Erhaltene Anzahlungen buchen
Generelle Informationen
Sobald Sie eine Anzahlung erhalten, haben Sie eine Verbindlichkeit gegenüber Ihrem Kunden. Die Anzahlung wird daher als Verbindlichkeit erfasst, die erhaltene Umsatzsteuer auf das entsprechende Umsatzsteuerkonto umgebucht.
Sobald Sie die Ware verschickt haben, wird eine Rechnung über die Gesamtleistung erstellt. Die erhaltene Anzahlung sowie die abgeführte Umsatzsteuer wird gegen den neu einzubuchenden Debitorenposten gebucht. Damit ist das Konto für Anzahlungen wieder ausgeglichen und auch auf dem Steuerkonto steht nun nur einmalig der Gesamtsteuerbetrag für die erbrachte Leistung.

Wann ist die Umsatzsteuer für erhaltene Anzahlungen abzuführen?
Ist-Besteuerung: bei Geldeingang
Bei Ist-Besteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) ist für erhaltene Anzahlungen die Umsatzsteuer mit dem Voranmeldezeitraum des Geldeingangs an das Finanzamt abzuführen.
Soll-Besteuerung: bei Geldeingang
Bei Soll-Besteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) scheint es auf den ersten Blick weniger klar. § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG regelt jedoch, dass auch hier die Steuer bei Geldeingang abzuführen ist:
“Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.”
Buchungsvorschläge
-
S1200; Bank
-
H1718; Erhaltene Anzahlungen
-
S1718; Erhaltene Anzahlungen
-
H10001; Debitorenkonto
-
S10001; Debitorenkonto
-
H8400; Erlöse
-
S1200; Bank
-
H10001; Debitorenkonto

Erhaltene Anzahlungen mit BuchhaltungsButler verbuchen
BuchhaltungsButler ist aufgrund intuitiver Bedienbarkeit und Automatisierung für Anwender mit geringen Vorkenntnissen geeignet, entspricht andererseits aber auch gehobenen Ansprüchen um beispielsweise erhaltene Anzahlungen verbuchen zu können. Lassen Sie sich in der Live-Demo alle Funktionen des BuchhaltungsButlers erklären!
LIVE-DEMO ANFORDERNEinordnung der Buchungen
Nach allen vier Schritten ist sowohl das Anzahlungskonto als auch das Debitorenkonto wieder ausgeglichen. Es bleiben 1.000€ auf dem Konto 8400; Erlöse 19% UmSt. stehen, sowie 119€ auf dem Konto 1776; Umsatzsteuer.
Die Steuer wird bei dem online Buchhaltungsprogrammen automatisch abgegrenzt, sodass keine manuelle Buchung der Steuer notwendig ist. Es reicht, den Buchungssatz auf “19% UmSt.” einzustellen.
Achten Sie insbesondere bei der Verrechnung der Anzahlung mit dem Debitorenposten darauf, dass Sie auch die Steuer wieder zurückbuchen. Lassen Sie die Steuer stehen, führen Sie zuviel Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Bei der Einbuchung des

Debitorenpostens wird die volle Umsatzsteuer über den Gesamtbetrag auf das Umsatzsteuerkonto gebucht. Da auch bei der Anzahlung bereits ein Teilbetrag auf das Umsatzsteuerkonto gebucht wurde, muss dieser Betrag wieder “korrigiert” werden.