Körperschaftsteuer im Überblick

Lea Interthal
Büro zur Berechnung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
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Körperschaftsteuer – einfach erklärt | BuchhaltungsButler

Die Körperschaftsteuer wird unter anderem von Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereinen entrichtet. Die gesetzliche Grundlage bilden das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz. Die Steuer, die bei 15% liegt, wird auf das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft angewendet. In diesem Artikel erfahren Sie, wer die Körperschaftsteuer entrichten muss, wie sie berechnet wird und welche Freibeträge Sie in Anspruch nehmen können. 

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Was ist Körperschaftsteuer (KSt)?

Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen gewisser juristischer Personen. Zu diesen gehören unter anderem Kapitalgesellschaften (GmbH und AG), aber auch Stiftungen und Vereine. Die gesetzliche Grundlage der KSt bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Erweiterte Bestimmungen sind im Körperschaftsteuergesetz (KStG) zu finden. Informationen darüber, wie Sie die Gesetze anwenden müssen, sind in den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) und Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) enthalten.

Wer Körperschaftsteuer zahlt

Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle juristischen Personen, die ihren Sitz oder die Geschäftsführung im Inland haben. Beschränkt steuerpflichtig sind ausländische Unternehmen, die einen Teil ihres Umsatzes in Deutschland generieren. Befreiungen von der Körperschaftsteuer sind im § 5 des KStG definiert.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Juristische Personen des Privatrechts Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Aktiengesellschaften (AG) Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Bund, Länder & Gemeinden
  • Gemeindeverbände
  • Universitäten, Industrie- & Handelskammern, Handwerkskammern
Kommanditgesellschaften auf Aktien Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Schulen
  • Bibliotheken
  • Landesbanken etc.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG)
→ Körperschaftsteuer beginnt bereits vor der Eintragung ins Handelsregister
Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Bundeseigene Stiftungen
  • Landeseigene Stiftungen
  • Kommunale Stiftungen
  • Behördlich verwaltete Stiftungen
  • Kirchliche Stiftungen
Vereine
  • eingetragener Verein
  • altrechtlicher Verein
  • rechtsfähiger wirtschaftlicher Verein
→ Gemeinnützige Vereine unterliegen nur mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbereich der Körperschaftsteuer
Eingetragene Genossenschaft: die juristische Person erhält ihre Rechtsfähigkeit durch ihre Eintragung in das Genossenschaftsregister
Europäische Gesellschaft: eine Aktiengesellschaft, die in verschiedenen Staaten der EU tätig ist

Grundsätzlich sind alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts unbeschränkt steuerpflichtig. Von der Körperschaftsteuer befreit sind im Allgemeinen öffentliche Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise Förderbanken wie die KfW, politische Parteien, sowie kommunale Wählervereinigungen oder öffentlich-rechtliche Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen.

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Vergleich: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Bei natürlichen Personen wird das Einkommen mit der Einkommensteuer besteuert. Analog dazu werden die Einkünfte juristischer Personen mittels der Körperschaftsteuer besteuert. Die Grundlage für die Berechnung der KSt ist das zu versteuernde Einkommen. Die Berechnung hierfür weicht etwas von dem allgemeingültigen Schema der Einkommensteuer ab. Da das Einkommensteuergesetz die maßgebliche Grundlage für die Gewinnermittlung der Körperschaftsteuer ist, müssen daneben einige einkommensteuerliche Korrekturen vorgenommen werden.

Personen sprechen über Freibetrag der Körperschaftsteuer

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Das zu versteuernde Einkommen als Basis der Körperschaftsteuer wird bei gewerblich tätigen Körperschaften schematisch wie folgt ermittelt:

