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Umsatzsteuer und Vorsteuer - was ist der Unterschied?
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Umsatzsteuer und Vorsteuer - was ist der Unterschied?

Veröffentlicht: 24.08.2020     /     Autor: Francisco A.

Generelles

Jeder kennt die Umsatzsteuer. Und auch Vorsteuer hört man öfters. Aber was sind eigentlich die Unterschiede?
Die Umsatzsteuer (Umst. oder USt.) ist die Steuer, die ein Unternehmen auf seine Umsätze aufschlagen muss. Im Volksmund wird sie auch die Mehrwertsteuer genannt.
Sie ist für den Unternehmer quasi ein durchlaufender Posten, denn der Unternehmer erhebt die Steuer, muss sie aber quasi direkt wieder an das Finanzamt abführen.
Vorsteuer (VoSt. oder VSt.) ist ebenfalls Umsatzsteuer. Nur wird so die Umsatzsteuer bezeichnet, die man beim Finanzamt gegenrechnen kann. Vorsteuer ist also die Umsatzsteuer, welche das Unternehmen selbst von anderen Unternehmen berechnet bekommt.

USt. und VSt.

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Was ist Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer muss von einem Unternehmen auf seine Umsätze aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt werden. Ausnahmen gibt es nur für umsatzsteuerbefreite Unternehmer, z.B. Ärzte oder Vermieter. Auch die sogenannten Kleinunternehmer müssen aufgrund einer Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer ausweisen.

Für alle anderen Unternehmer gilt:
Ist ein Umsatz steuerbar, sind aktuell 19% Umsatzsteuer zu erheben. Für einige Leistungen gibt es auch den ermäßigten Steuersatz i.H.v. 7%, z.B. für Bücher oder die meisten Lebensmittel.

Ob für eine Lieferung (von Waren) oder sonstige Leistung (Dienstleistung) Umsatzsteuer abgeführt werden muss, ist davon abhängig, ob es sich um einen

  • steuerbaren und steuerpflichtigen (Umsatzsteuer)
  • steuerbaren aber nicht steuerpflichtigen (keine Umsatzsteuer)
  • nicht steuerbaren (keine Umsatzsteuer)

Umsatz handelt.

Steuerbarer Umsatz
Steuerbar (und damit grundsätzlich steuerpflichtig) sind alle Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt. Steuerbar sind übrigens auch die Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmen, z.B. für private Zwecke oder für unentgeltliche Zuwendungen. Steuerbare Umsätze können steuerpflichtig oder steuerfrei sein.

Nicht steuerbarer Umsatz
Nicht steuerbare Umsätze fallen nicht unter das Umsatzsteuergesetz. Beispiel: Der Verkauf eines Autos aus dem Privatvermögen.

Steuerbar aber nicht steuerpflichtig
Steuerbar aber nicht steuerpflichtig sind:

  • u.a. innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, Ausfuhrlieferungen oder auch grenzüberschreitende Beförderung in Drittländer (echte Steuerbefreiung)
  • u.a. Versicherungsgeschäfte, Umsätze aus Vermietung oder Umsätze im Gesundheitswesen (unechte Steuerbefreiung)
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Vorsteuer

Wie berechnet man Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Die Umsatzsteuer für eingekaufte Waren und Leistungen wird als Vorsteuer bezeichnet. Diese kann der Unternehmer mit seiner abzuführenden Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt verrechnen. Kann mehr Vorsteuer geltend gemacht werden als Umsatzsteuer abgeführt werden muss, ersteht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt. Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens ist es oft üblich, dass teure Anschaffungen getätigt werden müssen, die den Unternehmen jedoch noch keine Umsätze generieren. Um die Vorsteuer geltend machen zu können, empfiehlt sich daher oftmals der bewusste Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.