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Differenzbesteuerung einfach erklärt | BuchhaltungsButler
Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Berechnungsform für die Umsatzsteuer. Mit ihr ist es möglich, diese auch bei Waren, die ohne Umsatzsteuer erworben werden, korrekt zu besteuern. Vor allem Unternehmen, die Waren von Privatpersonen und umsatzsteuerbefreiten Unternehmen kaufen, können davon profitieren. Wie die Differenzbesteuerung funktioniert und wie Unternehmer sie korrekt buchen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Das lernen Sie in diesem Artikel
- Was die Differenzbesteuerung ist und wann sie zur Anwendung kommt.
- Wie die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer korrekt ermittelt wird.
- Wie der An- und Verkauf von differenzbesteuerten Waren buchhalterisch erfasst wird.
- Welche Besonderheiten bei der Rechnungsstellung zu beachten sind.
Was ist die Differenzbesteuerung und wer darf sie anwenden?
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderform der Umsatzsteuerberechnung. Dabei wird laut § 25a des UStG nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert. Die Umsatzsteuer wird also nicht auf den gesamten Verkaufspreis der Ware berechnet, sondern lediglich auf den den Einkaufspreis übersteigenden Verkaufserlös.
Dadurch ergibt sich für den Unternehmer eine deutlich niedrigere Umsatzsteuerzahlung als beim herkömmlichen Verfahren. Aber nicht jeder darf die Differenzbesteuerung durchführen: Sie gilt nur bei Waren, bei deren Einkauf kein Vorsteuerabzug möglich ist.
Für einige Gewerbetreibende kann die Differenzbesteuerung eine enorme Vereinfachung bedeuten, denn die aufwendige Berechnung der Vorsteuer entfällt damit. Eine weitere Erleichterung: Die unternehmerische Wertschöpfung wird bei der Differenzbesteuerung immer mit einem Steuersatz von 19% besteuert.
Die Differenzbesteuerung ist vor allem für Wiederverkäufer von körperlich beweglichen Gegenständen interessant. Darunter fallen zum Beispiel Gebrauchtwagenhändler, Kunsthändler sowie alle Unternehmen im Bereich Second Hand.
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Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung
Unternehmen dürfen die Differenzbesteuerung nur bei beweglichen Gegenständen anwenden, auf die keine Umsatzsteuer berechnet wurde. Dies ist zum Beispiel beim Verkauf durch Privatpersonen der Fall, oder wenn der Lieferant als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer nach § 19 UStG befreit ist. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb (Steuerbefreiungen nach § 1a UStG) sind die Regelungen hingegen nicht anwendbar.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Händler muss Wiederverkäufer sein
- Gegenstand muss in der EU erworben worden sein
- Der Verkäufer schuldet beim Verkauf des Gegenstands an den Händler keine USt. bzw. unterliegt selbst der Differenzbesteuerung
Gebrauchte Gegenstände fallen nur unter die Differenzbesteuerung, wenn sie beweglich sind und einem Wertverlust unterliegen. Edelmetalle sind deshalb von der Differenzbesteuerung ausgeschlossen.
Verkauft ein Freiberufler sein geschäftlich genutztes Fahrzeug, darf er keine Differenzbesteuerung vornehmen (BFH vom 2. März 2006, V R 35/04, BStBl. 2006 II S. 675).
Berechnungsgrundlagen für die Differenzbesteuerung
Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuerzahllast aus der Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis ermittelt. Die Bemessungsgrundlage ist demnach der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Umsatzsteuer (auch wenn sie auf der Rechnung nicht ausgewiesen ist) nicht zur Bemessungsgrundlage dient. Sie muss entsprechend vom Verkaufspreis abgezogen werden. Der Steuersatz für die Differenzbesteuerung beträgt einheitlich 19%.

Berechnung der Umsatzsteuer nach Differenzbesteuerung:
Bemessungsgrundlage = Verkaufspreis abzgl. Umsatzsteuer – Einkaufspreis
Umsatzsteuerlast = Bemessungsgrundlage x 19%
Außerdem gilt: Die Bemessungsgrundlage ist für jeden Gegenstand einzeln zu ermitteln (sogenannte Einzeldifferenz). Es sei denn, es werden Gegenstände eingekauft, deren Einzelwert unter 500€ liegt. Dann kann die Bemessungsgrundlage aus der Gesamtsumme dieser Gegenstände ermittelt werden (Gesamtdifferenz).