Bezeichnung Erklärungen
Handelsrechtlicher Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
+/- Einkommensteuerliche Korrekturen
→ innerbilanzielle Korrekturen
Anpassungen der Handelsbilanz an Steuerbilanz nach §60 Abs. 2 EStDV: Sollten Beiträge oder Ansätze in der Bilanz enthalten sein, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, müssen diese korrigiert werden.
Beispiel:
  • Drohverlustrückstellungen aus schwebenden Geschäften müssen im Handelsrecht gebildet werden, sind im Steuerrecht allerdings verboten.
= Steuerbilanzgewinn/ -verlust
+/- Körperschaftsteuerliche Korrekturen
→ außerbilanzielle Korrekturen
Hier werden Beträge hinzugefügt bzw. abgezogen, die außerhalb der Bilanz korrigiert werden müssen.
Beispiele:
  • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (Aufwendungen für Geschenke, 30% der Bewirtungsaufwendungen etc.) § 10 KStG
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen oder Einlagen
  • Sämtliche Spenden bzw. Zuwendungen: Spenden sind nur in einer gewissen Höhe abzugsfähig. Es werden hier alle Spenden erstmal wieder hinzugerechnet. Im weiteren Verlauf wird berechnet, in welcher Höhe die Spenden abgezogen werden können.
  • Nicht abziehbare Aufwendungen: Die Aufwendungen werden hinzugezählt, sofern sie den Gewinn im Vorfeld gemindert haben. Beispiele sind: nicht abziehbare Steuern inkl. Nebenleistungen nach § 10 Nr. 2 KStG oder Geldstrafen § 10 Nr.3 KStG
  • Steuerfreie Einnahmen § 8b Abs. 1 S. 1 KStG
= Summe der Einkünfte (aus Gewerbebetrieb)
Abziehbare Spenden Eine Spende ist abzugsfähig bis maximal
  1. zur Spende selbst,
  2. 20% des Einkommens oder
  3. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
→ Die Grenzen sind nicht gleichberechtigt, man muss darauf achten, was die günstigere Alternative ist.
= Gesamtbetrag der Einkünfte
Verlustabzug Mit einem Verlustabzug haben Sie die Möglichkeit negative Einkünfte vom Gesamtbetrag der Einkünfte, die nicht ausgeglichen werden konnten, abzuziehen. Die entsprechenden Regularien sind im § 10d EStG und § 8c KStG formuliert.
= Einkommen
Freibeträge Freibeträge für Körperschaften sind in den §§ 24 und 25 des KStG definiert.
= zu versteuerndes Einkommen

Sollte das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweichen, wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem das Wirtschaftsjahr endet.

Markus Schmetz

Markus Schmetz

Steuerberater bei Markus Schmetz Steuerberatung

Dipl. Kfm. (FH) Markus Schmetz ist Steuerberater, Fachberater für Finanz- und Vermögensplanung (DStV e.V.) und Inhaber einer Einzelpraxis in Düsseldorf. Er berät Privatpersonen, Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen. Im Unternehmensbereich hat er sich insbesondere auf die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen spezialisiert.

Körperschaftsteuer: Freibetrag

Das Gesetz sieht für bestimmte Körperschaften (Bsp.: gemeinnützige Körperschaften) einen Steuerfreibetrag vor. Alle steuerpflichtigen juristischen Personen erhalten einen Freibetrag von 5.000€, maximal jedoch in Höhe des zu versteuernden Einkommens. Davon ausgeschlossen sind unter anderem Vereine oder Genossenschaften, die Forst- und Landwirtschaft betreiben, sowie Investmentfonds. Kapitalgesellschaften können ebenfalls keinen Freibetrag abziehen.

Steuerpflichtige Vereine bzw. Genossenschaften, die ihre Tätigkeit auf die Forst- oder Landwirtschaft beschränken, können einen Körperschaftsteuerfreibetrag von 15.000€ abziehen. Dieser Freibetrag kann im Gründungsjahr und in den neun darauffolgenden Jahren geltend gemacht werden. Die entsprechenden Voraussetzungen hierzu sind im Gesetz genauer definiert.

Berechnung der Körperschaftsteuer: Besteuerungsgrundlage

Die KSt wird anhand des zu versteuernden Einkommens berechnet. Der bundesweit einheitliche Steuersatz der Körperschaftsteuer liegt bei 15%. Im Anschluss daran wird der Solidaritätszuschlag (5,5%) aufgeschlagen. Nachfolgendes Beispiel soll die Berechnung der KSt verdeutlichen. Die Pflicht zur Zahlung der Steuer beginnt bereits mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und dem Auftreten im Wirtschaftsleben. Im Zeitraum bis zur Eintragung ins Handelsregister entsteht eine körperschaftsteuerpflichtige Vorgesellschaft. Diese Vorgesellschaft ist mit der späteren Gesellschaft identisch.

Körperschaftsteuer Beispiel

Sie haben eine Kapitalgesellschaft (GmbH) gegründet und sind gemäß dem Gesetz körperschaftsteuerpflichtig. Ihr ermitteltes Einkommen beträgt, nach allen erforderlichen Korrekturen, im Jahr 2020 rund 100.000€.

