlich hinzugerechnet werden, da es sich um Nettobeträge handelt.

Wann wird der Eigenverbrauch gebucht?

Werden die Pauschbeträge nicht in Anspruch genommen, müssen die Entnahmen einzeln gebucht werden. Die Buchung des Eigenverbrauchs ist abhängig davon, ob die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Bei einer monatlichen Abgabe wird der Eigenverbrauch auch monatlich gebucht. Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung dagegen nur jährlich fällig, wird der Eigenverbrauch beim Jahresabschluss gebucht.

Wann Sie den Eigenverbrauch buchen müssen

Buchung Eigenverbrauch – so geht´s

Die Buchung des Eigenverbrauchs kann auf dem Konto 1880 “unentgeltliche Wertabgaben” gebucht werden. Die angesprochenen Gegenkonten wären 8915 “Warenentnahme 7%” bzw. 8910 “Warenentnahme 19%” und 1771 “Umsatzsteuer 7%” bzw. 1776 “Umsatzsteuer 19%”. Zu beachten ist, dass die Steuersätze getrennt erfasst werden.

Buchung von Einzelentnahmen (SKR03)

Ein Unternehmer lässt sein Auto von einem Mechaniker aus seinem Unternehmen reparieren. Der Mechaniker erhält einen Stundensatz von 60,00€ pro Stunde. Die Reparatur dauert 3 Stunden.

  • Summe der Entnahme: 60,00€ x 3 Stunden = 180,00€
  • Die Umsatzsteuer beträgt: 180,00€ x 0,19 = 34,20€.

Buchungsvorschlag:

Unentgeltliche Wertabgabe Kfz Reparatur

s 1880; Unentgeltliche Wertabgabe 214,20€
h 8910; Entnahme durch den Unternehmer 19% USt. 214,20€*

Buchung von Pauschbeträgen (SKR03)

Ein Restaurantbesitzer nutzt den Pauschalbetrag zur Berechnung seines jährlichen Eigenverbrauchs. Seine Gaststätte gibt kalte und warme Speisen aus. Er ist verheiratet und Vater von 2 Kindern im Alter von 1 und 5 Jahren. Berechnung der Pauschbeträge für das Jahr 2022 (die Werte sind dem Bundesministerium der Finanzen entnommen):

  • Eltern: es wird der doppelte Richtwert genommen
    → 7% Waren: 2.646,00 x 2 Personen = 5.292,00€
    → Umsatzsteuer 7%: 5.292,00€ x 0,07 = 370,44€
    → 19% Waren: 755,00€ x 2 Personen = 1.510,00€
    → Umsatzsteuer 19%: 1.510,00€ x 0,19 = 286,90€
  • 1 jähriges Kind: bei Kindern unter 2 Jahren entfällt der Anteil
  • 5 jähriges Kind: es wird die Hälfte des Richtwerts genommen
    → 7% Waren: 2.646,00€ x 0,5 = 1.323,00€
    → Umsatzsteuer 7%: 1.323,00 x 0,07 = 92,61€
    → 19% Waren: 755,00€ x 0,5 = 377,50€
    → Umsatzsteuer 19%: 377,50€ x 0,19 = 71,73€
  • Pauschbetrag gesamt: 5.292,00€ + 370,44€ + 1.510,00€ + 286,90€ + 1.323,00€ + 92,61€ + 377,50€ + 71,73€ = 9.324,18€
  • Warenentnahme 7% gesamt: 5.292,00€ + 1.323,00€ = 6.615,00€
  • Umsatzsteuer 7% gesamt: 370,44€ + 92,61€ = 463,05€
  • Warenentnahme 19% gesamt: 1.510,00€ + 377,50€ = 1.887,50€
  • Umsatzsteuer 19% gesamt: 286,90€ + 71,73€ = 358,63€

Buchungsvorschlag:

Unentgeltliche Wertabgabe

s 1880; Unentgeltliche Wertabgabe 9.324,18€
h 8915; Entnahme durch den Unternehmer 7% USt. 7.078,05€*
h 8910; Entnahme durch den Unternehmer 19% USt. 2.246,13€*

Zusammenfassung: Buchung Eigenverbrauch

Eigenverbrauch beschreibt die Entnahme von Vermögensgegenständen oder Unternehmensleistungen für private Zwecke. Die Entnahme erfolgt durch den Unternehmer. Die Buchung des Eigenverbrauchs passiert analog zur Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wird die Voranmeldung monatlich abgegeben, wird der Eigenverbrauch monatlich gebucht. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen der Gegenstandsentnahme und dem Verwendungseigenverbrauch.

Grundsätzlich wird jede Entnahme einzeln gebucht. In einigen Branchen unterstellt das Finanzamt den Steuerpflichtigen allerdings die Entnahme von Waren, Erzeugnissen oder Dienstleistung und bietet hierfür die Ansetzung eines Pauschalbetrags. In diesem Fall kann der Unternehmer auf die Buchung von Einzelentnahmen verzichten und den Pauschbetrag ansetzen. Die Pauschbeträge werden jährlich vom Finanzamt herausgegeben und richten sich nach den Aufwendungen privater Haushalte für Lebensmittel und Getränke. Der Eigenverbrauch gleicht einer Betriebseinnahme und ist dementsprechend umsatzsteuerpflichtig.

Team bespricht Buchung von Eigenverbrauch
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FAQs

Was ist Eigenverbrauch?

Eigenverbrauch ist die Entnahme von Sachgegenständen oder die Inanspruchnahme von Unternehmensleistungen für private oder betriebsfremde Zwecke. Die Entnahme entspricht einer fiktiven Betriebsentnahme. Beispiel: Bäckermeister nimmt Brötchen für sich und seine Familie mit nach Hause.

Wann bucht man Eigenverbrauch?

Die Buchung des Eigenverbrauchs erfolgt analog zur Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wenn Ihr Unternehmen zur monatlichen Abgabe verpflichtet ist, wird der Eigenverbrauch ebenfalls monatlich erfasst.

Wie bucht man Eigenverbrauch?

Eigenverbrauch kann als unentgeltliche Wertabgabe (1880) gebucht werden. Weitere betroffene Konten sind üblicherweise 8915 (Entnahme durch Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren)  7%) / 8910 (Entnahme durch Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19%) für die Warenentnahme und der Vorgang ist mit dem anwendbaren Umsatzsteuersatz zu buchen. 

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