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Gewerbesteuer berechnen einfach erklärt | BuchhaltungsButler
Als Existenzgründer oder Unternehmer müssen Sie sich mit vielen Arten von Steuern auseinandersetzen, darunter auch mit der Gewerbesteuer. Wie Sie die Gewerbesteuer berechnen, welche Freibeträge abgezogen werden können und wann sie fällig ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Gewerbesteuer: Definition
Die Gewerbesteuer ist eine Real- oder Objektsteuer, die gewerbliche Unternehmen und Kapitalgesellschaften abführen müssen. Objektsteuern besteuern die Ertragskraft des Objekts, also den Steuergegenstand selbst. Es wird dabei nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners geachtet.
Der Steuergegenstand gem. §2 GewStG ist jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Die Höhe der Steuer hängt hierbei vom unternehmerischen Gewinn ab. Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) bildet die Grundlage der Gewerbesteuer. Außerdem ist diese standortabhängig und wird kommunal von der jeweiligen Gemeinde eingefordert. Somit kann es vorkommen, dass Unternehmen mit mehreren Standorten eine Gewerbesteuer pro Betrieb bezahlen müssen.
Bei mehreren Betrieben verschiedener Art – Bsp.: Lebensmittelfabrik und Schuhfabrik – wird jeder Betrieb als Steuergegenstand angesehen. Bei mehreren Betrieben gleicher Art wird überprüft, ob diese Betriebe eine wirtschaftliche Einheit bilden. Das liegt unter anderem vor, wenn diese sich in derselben Gemeinde befinden. In diesem Fall werden die Betriebe als ein Steuergegenstand betrachtet.
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer wird von allen Unternehmen mit gewerblichem Zweck und Kapitalgesellschaften eingefordert. Der Steuerschuldner ist entweder der Unternehmer oder die Gesellschaft. Ausnahmen und Befreiungen von der Gewerbesteuer sind in §3 GewStG definiert. Hierunter fallen bspw. Freiberufler, Betriebe der Forst- und Landwirtschaft oder staatliche Banken wie die Deutsche Bundesbank oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die sachlich begründete Gewerbesteuerpflicht eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft beginnt, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt sind. Vorbereitungsmaßnahmen bzw. erste Aktivitäten, wie die Anmeldung des Gewerbes bei der Gemeinde oder die Suche nach Kunden, können in diesem Fall schon ausreichen. Zu beachten ist jedoch, dass vorweggenommene Betriebsausgaben gewerbesteuerlich nicht berücksichtigt werden. Das heißt, Ausgaben, die Sie vor der Gründung bzw. Anmeldung tätigen, werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer nicht beachtet. In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie diese allerdings angeben.
Gewerbesteuer: Freibetrag
Ähnlich wie bei der Einkommensteuer hat die Finanzbehörde einen Steuerfreibetrag für die Gewerbesteuer festgesetzt. Natürliche Personen als Einzelunternehmer oder Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 24.500€. Kapitalgesellschaften müssen ihren gesamten Gewinn versteuern und dürfen keinen Freibetrag gegenrechnen. Der Gewerbesteuerfreibetrag gilt als Ausgleich dafür, dass bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften einige Beträge (bspw. Unternehmerlohn oder Gesellschaftergehalt) nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden dürfen.
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer
Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Erhebungszeitraum ist üblicherweise das Kalenderjahr. Die Gewerbesteuer berechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuer: (Gewerbeertrag – Freibetrag) x Gewerbesteuermesszahl x Gewerbesteuerhebesatz
Der Gewerbeertrag errechnet sich aus dem Gewinn, erhöht bzw. gemindert um Hinzurechnungen und Kürzungen und wird immer auf 100€ abgerundet. Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser bildet die Differenz der Erträge und Aufwendungen aus dem Geschäftsjahr ab.
Hinzurechnungen und Kürzungen
Die erforderlichen Hinzurechnungen werden im §8 GewStG definiert. Grundsätzlich müssen dem Gewinn einige Beträge hinzugerechnet werden, die im Vorfeld bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Beispiele hierfür sind gezahlte Mieten, Pachten, Rentenzahlungen oder die Ausschüttung von Gewinnen an stille Teilhaber. Bei Finanzierungsaufwendungen wie Miet- bzw. Pachtzinsen gibt es einen Freibetrag von 200.000€ (seit 2020). Von der Differenz werden dem Gewinn nur 25% hinzugerechnet.