  • Zu versteuerndes Einkommen: 100.000€ 
  • Steuersatz 15%: 100.000€ x 0,15 = 15.000€
  • Solidaritätszuschlag 5,5%: 15.000€ x 0,055 = 825,00€
  • Körperschaftsteuer: 15.000€ + 825,00€ = 15.825,00€

Die Körperschaftsteuererklärung wird nach dem Jahresabschluss erstellt und muss in elektronischer Form beim Finanzamt bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Die KSt wird, wie die Einkommensteuer, in Vorauszahlungen geleistet. Die Vorauszahlungen sind jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die genaue Höhe der KSt wird auf Grundlage der Körperschaftsteuererklärung ermittelt.

Neuerungen im Jahr 2022

Mit dem BMF-Schreiben vom 10.11.2021 hat die Finanzverwaltung einige Änderungen für die Körperschaftsteuer bekannt gegeben. Eine wichtige Änderung ist die Optionsmöglichkeit für die KSt. Ab dem Jahr 2022 können Personengesellschaften, sowie Partnergesellschaften, einen Antrag stellen, um künftig wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Darüber hinaus haben sie die Rückoption definiert, wieder als eine Personengesellschaft besteuert zu werden. 

Dieser Antrag ist nicht zustimmungswürdig, muss aber dennoch die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, da er sonst abgelehnt werden kann. Einzelunternehmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Investmentfonds, Erbengemeinschaften und reine Innengesellschaften (Beispiel: atypische stille Gesellschaft)  sind von der Optionsmöglichkeit ausgeschlossen. Der Antrag muss mindestens ein Monat vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres gestellt werden.

Gruppe berechnet Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Die Optionsmöglichkeit wird voraussichtlich von gewinn- und finanzstarken Gesellschaften in Anspruch genommen werden. Für alle anderen Gesellschaften wird diese Option der Besteuerung nicht rentabel sein. Dennoch sollten die Vor- und Nachteile mit einem Steuerberater abgewogen werden.

Neben der Optionsmöglichkeit gibt es weitere Änderungen:

  • Organschaftliche Ausgleichsposten
  • Gewinnminderung für Währungsschwankungen
  • Internationales Umwandlungssteuerrecht

Fazit: Körperschaftsteuer und ihre Eigenschaften

Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen von juristischen Personen. Die Besteuerungsgrundlage der Körperschaftsteuer hängt von dem zu versteuernden Einkommen der Körperschaft ab. Dieses Einkommen, bereinigt um alle Korrekturen und Freibeträge, wird mit dem Körperschaftsteuersatz von 15% und dem Solidaritätszuschlag (5,5% von 15%) besteuert. Der Veranlagungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Die Vorauszahlungen werden quartalsweise geleistet. Die genaue Steuer wird vom Finanzamt anhand der Körperschaftsteuererklärung berechnet.

Körperschaften, die Einkünfte aus Gewerbebetrieben erzielen, müssen darüber hinaus an die Entrichtung der Gewerbesteuer denken. Diese kann nicht auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden. Die Körperschaftsteuer ist somit nur ein Teil des Steueraufkommens einer Kapitalgesellschaft.

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FAQs

Wann ist man körperschaftsteuerpflichtig?

Eine Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Im Allgemeinen entsteht die Pflicht zur Zahlung der Körperschaftsteuer bereits mit der amtlichen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister. Auch eine Vorgesellschaft (Gesellschaft vor Eintragung ins Handelsregister) muss die Entrichtung der Körperschaftsteuer bedenken.

Wer zahlt die Körperschaftsteuer?

Das Besteuerungssubjekt der Körperschaftsteuer ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Somit müssen alle Körperschaften und Personenvereinigungen die Körperschaftsteuer abführen, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Hierunter fallen unter anderem Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Was versteht man unter der Körperschaftsteuer?

Mit der Körperschaftsteuer wird das Einkommen juristischer Personen besteuert. Ähnlich wie bei der Einkommensteuer wird hierfür das zu versteuernde Einkommen herangezogen. Die exakte Höhe der Körperschaftsteuer wird mithilfe des Jahresabschlusses berechnet und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Was unterliegt der Körperschaftsteuer?

Der Körperschaftsteuer unterliegt das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft. Dieses Einkommen ist um alle inner- und außerbilanzielle Korrekturen und Freibeträge bereinigt. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer muss der Solidaritätszuschlag angewandt werden.

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