E-Bilanz selbst an das Finanzamt übermitteln


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Die elektronische Bilanz für das Finanzamt ist seit 2014 (d.h. seit dem Jahresabschluss 2013), für alle bilanzierenden Unternehmen Pflicht. Durch die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten sollen dem Finanzamt die Plausibilitätskontrollen erleichtert werden, um kürzere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen.

Wer muss eine E-Bilanz abgeben?


  • Unternehmensgründer müssen eine Eröffnungsbilanz abgeben sowie wenn die Gewinnermittlungsart gewechselt wird.

  • Bei Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe muss eine Aufgabebilanz erstellt werden.

  • Gewerbetreibende, die nach der Abgabeordnung eine Buchführung machen müssen.

  • Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (Ausnahme: wenn Umsatzerlöse bzw. der Jahresüberschuss niedriger ausfallen als der festgelegte Grenzwert).

  • Freiberufler, die freiwillig eine Buchführung machen.

  • Land- und Forstwirte, die laut der Abgabeordnung zur Buchführung verpflichtet sind.



Wie erfolgt die Datenübermittlung bei der E-Bilanz?

Die Datenübermittlung erfolgt im XBRL-Datenformat. XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language und ist eine Computersprache, die speziell für die Automatisierung von Wirtschaftsinformationen konzipiert wurde. Ziel war es, eine einheitliche Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden zu gewährleisten. Strukturiert werden die Daten über die Taxonomie, die die Jahresabschlussdaten gliedert. Die aktuellen Taxonomien für die E-Bilanz können unter www.esteuer.de eingesehen werden. In Bezug auf die E-Bilanz können die Taxonomien mit den Kontenrahmen für die E-Bilanz gleichgesetzt werden, die von der Finanzverwaltung als Mindeststandard festgelegt werden.


E-Bilanz selbst an das Finanzamt übermitteln

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Welche Daten muss die E-Bilanz beinhalten?

Der Mindestumfang einer E-Bilanz umfasst


  • Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung

  • Steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung

  • Ergebnisverwendungsrechnung

  • Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften

  • Steuerliche Gewinnermittlung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

  • Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (zusätzliche Positionen)

  • Steuerliche Modifikationen wie Umgliederung/Überleitungsrechnungen



Freiwillige Berichtbestandteile, die Sie zusätzlich übermitteln können, um späteren Nachfragen vorzubeugen:



  • Anlagespiegel

  • Anhang

  • Aufsichtsratbericht

  • Eigenkapitalspiegel


  • Gesellschafterbeschlüsse

  • Haftungsverhältnisse

  • Kapitalflussrechnung

  • Lagebericht

E-Bilanz günstig online übermitteln mit eBilanz+

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Die Voreinstellungen beim Import der Bilanzdaten sind bereits automatisch getroffen. So lässt sich die Bilanz mit wenigen Klicks übermitteln. Sie zahlen dabei pro Übermittlung.

Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

Stand: 19.03.2018. Alle Angaben ohne Gewähr.


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