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Unterschiede GWG vs. Sammelposten (2018)

Sammelposten vs. GWG 2018 im Überblick

Bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01€ und 800€ bzw. 1.000€ (netto) können entweder als Sammelposten (bis 1.000€) oder als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG, bis 800€) abgeschrieben werden. Anschaffungen bis 250€ netto können grundsätzlich direkt als Sofortabschreibung auf einem Aufwandskonto (z.B. 4930; Bürobedarf) erfasst werden.

Sie haben jedes Jahr die Wahl, ob Sie sich für GWG oder Sammelposten entscheiden. Sie müssen sich aber für eine Abschreibungsmethode entscheiden und dieses Wahlrecht ausüben. Eine Vermischung der beiden Abschreibungsmethoden im gleichen Jahr ist nicht zulässig!

Abschreibungsmethode Sammelposten vs. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

    Anschaffungskosten     Abschreibungsmethode
    ≤ 250€     Sofortabschreibung
    > 250€, ≤ 800€     GWG (1 Jährig)
    > 250€, ≤ 1000€     Sammelposten (5 Jährig)
    > 1000€     AfA (regulär)

 
Für welche Abschreibungsmethode Sie sich entscheiden sollten, hängt von der wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmen sowie von Art und Umfang der neu angeschafften Anlagegüter ab.
Wir zeigen Ihnen hier die Unterschiede zwischen GWG und Sammelposten auf.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Stand 2018

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche Anlagegüter Ihres Unternehmens mit Anschaffungskosten zwischen 250,01€ und 800€ (netto). Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, zählt der Bruttobetrag.
Wählen Sie die Abschreibemethode "GWG", dürfen diese Anlagegüter im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.

Beispiel: Sie kaufen ein Smartphone für EUR 399€ brutto.
Buchungsvorschlag bei Einkauf (SKR03):
335,29 EUR von 480; Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
63,71 EUR von 1576; Abziehbare Vorsteuer
an 1200; Bank

Nun haben Sie das eingekaufte Smartphone auf einem Anlagekonto erfasst. Damit ist es jedoch noch nicht als Aufwand erfasst, denn Aufwand stellt erst die Abschreibung dar. Sie müssen daher noch buchen:

Buchungsvorschlag Abschreibung (SKR03):
335,29€ von 4860; Abschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter
an 480; Geringwertige Wirtschaftsgüter

Jetzt ist das neue Smartphone zu 100% im Jahr der Anschaffung als Aufwand erfasst.

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Sammelposten

Im Sammelposten werden Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01€ und 1.000€ gesammelt, sprich, gemeinsam über 5 Jahre abgeschrieben: Die Abschreibung erfolgt linear, mit jährlich 1/5 (20%) der Anschaffungskosten. Auch hier sind die Nettokosten ausschlaggebend, mit Ausnahme nicht umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, die den Bruttobetrag heranziehen müssen.
Übrigens: Auch bei einer Anschaffung im Dezember werden hier die vollen 20%  angesetzt.

Beispiel: Sie kaufen ein Smartphone für EUR 999€ brutto.
Buchungsvorschlag bei Einkauf (SKR03):
839,50 EUR von 485; Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000€ (Sammelposten)
159,50 EUR von 1576; Abziehbare Vorsteuer
an 1200; Bank

Nun wurde das Smartphone auf einem Anlagekonto erfasst. Nun muss jedoch noch am Jahresende die Abschreibungen erfasst werden. Sie buchen daher zum 31.12. 20% des Wertes der neu angeschafften Anlagegüter im Sammelposten aus (in unserem Beispiel bleibt es bei der einen Anschaffung):

Buchungsvorschlag Abschreibung (SKR03):
167,90 EUR von 4862; Abschreibung Sammelposten [20% von 839,50€]
an 485; Wirtschaftsgüter größer 250 bis 1.000€ (Sammelposten)

Welche Abschreibungsmethode wählen?

An dem Beispiel mit dem Smartphone für 999€ merken Sie bereits: Hätten Sie die Abschreibungsmethode GWG gewählt, dürfte das Handy weder als GWG noch als Sammelposten abgeschrieben werden, sondern müsste als ganz "normales" Anlagegut laut Afa-Tabelle linear abgeschrieben werden. Bei einem Handy wären das drei Jahre. Bei Büroausstattung jedoch 13 Jahre, was somit deutlich weniger Abschreibungsaufwand je Jahr bedeuten würde, als wenn Sie die Abschreibungsmethode Sammelposten gewählt hätten.

Finden Sie hier unseren AfA-Rechner.

Es lohnt sich also am Jahresende noch einmal genau zu schauen, welche Anschaffungen vorgenommen wurden und sich die Frage zu stellen, möchte ich im aktuellen Jahr meinen Gewinn möglichst stark mindern oder nach Möglichkeit die Abschreibungen in die Folgejahre verschieben. Für letzteres empfiehlt sich in der Regel die Abschreibungsart "Sammelposten". Es hängt aber vom Einzelfall ab, weswegen sich noch einmal ein Blick in die Anlagegüter empfiehlt.

Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

Stand: 20.02.2017. Alle Angaben ohne Gewähr.


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