Disagio – Wichtiges im Überblick

Lea Interthal
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Disagio einfach erklärt | BuchhaltungsButler

Der Begriff “Disagio” spielt im Finanz- und Kreditwesen eine wichtige Rolle. Was ein Disagio ist, wie es berechnet wird und wie sich dieses auf die Handelsbilanz eines Unternehmens auswirken kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was ist ein Disagio?

Ein Disagio, auch Damnum oder Abgeld genannt, ist ein Abschlag, der bei der Auszahlung von Finanzprodukten abgezogen wird. Das Disagio kann sowohl im Anlage-, als auch im Darlehensbereich Anwendung finden. 

In der Regel bestimmt der Ausgeber des Finanzproduktes darüber, ob ein Disagio angewendet wird. Im Falle einer Darlehensaufnahme behält das Kreditinstitut das Disagio als Zinsvorauszahlung ein, um bereits erste Kosten begleichen zu können. Beispiel: Die Bank vergibt einen Kredit über 100.000€, zahlt dem Kreditnehmer aber nur 95.000€ aus. Die Differenz von 5.000€ wird Disagio genannt.

Das entsprechende Gegenstück zum Disagio bildet das Agio. Ein Agio kommt als Aufschlag auf Finanzprodukte zusätzlich zum Kaufpreis oder Kurswert hinzu. Bei bspw. Anleihen beschreibt das Agio die Differenz zwischen dem Kurs und Nennwert der Anleihe: die Anleihe wird für 105€ ausgegeben, der Anleger erhält am Laufzeitende jedoch nur 100€ zurück. Die Differenz von 5€ wird auch als Agio bezeichnet. Der Auf- bzw. Abschlag wird meist in Prozent angegeben.

Wann wird ein Disagio angewendet?

In der Regel wird ein Disagio bei Krediten bzw. Darlehen abgezogen. Allerdings kann ein solcher Abschlag auch bei der Wertpapierausgabe und Währungsgeschäften auf den Kurswert angewendet werden. Die Anwendung eines Disagios erfolgt aus unterschiedlichen Gründen und kann aufgrund der Vertragsfreiheit frei gewählt werden – Beispiele: 

  • Darlehen/ Krediten: Verringerung der Zinsen während der Laufzeit und Deckung der Bankkosten 
  • Anleihen: Ankurbelung der Nachfrage bei gewissen Anleihen
  • Kreditkarten/ Zahlungsanbietern: Gebühr für die Abwicklung von Umsätzen

Disagio bei Krediten und Darlehen

Wie bereits erwähnt, dient der Abzug eines Disagios bei einem Kredit dazu, einen Teil der Finanzierungskosten zu Beginn zu begleichen. Dieser Abschlag wirkt sich außerdem auf die Summe der zu zahlenden Zinsen aus. Das Damnum dient der Bank als Sicherheit, wodurch sie bereit ist, mit dem Kunden einen günstigeren Kreditzins zu vereinbaren, wodurch die gesamte Ratenbelastung geringer ausfällt. Die Kredit- oder Darlehensrate besteht aus dem Tilgungsanteil und dem Zinsanteil. 

Disagio bei Krediten

Oftmals wirkt ein Disagio bei der Finanzierung attraktiv, da weniger Zinsen gezahlt werden müssen. Allerdings sollten Sie immer auf den effektiven Jahreszins achten. Dieser muss in den Kreditvereinbarungen angegeben werden. Der Effektivzins berücksichtigt alle Kosten, die mit der Kreditaufnahme in Verbindung stehen und bildet die tatsächliche Rendite der Bank ab. Das kann dazu führen, dass die Gesamtkosten höher sind, als zuvor gedacht.

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Disagio bei Anleihen

Anleihen gehören zu den Wertpapieren und stellen einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Rückzahlung von Kapital dar. Dieses Kapital wird dem Emittenten (Schuldner) für eine bestimmte Zeit überlassen und mit einem festen Zinssatz vergütet. Emittenten, auch Darlehensnehmer genannt, sind üblicherweise Unternehmen, Staaten oder Banken, die die Wertpapiere an den Anleger herausgeben. 

Grundsätzlich werden Anleihen nie zu 100% des Wertes ausgegeben. Die Emittenten können mittels eines Disagios die Nachfrage der Anleihe ankurbeln, da der Abschlag die Rendite des Anlegers erhöht. 

Beispiel: Eine Anleihe wird mit einem Nennwert von 100€ abzüglich eines Disagios von 5% ausgegeben. Der Abschlag beträgt: 100€ x 0,05 = 5€. Der Anleger zahlt im Endeffekt 95€ für seine Anleihe, die aber mit einem Nennwert von 100€ verzinst wird. Das Disagio bei Anleihen bedeutet für den Emittenten Mehrkosten.

