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Welche Pflichtangaben müssen auf Rechnungen gemacht werden?
Das korrekte Schreiben von Rechnungen ist keine Rocket-Science, aber auch nicht ganz einfach: Auf Rechnungen müssen diverse Pflichtangaben gemacht werden. Fehlen diese, kann im Falle einer Steuerprüfung zum Beispiel der Vorsteuerabzug verweigert werden.
Was auf Ihrer Rechnung angegeben werden muss:
- Name und Anschrift des Rechnungsstellers und -empfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Etwaige Minderungen des Entgelts
- Gesamtbeträge nach Steuersatz: Netto, Steuerbetrag, Endbetrag (ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung, bspw. "Gemäß §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.")
- Bei Abrechnung per Gutschrift der Begriff "Gutschrift"
- Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers (Bei Rechnungen an Kunden in EU- oder Drittstaaten, s.u.)
Mit dem Rechnungsprogramm des BuchhaltungsButlers können - korrekte Hinterlegung der Stammdaten vorausgesetzt - alle Pflichtangaben für die Rechnungsstellung auf der Rechnung untergebracht werden.
Sofern Sie Kunden in anderen EU-Staaten Lieferungen oder sonstige Leistungen fakturieren, werfen Sie bitte unbedingt einen Blick auf unsere Tipps zur Rechnungstellung bei EU-Geschäften.
Oder Sie machen Geschäfte mit Geschäftspartnern in Drittstaaten, wie etwa der Schweiz oder Norwegen? Auch hier haben wir ein paar hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt, damit Ihre Rechnung allen gesetzlichen Anforderungen entspricht!
Rechnungen schreiben leicht gemacht
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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.
Stand: 08.12.2015. Alle Angaben ohne Gewähr.
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