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Zusammenfassende Meldung (ZM): Frist & Erklärung

In der "Zusammenfassenden Meldung" muss jeder Unternehmer seine Umsätze anmelden, welche er aus innergemeinschaftlichen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Dreiecksgeschäften im EU-Gebiet erzielt hat. In diesem Artikel erklären wir Ihnen kurz und prägnant, wen die ZM betrifft und welche Fristen beachtet werden müssen.

Inhalt:

1. Wen betrifft die ZM?
2. Für welchen Zeitraum?
3. Erstellung der ZM
4. ZM mit BuchhaltungsButler

Wer muss eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben?

Eine ZM muss abgeben, wer:

  1. steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat
  2. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte gemäß §25b Abs. 2 UStG. ausgeführt hat
  3. grenzüberschreitende sonstige Leistungen an Unternehmen ausgeführt hat, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet

Erstellen der Zusammenfassenden Meldung

Für welchen Zeitraum muss eine ZM erstellt werden?

Eine zusammenfassende Meldung muss grundsätzlich quartalsweise erstellt werden. Liegt der zu meldende Umsatz jedoch über 50.000€ im Quartal, ist die ZM monatlich abzugeben.

Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes zu übermitteln.

Wichtig: Sind in einem Meldezeitraum keine Umsätze wie im vorigen Absatz beschrieben angefallen, so muss auch keine ZM abgegeben werden.

Wie erstelle ich eine Zusammenfassende Meldung?

Die ZM wird z.B. über das Portal ElsterOnline erstellt. Die Übermittlung setzt, wie auch die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, eine Registrierung bei ElsterOnline mit Zertifikat voraus.

Auch mit Buchhaltungssoftware wie BuchhaltungsButler können Sie eine ZM direkt aus der Software heraus erstellen. Hier ist auch kein eigenes Elster-Zertifikat notwendig.

Zur Erstellung der Zusammenfassenden Meldung mit "ElsterOnline" gehen Sie im Login-Bereich von ElsterOnline auf:
Formulare → Umsatzsteuer → Zusammenfassende Meldung.
Hier geben Sie zunächst Ihre eigene UmSt. ID ein und wählen den Meldezeitraum aus (i.d.R. ein ganzes Quartal).
Im Schritt "Angaben zum Unternehmen" vervollständigen Sie zunächst Ihre Unternehmensangaben.
Im nächsten Schritt, "Meldung der Warenlieferungen und sonstigen Leistungen", geben Sie dann die UmSt. IdNr. Ihres Kunden an, den Umsatz und die Art der Leistung (innergemeinschaftliche Lieferung, sonstige Leistung oder Dreiecksgeschäft).

Diesen letzten Schritt müssen Sie für jeden Kunden wiederholen.

Erstellung der ZM mit BuchhaltungsButler

In der Buchhaltungssoftware gibt es eine direkte Integration zur Erstellung der Zusammenfassenden Meldung. Sie finden diese in den Auswertungen. Sie können Ihre ZM direkt aus der Software heraus via Elster übermitteln. Es ist hierfür kein eigenes Elster-Zertifikat notwendig.

Manuelles Erstellen der ZM

Sie können Ihre ZM allerdings auch selbst erstellen.
Die hierfür notwendigen Werte finden sich im Kontenblatt des Kontos 8336; Umsätze/Erlöse Dienstleistungen EU mit Steuerschuldumkehr nach §13b (SKR03) (bzw. 4336 im SKR04) sowie auf dem Konto 8125; Umsätze/Erlöse Lieferungen an Unternehmen in der EU (innerg. Lieferung, steuerfrei nach §4 Nr. 1b UStG) (bzw. 4125 im SKR04) Ihrer Buchhaltungssoftware. Die dort gelisteten Umsätze müssen dann für die einzelnen Kunden aufaddiert werden und in das amtliche Formular der ZM in ElsterOnline eingetragen werden (im ersten Fall muss "Sonstige Leistung", im zweiten Fall "innergemeinschaftliche Lieferung" angekreuzt werden).

Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

Stand: 13.91.2020. Alle Angaben ohne Gewähr.


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