Für einige Wertpapiere, wie Aktien oder GmbH-Anteile, ist die Ausgabe mit einem Abschlag gesetzlich verboten.

Beim Kauf von Anleihen oder anderen Wertpapieren wirkt sich ein Disagio positiv auf die Rendite des Käufers aus. Der Kaufpreis der Anleihe wird um das Disagio gemindert – die Rendite wird jedoch basierend auf dem Nominalwert der Anleihe berechnet. Daraus resultieren höhere Zinsen zugunsten des Anlegers.

Disagio bei Kreditkarten und Zahlungsanbietern

Bei Kreditkarten oder Zahlungsanbietern (Bsp. Paypal) beschreibt der Abschlag eine Servicegebühr für die Abwicklung von Umsätzen. Die Bank bzw. der Anbieter erhebt auf die Abwicklung der Umsätze eine Gebühr, die direkt einbehalten wird. Die Gebühr, auch Merchant Service Fee genannt, beträgt meistens 2-3% des Umsatzes. 

Beispiel: Ein Unternehmen nutzt Paypal zur Abwicklung von Zahlungen. Kauft ein Kunde ein Produkt/ eine Leistung via Paypal, erhält das Unternehmen nicht den vollen Umsatz gutgeschrieben. Die Merchant Service Fee wird vom Zahlungsdienstleister als Gebühr einbehalten.

Disagio berechnen: Formel

Das Disagio wird vom Nominalbetrag ausgehend berechnet. Der Nominalbetrag (= Rückzahlungsbetrag) ist die Summe, die zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart wurde und unterscheidet sich, wenn ein Disagio angewendet wird, vom Auszahlungsbetrag. 

  • Disagio = Nominalbetrag x Disagio in %

Beispiel: Sie möchten ein betriebliches Darlehen bei Ihrer Bank im Januar in Höhe von 200.000€ aufnehmen. Die 200.000€ bilden den Nominalbetrag. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre. Das Disagio (4%) wird wie folgt berechnet:

  • Disagio: 200.000€ x 0,04 = 8.000€
  • Auszahlungsbetrag: 200.000€ – 8.000€ = 192.000€

Steuerliche Wirkung

Das Disagio zählt zu den Geldbeschaffungskosten und wird steuerrechtlich als Betriebsausgabe abgesetzt. Bilanzierende Unternehmen können gem. des Handelsrechts (§250 Abs. 3 HGB) entscheiden, ob sie das Disagio direkt im Jahr der Kreditaufnahme als Aufwand geltend machen oder anteilig der jeweiligen Periode zuordnen. Dies geschieht, indem das Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die Darlehenslaufzeit abgeschrieben wird (siehe Beispiel unten). Die Pflicht zur Bilanzierung besteht bei einem Jahresumsatz von über 600.000€ oder einem Gewinn von über 60.000€.

Wird das Disagio direkt als Aufwand im Jahr der Kreditaufnahme abgezogen, mindert es in diesem Jahr den zu versteuernden Gewinn. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn der Gewinn des Unternehmens höher als im Vergleich der vergangenen Jahre ist. Die Inanspruchnahme des Wahlrechts zur Ansetzung des Damnums als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ermöglicht dagegen die zeitanteilige Zuordnung der Kosten, da die Summe der entstandenen Kosten auf die jeweilige Wirtschaftsperiode aufgeteilt wird. Die Anwendung von Rechnungsabgrenzungsposten ermöglicht eine realitätsnahe Bilanzierung und periodengerechte Erfolgsermittlung.

Disagio: aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Das Disagio kann gem. §5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG steuerrechtlich als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten  (ARAP) behandelt werden. Durch Rechnungsabgrenzungen werden die Aufwendungen und Erträge korrekt in die zugehörigen Periode eingeordnet. Bei einem ARAP wird eine erfolgswirksame Zahlung vor dem Bilanzstichtag (üblicherweise 31.12.) geleistet, die allerdings zu einem gewissen Teil Aufwand für das nächste Jahr darstellt (siehe Beispiel ARAP). 

Beispiel ARAP: Die Betriebsversicherung Ihres Unternehmens wird jährlich im März abgebucht. Im aktuellen Jahr betrifft die Rechnung 10 Monate und im nächsten Jahr 2 Monate. Mit einem Rechnungsabgrenzungsposten wird dieser Betrag in entsprechender Relation aufgeteilt, sodass der Aufwand zeitanteilig korrekt erfasst werden kann: 10/12 des Versicherungsaufwand werden dem aktuellen Jahr zugerechnet und 2/12 dem nächsten Jahr.

