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Buchhaltungssoftware für Bilanzierende | BuchhaltungsButler
Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, braucht mehr als eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wir vergleichen, wie BuchhaltungsButler, sevDesk und Lexware Office mit Debitoren, Kreditoren und der Bilanzerstellung umgehen.
BuchhaltungsButler bildet die doppelte Buchführung mit echten Debitoren- und Kreditorenkonten ab und erstellt die Bilanz direkt im Abschlussbereich der Software. Gratis testen
Das lernen Sie in diesem Artikel
- Was die Bilanzierungspflicht für die Wahl der Buchhaltungssoftware bedeutet
- Wie BuchhaltungsButler Bilanzierende mit Nebenbüchern unterstützt
- Wo sevDesk und Lexware Office bei der doppelten Buchführung an Grenzen stoßen
- Welche Funktionen für Bilanzierende beim Softwarevergleich besonders wichtig sind
- Welche Rolle der Steuerberater beim Jahresabschluss weiterhin spielt
Sobald ein Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht mehr aus. Statt nur Zahlungen zu erfassen, müssen Geschäftsvorfälle über Debitoren- und Kreditorenkonten abgebildet werden, damit am Jahresende eine vollständige Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entstehen. Nicht jede Buchhaltungssoftware deckt das im gleichen Umfang ab. Dieser Beitrag vergleicht, wie BuchhaltungsButler, sevDesk und Lexware Office mit den Anforderungen bilanzierender Unternehmen umgehen.
Buchhaltungssoftware für Bilanzierende
BuchhaltungsButler ist darauf ausgelegt, sowohl die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung als auch die doppelte Buchführung mit vollem Funktionsumfang abzubilden. Bilanzierende Unternehmen arbeiten dabei mit echten Debitoren- und Kreditorenkonten: Eine Rechnung wird als Forderung oder Verbindlichkeit eingebucht, die spätere Zahlung gleicht diesen offenen Posten wieder aus. So stehen Aufwand und Ertrag bereits zum Rechnungsdatum in der betriebswirtschaftlichen Auswertung, während Forderungen und Verbindlichkeiten korrekt in der Bilanz erscheinen. Ab dem Smart-Tarif steht diese Funktionalität zur Verfügung, inklusive der Kontenrahmen SKR03 und SKR04.
Was bedeutet Bilanzierungspflicht für die Wahl der Software?
Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG unterliegen dieser Buchführungspflicht unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Wer buchführungspflichtig ist, muss nach § 242 HGB einen Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Für die Softwarewahl bedeutet das: Es reicht nicht, nur Zahlungen zu erfassen. Die Software muss Geschäftsvorfälle nach dem Prinzip Soll und Haben verbuchen können, inklusive Nebenbüchern für Debitoren, Kreditoren und Anlagegüter. Einzelunternehmer und Freiberufler unterhalb der Schwellenwerte des § 241a HGB dürfen dagegen bei der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleiben.
Wie unterstützt BuchhaltungsButler Bilanzierende?
BuchhaltungsButler bietet im Abschlussbereich die Möglichkeit, die Bilanz direkt aus den erfassten Geschäftsvorfällen zu generieren, statt diesen Schritt komplett dem Steuerberater zu überlassen. Die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung läuft dabei weitgehend automatisiert: Rechnungen können direkt hochgeladen oder per BCC eingereicht werden, offene Posten werden automatisch den passenden Konten zugeordnet. Ergänzend stehen Kontenrahmen für Ärzte und Vereine, eine Kostenstellenauswertung und eine Mehrmandantenfähigkeit zur Verfügung – Funktionen, die speziell größere oder spezialisierte bilanzierende Betriebe benötigen. Anlagegüter lassen sich direkt bei der Rechnungsverbuchung ins Anlageverzeichnis übernehmen; Abschreibungsdauer und Restbuchwert werden hinterlegt, die Abschreibungen bucht die Software danach automatisch. Für die endgültige Übergabe an die Steuerkanzlei steht ein DATEV-Export zur Verfügung.
Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob Ihr aktueller Tarif die Bilanzierung mit Debitoren-/Kreditorenkonten überhaupt enthält – bei BuchhaltungsButler ist das ab dem Smart-Tarif der Fall, bei anderen Anbietern kann diese Funktion fehlen oder ein separates Add-on erfordern.
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Wie gehen sevDesk und Lexware Office mit der doppelten Buchführung um?
sevDesk richtet sich in erster Linie an Freiberufler und kleine Unternehmen mit einfacher Buchführung. Der DATEV-Export ist zwar nach dem Prinzip der doppelten Buchführung aufgebaut, sodass der Steuerberater damit den Jahresabschluss inklusive Bilanz erstellen kann – eine eigene Bilanzerstellung innerhalb der Software selbst gehört jedoch nicht zum aktuellen Funktionsumfang. Für Unternehmen mit gesetzlicher Bilanzierungspflicht, etwa GmbHs, stößt sevDesk damit an Grenzen.
Lexware Office arbeitet dagegen unabhängig von der hinterlegten Gewinnermittlungsart immer nach dem Prinzip der doppelten Buchführung: Jeder Beleg erzeugt automatisch offene Posten gegenüber Debitoren oder Kreditoren, die durch die Zahlung ausgeglichen werden. Eine Offene-Posten-Verwaltung mit dreistufigem Mahnwesen unterstützt zusätzlich das Forderungsmanagement. Die eigentlichen Eröffnungs- und Abschlussarbeiten samt Bilanz obliegen bei Lexware Office jedoch der Steuerkanzlei; Rückstellungen, Rücklagen und Rechnungsabgrenzungsposten lassen sich in der Software selbst nicht buchen.
Welche Funktionen sind für Bilanzierende besonders wichtig?
Beim Vergleich lohnt sich der Blick auf folgende Punkte: Erstens, ob echte Debitoren– und Kreditoren-Konten geführt werden oder nur ein vereinfachtes Offene-Posten-Verfahren. Zweitens, ob die Software selbst eine Bilanz generieren kann oder ausschließlich einen DATEV-Export für die Steuerkanzlei liefert. Drittens, wie das Anlagevermögen und die Abschreibungen verwaltet werden. Viertens, ob mehrere Kontenrahmen sowie Kostenstellen und mehrere Mandanten unterstützt werden – relevant für Kanzleien und wachsende Unternehmen. Fünftens, wie gut die Anbindung an den Steuerberater über eine DATEV-Schnittstelle funktioniert, da der Jahresabschluss in der Praxis bei allen drei Anbietern letztlich durch die Steuerkanzlei finalisiert wird.
Fazit: Welche Software eignet sich für Bilanzierende am besten?
Für Unternehmen mit gesetzlicher Bilanzierungspflicht bietet BuchhaltungsButler mit echten Debitoren-/Kreditorenkonten, integrierter Bilanz-Generierung im Abschlussbereich, automatisierter Anlagenbuchhaltung und Mehrmandantenfähigkeit den größten Funktionsumfang der drei Anbieter. Lexware Office bildet die doppelte Buchführung ebenfalls durchgehend ab und eignet sich gut für Unternehmen, die ohnehin eng mit ihrer Steuerkanzlei zusammenarbeiten. sevDesk punktet bei einfacher Buchführung und Rechnungsstellung, ist für die gesetzliche Bilanzierungspflicht einer GmbH aber nur eingeschränkt geeignet. Alle drei Lösungen unterstützen einen DATEV-Export – die endgültige Erstellung des Jahresabschlusses bleibt in jedem Fall Aufgabe der Steuerkanzlei.
Alle Angaben ohne Gewaehr.