Kürzungen hingegen werden vorgenommen, um eine Doppelbelastung zu verhindern. Unter anderem werden Verluste aus dem Vorjahr und 1,2% des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörenden Grundbesitzes abgezogen. Weitere Beispiele sind im §9 GewStG beschrieben.
Berechnung Steuermessbetrag
Haben Sie den Gewerbeertrag berechnet, müssen Sie prüfen, ob Sie einen Freibetrag abziehen dürfen. Wenn ja, erhalten Sie den gekürzten Gewerbeertrag. Zur Berechnung des Steuermessbetrags wird die Steuermesszahl mit dem gekürzten Gewerbeertrag multipliziert. Die Steuermesszahl ist gesetzlich auf 3,5% festgelegt.
Der Gewerbesteuerhebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet. Jede Gemeinde kann individuell einen Hebesatz festlegen, somit kann er regional variieren. Mindestens beträgt er jedoch 200%. Der Hebesatz ist üblicherweise in wirtschaftsstarken Regionen höher als in wirtschaftsschwachen Gegenden. Ländliche Gemeinden versuchen ihren Standortnachteil mit einem niedrigeren Hebesatz auszugleichen.
Gewerbesteuer berechnen: Beispiel
Sie haben einen Gewerbebetrieb in Köln und Ihr Gewinn beträgt 165.500€. In Köln beträgt der Hebesatz zur Zeit 475% (Stand: 2021). Der Steuermessbetrag wird somit mit 4,75 multipliziert. Die ermittelten Hinzurechnungen und Kürzungen betragen 8.000€ und 6.500€. Als Personengesellschaft dürfen Sie den Freibetrag anwenden.
- Gewerbeertrag: 165.500€ + 8.000€ – 6.500€ = 167.000€
- Gekürzter Gewerbeertrag: 167.000€ – 24.500€ = 142.500€
- Steuermessbetrag: 142.500€ x 0,035 = 4.987,5€
- Gewerbesteuer: 4.987,5€ x 4,75 = 23.690,625€
Liegt Ihr Jahresgewinn unter 24.500€ entfällt die Gewerbesteuer komplett, da in diesem Fall die Grundlage für die Berechnung der Steuer fehlt. Das ist vor allem für Existenzgründungen interessant zu wissen.
Wann wird die Gewerbesteuer fällig?
Sind Sie gewerbesteuerpflichtig, sind Sie dazu verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin enthalten sind die Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit, sowie Hinzurechnungen, Kürzungen, der Gewerbeertrag, mögliche Gewerbeverluste und Angaben zur Verlustfeststellung und zu entsprechenden Verlustvorträgen.
Die Gewerbesteuer wird dann vom Finanzamt mithilfe des Gewerbesteuermessbescheids zum Jahresabschluss festgelegt. Wurde einmal ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt, müssen Sie im darauffolgenden Wirtschaftsjahr Vorauszahlungen leisten. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen erfolgen jeweils zur Mitte des Quartals – am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Vorauszahlungen betragen grundsätzlich je ¼ der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
Markus Schmetz
Steuerberater bei Markus Schmetz Steuerberatung
Dipl. Kfm. (FH) Markus Schmetz ist Steuerberater, Fachberater für Finanz- und Vermögensplanung (DStV e.V.) und Inhaber einer Einzelpraxis in Düsseldorf. Er berät Privatpersonen, Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen. Im Unternehmensbereich hat er sich insbesondere auf die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen spezialisiert.
Anrechnung Gewerbesteuer auf Einkommensteuer
Seit 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Die Nichtabziehbarkeit erleichtert dem Finanzamt das Steuerrecht, da keine Wechselwirkungen mehr zwischen der Gewerbesteuer und anderen Steuerarten zustande kommen. Diese Bestimmung wurde gemäß dem Unternehmenssteuerreformgesetz ins Einkommensteuergesetz mit aufgenommen. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende die Gewerbesteuer als Privatentnahme verbuchen müssen. Auch, wenn die Gewerbesteuer eine betriebliche Steuer ist. Gerechtfertigt wird diese Reform dadurch, dass durch die Nichtabziehbarkeit die persönliche Einkommensteuerschuld verbessert wird.