Anmeldung beim Finanzamt
Wer das Verfahren zur Differenzbesteuerung anwenden möchte, muss dies vorab beim Finanzamt anmelden. Der Antrag auf Differenzbesteuerung ist bis spätestens mit der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung des laufenden Kalenderjahres zu stellen. Die Erklärung ist für mindestens zwei Jahre bindend.
Besonderheiten bei der Rechnungsstellung
Wenn Unternehmen Waren verkaufen, die der Differenzbesteuerung unterliegen, müssen sie bestimmte Vorgaben einhalten:
- Sie dürfen auf der Rechnung keine Umsatzsteuer angeben und
- müssen auf die Anwendung der Differenzbesteuerung hinweisen.
Ein entsprechender Text in der Rechnung könnte beispielsweise folgendermaßen lauten:
“Der Rechnungsbetrag enthält Umsatzsteuer, die im Rahmen der Differenzbesteuerung nicht gesondert ausgewiesen wird.”
Geschäftsvorfälle mit Differenzbesteuerung buchen
Es empfiehlt sich, die Geschäftsvorfälle auf separaten Konten für die Differenzbesteuerung zu verbuchen. Denn für Unternehmer besteht eine Aufzeichnungspflicht, getrennt von der herkömmlichen Umsatzsteuer.
Gegenstände, die der Differenzbesteuerung unterliegen, buchen Sie beim Einkauf auf das Konto „Wareneingang ohne USt.”. Beim Verkauf wird der Erlös in Höhe des Einkaufspreises auf das Konto „Erlöse ohne USt.” gebucht und der darüber hinausgehende Betrag auf “Erlöse mit USt.”.
In der Praxis buchen Unternehmer zudem Einzel- und Gesamtdifferenzen jeweils auf separaten Konten. Für die Buchung der Differenzbesteuerung ergeben sich somit sechs verschiedene Buchungskonten:

Benötigte Konten für den Wareneinkauf mit Differenzbesteuerung:
- Wareneingang Einzeldifferenz
- Wareneingang Gesamtdifferenz
Benötigte Konten für den Warenverkauf mit Differenzbesteuerung:
- Erlöse Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer,
- Erlöse Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer,
- Erlöse Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer,
- Erlöse Gesamtdifferenz mit Umsatzsteuer.
Die Einzelkonten für die Buchung der Differenzbesteuerung sind im Standardkontenrahmen nicht verfügbar und müssen als individuelle Konten manuell angelegt werden. Statt der allgemeinen Konten „3200 Wareneingang o. USt.“ (SKR 03) und “8200, Erlöse o. USt.” (SKR03) erstellen Sie beispielsweise als Aufwandskonto “3220, Wareneingang Einzeldifferenz” oder als Erlöskonto „8240, Erlöse o. USt. Gesamtdifferenz”.
Buchungsbeispiel: Wareneinkauf mit Differenzbesteuerung
Der Gebrauchtwarenhändler Müller kauft ein Notebook für 600€ von einer Privatperson. Wenn er die Differenzbesteuerung anwendet, kann er den Geschäftsvorfall folgendermaßen verbuchen:
| s | 3220; Wareneingang Einzeldifferenz | 600€ |
| h | 1200; Bank | 600€ |
Buchungsbeispiel Warenverkauf mit Differenzbesteuerung
Herr Müller verkauft nun das oben genannte Notebook für 900€. Um die Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung zu ermitteln, geht er wie folgt vor:
Verkaufserlös aus dem Notebook 900€
– Anschaffungskosten 600€
= Differenz (brutto) 300€
Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage, muss Herr Müller noch die berechnete Umsatzsteuer abziehen und kommt auf folgenden Nettobetrag:
300 EUR / 1,19 = 252,10 EUR
| s | 1.200; Bank; | 900€ | |
| h | 8220; Erlöse Einzeldifferenz o. USt. | 600€ | |
| h | 8225; Erlöse Einzeldifferenz mit USt. | 19% USt. | 300€* |
Fazit: Bestimmungen beim Buchen der Differenzbesteuerung einhalten
Die Differenzbesteuerung bietet Unternehmern, die Waren ohne Umsatzsteuer erwerben und dann weiterverkaufen wollen, einen großen Vorteil. Sie stellt sicher, dass auch in diesem Fall nur die unternehmerische Wertschöpfung besteuert wird. Es unterliegt nicht der gesamte Verkaufspreis der Umsatzsteuer, sondern der Verkaufsgewinn. Unternehmer sollten jedoch die Voraussetzungen, wie die rechtzeitige Anmeldung beim Finanzamt und korrekte Rechnungsstellung beachten.
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