Steuerliche Wirkung eines Disagios

Sie können als bilanzierendes Unternehmen entscheiden, ob Sie das Abgeld als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten behandeln, oder in voller Höhe als Aufwand erfassen. Gemäß des Handelsrechts (§250 Abs. 3 HGB) besteht für das Disagio ein Aktivierungswahlrecht. Steuerrechtlich besteht eine Aktivierungspflicht als Rechnungsabgrenzungsposten nach H 6.10 EStH.

So buchen Sie ein Abgeld im SKR 03

Aufgrund des Aktivierungswahlrechts im Handelsrecht kann die Buchung des Disagios auf zwei Arten erfolgen. Entscheiden Sie sich für eine Art, müssen Sie die Vorgehensweise für das bestehende Geschäftsjahr für weitere Disagios beibehalten. Sie können sich jährlich neu entscheiden. Das Stetigkeitsgebot definiert, dass die angewandten Bewertungsmethoden zur Bilanzkontinuität fortgeführt werden müssen. Nachträgliche Änderungen sind nicht mehr möglich.

Disagio als ARAP buchen

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Aktivieren Sie das Disagio, wird der Abschlag bei der Darlehensaufnahme als Rechnungsabgrenzungsposten gebucht. Die betroffenen Konten sind Bank, ARAP und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 

Buchungsvorschlag: (mit den Zahlen aus dem vorherigen Beispiel)

Jahr 01

Darlehensauszahlung mit Disagio

s 1200; Bank 192.000€
s 0986; ARAP “Disagio/ Damnum” 8.000€
h 0650; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 200.000€

Während der Laufzeit wird das Damnum anteilig Jahr für Jahr abgeschrieben. Das ermöglicht eine periodengerechte Zuordnung des Aufwandes, da der Abschlag auf das gesamte Darlehen anzuwenden ist. Das Disagio beträgt im Beispiel 8.000€ und wird auf 10 Jahre aufgeteilt. 

  • Jährliche Abschreibung: 8.000€ / 10 Jahre =  800€

Jahr 01

Abschreibung auf Disagio

s 2123/2124; Abschreibung auf Disagio/ Damnum zur Finanzierung 800€
h 0986; Disagio/ Damnum 800€

Disagio als Aufwand buchen

Wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen, muss das Abgeld sofort als Aufwand gebucht werden. Hierfür wird das Konto “Zinsaufwand” verwendet. 

Buchungssatz:

Jahr 01

Darlehensaufnahme mit Disagio

s 1200; Bank 192.000€
s 2100; Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8.000€
h 0650; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 200.000€

Fazit: Damnum als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Das Disagio entspricht einem Abschlag, der bei Finanzierungsprodukten vor der Auszahlung abgezogen wird. Üblicherweise wird bei der Vergabe von Darlehen und Krediten ein Disagio angewendet. Allerdings findet sich dieser Abschlag auch bei Anleihen oder Kreditkarten bzw. Zahlungsanbietern. Das Disagio wird in der Regel in Prozent angegeben und findet Anwendung auf den Nominalwert.

Bilanzierende Unternehmen können entscheiden, ob Sie das Damnum als Zinsaufwand oder als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verbuchen. Das Aktivierungswahlrecht geht aus dem Handelsgesetzbuch (§ 250 Abs. 3 HGB) hervor. Erfolgt die Inanspruchnahme des Aktivierungswahlrechts, wird das Disagio über die Laufzeit des Darlehens abgeschrieben. Steuerrechtlich besteht eine Aktivierungspflicht des Disagios.

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FAQs

Was ist ein Disagio?

Ein Disagio beschreibt den Abschlag vom Nennwert einer vereinbarten Summe. Andere bekannte Begriffe sind Damnum oder Abgeld. Ein Disagio wird überwiegend bei Kreditaufnahmen, Anleihen oder Kreditkartenzahlungen fällig.

Wie berechnet man ein Disagio?

Das Disagio wird grundsätzlich in Prozent angegeben. Zur Berechnung der Summe wird der Prozentsatz auf den Nominalwert angewendet. Daraus ergibt sich folgende Formel zur Berechnung der Disagios: Nominalwert x Prozentsatz. Die Berechnung des Auszahlungswerts funktioniert folgendermaßen: Nominalwert – Disagio. 

Wie bucht man ein Disagio?

Handelsrechtlich kann das Disagio entweder als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten oder als Zinsaufwand gebucht werden. Das Unternehmen hat hierbei ein Wahlrecht. Wird das Disagio aktiviert, muss der Abschlag auf die gesamte Laufzeit des Kredites abgeschrieben werden.

Wie funktioniert ein Disagio?

Ein Disagio, auch Damnum oder Abgeld genannt, findet Anwendung bei Finanzprodukten. Wird bspw. ein Kredit oder Darlehen ausgegeben, wird das Disagio vom Nominalwert abgezogen. Der Auszahlungsbetrag unterscheidet sich somit von der aufgenommenen Kredit- bzw. Darlehenssumme. 

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