Diese Entlastung soll vor allem kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen zugutekommen. Sie haben damit die Möglichkeit, die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer zu verrechnen. Die Kompensation erfolgt durch die Anrechnung des vierfachen Werts (seit 2020) des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer. Die Milderung wird demnach genau bei einem Hebesatz von 400% erreicht. Folgendes Beispiel verdeutlicht den Sachverhalt:
- Jahresgewinn: 100.000€
→ zu versteuernder Gewinn: 100.000€ – 24.500€ = 75.500€
→ Gewerbesteuermessbetrag: 75.500€ x 0,035 = 2.642,50€ - geminderte Einkommensteuer: Einkommensteuer – 2.642,50 x 4
Hintergrund dieser Möglichkeit ist die Tatsache, dass die Einkünfte der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nur mit 15% Körperschaftsteuer und der entsprechenden Gewerbesteuer besteuert werden. Der persönliche Steuersatz eines Steuerpflichtigen dagegen kann bis zu 45% erreichen. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, eine Gleichbehandlung zwischen den Rechtsformen zu schaffen.
Fazit: Gewerbesteuer berechnen
Die Gewerbesteuer ist durch das zuständige Finanzamt zu berechnen. Die Basis hierfür bildet der Jahresgewinn, welcher durch Hinzurechnungen und Kürzungen, sowie dem Freibetrag bereinigt wird. Der gekürzte Gewerbeertrag wird dann mit der bundesweit einheitlichen Steuermesszahl von 3,5% multipliziert. Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag. Dieser wird mit einem Hebesatz multipliziert, welcher je nach Gemeinde variieren kann. Folgende Formel für die Gewerbesteuer ergibt sich hieraus:
Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – Freibetrag) x 3,5% x Gewerbesteuerhebesatz
Der Gewerbesteuerfreibetrag kann lediglich von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften abgezogen werden. Kapitalgesellschaften müssen den gesamten Gewinn versteuern. Darüber hinaus haben Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft einen weiteren Vorteil: sie können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. In diesem Fall wird der Gewerbesteuermessbetrag pauschal mit dem Faktor 4 multipliziert und von der Einkommensteuer abgezogen.
Sollten Sie gewerbesteuerpflichtig sein, ist es empfehlenswert, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten. Die Thematik “Gewerbesteuer berechnen” weist eine relativ hohe Komplexität auf, was ein umfassendes und intuitives Buchhaltungssystem wie BuchhaltungsButler unentbehrlich macht.
FAQs
Wie berechnet man die Höhe der Gewerbesteuer?
Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb wird durch Hinzurechnungen und Kürzungen bereinigt. Daraus ergibt sich der Gewerbeertrag, welcher um den Freibetrag gemindert wird. Der gekürzte Gewerbeertrag wird dann mit der Steuermesszahl (3,5%) und dem entsprechenden Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Wie viel Prozent Gewerbesteuer muss man zahlen?
Der genaue Prozentsatz, den ein Gewerbetreibender abführen muss, hängt von dem Standort des Gewerbebetriebs ab. Gemeinden können einen individuellen Gewerbesteuerhebesatz festlegen, was die Höhe der Gewerbesteuer beeinflusst. Der gesamte Prozentsatz liegt mindestens bei 7% und maximal bei knapp 30%.
Wo fällt die Gewerbesteuer an?
Die Gewerbesteuer ist standortgebunden und an dem Ort zu entrichten, wo sich der Gewerbebetrieb befindet. Haben Sie bspw. einen Gewerbebetrieb in München, müssen Sie die Gewerbesteuer an die Münchner Gemeinde abführen.
Wer zahlt keine Gewerbesteuer?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen mit gewerblichem Zweck bzw. jede Gesellschaft Gewerbesteuer entrichten. Befreiungen hiervon sind in §3 GewStG definiert. Unter anderem müssen Freiberufler, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder staatliche Banken keine Gewerbesteuer abführen.
Wo ist die Gewerbesteuer am niedrigsten?
Die Gewerbesteuer ist an dem Ort am niedrigsten, welcher den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde hat. In Brandenburg ist der durchschnittliche Hebesatz mit 385% (Stand 2021) am niedrigsten.
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