Bestandsveränderungen für die periodengerechte Gewinnermittlung

Susanne Woda
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Bestandsveränderungen ermitteln | BuchhaltungsButler

Unternehmen, die ihren Gewinn mit dem Gesamtkostenverfahren berechnen, müssen  Bestandsveränderungen buchen. Und zwar dann, wenn die Produktionskosten nicht in der gleichen Periode entstehen wie die Verkaufserlöse. Sie ermöglichen es einem Unternehmen, ein periodengerechtes Betriebsergebnis zu ermitteln. Was man in der Buchführung unter Bestandsveränderungen versteht, welche verschiedenen Arten es gibt und wie man Bestandsveränderungen berechnet und bucht, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Was Bestandsveränderungen sind

Unter Bestandsveränderungen versteht man Mehrungen oder Minderungen im Bestand fertiger und unfertiger Erzeugnisse. Handelswaren wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind davon nicht betroffen. Nur Unternehmen, die ihren Gewinn im Gesamtkostenverfahren ermitteln, erfassen Bestandsveränderungen und weisen diese explizit aus. Die gesetzliche Grundlage für Bestandsveränderungen findet sich in § 275 Abs. 2 HGB.

Bestandsveränderungen schlagen sich als Gewinn (Bestandsmehrung) oder Verlust (Bestandsminderung) in der GuV nieder. Durch die Buchung ordnet man Produktionskosten zeitlich den Verkaufserlösen zu und sorgt für einen periodengerechten Gewinnausweis.

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Warum bucht man Bestandsveränderungen?

Nicht immer verkauft ein Unternehmen seine Güter im selben Jahr, in dem es sie produziert hat. Lagert es fertige oder unfertige Produkte für den Verkauf im Folgejahr ein, schmälern die Produktionskosten in der aktuellen Bilanzperiode als Aufwand die GuV, ohne, dass entsprechende Erträge aus Verkäufen dagegen stehen. Für die periodengerechte Gewinnermittlung müssen die Kosten jedoch wirtschaftlich dem Jahr zugeordnet werden, in dem die Erträge fließen. Diese Korrektur nimmt man über die Buchung von Bestandsveränderungen vor.

Bestandsveränderung am Computer berechnen

Mit einer Bestandsmehrung verschiebt man die Herstellungskosten für eingelagerte Produkte wirtschaftlich ins Folgejahr. Die zu Herstellungskosten bewerteten Bestandserhöhungen gehen als Ertrag in die GuV ein und neutralisieren so den Aufwand für deren Produktion. Wenn die Produkte dann im nächsten Jahr verkauft werden, fließen die Verkaufserlöse als Ertrag in die GuV. Nun müssen die dazugehörigen Produktionskosten wieder aufgenommen werden. Das geschieht mit der Buchung einer Bestandsminderung.  Als Ergebnis der Transaktionen steht nun der erzielte Gewinn aus Produktion und Verkauf zum Zeitpunkt des Absatzes in den Büchern.

Betriebswirtschaftliche Bedeutung von Bestandsveränderungen

Besonders wichtig sind Bestandsveränderungen für Unternehmen mit langen Produktions- und Lieferzeiten. Im Flugzeug- und Schiffbau liegen oft viele Monate zwischen Herstellung und Verkauf und eine einseitige Kostenbelastung ohne Verkaufserlöse würde zu starken Verzerrungen von Gewinn und Verlust über die verschiedenen Geschäftsjahre führen.

Auch in lagerintensiven Branchen wie Distribution und Handel spielen Bestandsveränderungen eine wichtige Rolle in der Bilanzierung. Solche Unternehmen halten oft auch über den Jahreswechsel hohe Lagerbestände, um eine hohe Produktverfügbarkeit zu gewährleisten und Lieferausfälle zu vermeiden.

Exkurs: Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren

Unternehmen dürfen ihre GuV laut § 275 HGB nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren aufstellen. Beide führen zum gleichen Ergebnis, unterscheiden sich jedoch im Ausweis von Aufwendungen und Erträgen.

Bestandsveränderungen werden nur nach dem Gesamtkostenverfahren gebucht und sind dort als einzelner Posten in der GuV explizit aufgeführt. Beim Umsatzkostenverfahren ist die Buchung von Bestandsveränderungen nicht notwendig.

Beim Umsatzkostenverfahren werden zur Gewinnermittlung nur diejenigen Kosten von den Umsatzerlösen abgezogen, die für deren Erstellung notwendig waren. Auf diese Weise ist der Gewinn bereits periodengerecht. Anders beim Gesamtkostenverfahren. Hier werden erst einmal alle im Bilanzierungszeitraum angefallenen Kosten angesetzt. Um den Gewinn periodengerecht auszuweisen, müssen sie um Kosten für nicht verkaufte Produkte bereinigt werden. Dies geschieht über die Bestandsveränderungen.

Entstehung und Arten von Bestandsveränderungen

Lagerbestände eines Unternehmens verändern sich im Verlauf eines Geschäftsjahres durch die Produktion und den Verkauf von Gütern. Doch nicht immer verkauft ein Unternehmen alles, was es in einem Jahr produziert. Bei der jährlichen Inventur stellt man den Bestand und Wert aller Vermögenswerte des Unternehmens fest. Ergibt sich bei den Beständen fertiger oder unfertiger Erzeugnisse eine Veränderung, spricht man in der Buchführung von Bestandsminderungen oder Bestandsmehrungen.

Bestandsmehrungen entstehen beispielsweise, wenn Unternehmen auf Vorrat produzieren. Ein Abverkauf von Lagerbeständen dagegen führt zu Bestandsminderungen.

Die aktiven Bestandskonten für fertige und unfertige Erzeugnisse zu führen, ist nicht aufwendig: Anfangs- und Schlussbestand werden laut Inventurdaten gebucht. Danach ist nur die Differenz als Bestandsveränderung zu erfassen.

Markus Schmetz

Markus Schmetz

Steuerberater bei Markus Schmetz Steuerberatung

Dipl. Kfm. (FH) Markus Schmetz ist Steuerberater, Fachberater für Finanz- und Vermögensplanung (DStV e.V.) und Inhaber einer Einzelpraxis in Düsseldorf. Er berät Privatpersonen, Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen. Im Unternehmensbereich hat er sich insbesondere auf die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen spezialisiert.

Fertige und unfertige Erzeugnisse bewerten

Nicht nur mengenmäßige Änderungen von Lagerbeständen haben Bestandsveränderungen zur Folge. Auch Bewertungsunterschiede können zu Bestandsveränderungen führen.

Wie sich die Bestände fertiger und unfertiger Erzeugnisse seit dem letzten Bilanzstichtag entwickelt haben, stellt man bei der jährlichen Inventur fest. Dazu erfasst man sie mengen- und wertmäßig. Der Wert der Erzeugnisse ist dabei grundsätzlich mit Herstellungskosten anzusetzen. Bei unfertigen Erzeugnissen sind nur die Kosten zu berücksichtigen, die bis zum derzeitigen Fertigungsstand angefallen sind.

Sollte der Marktpreis fertiger Erzeugnisse unter den Herstellungskosten liegen, muss das Unternehmen nach dem strengen Niederstwertprinzip die niedrigeren Marktpreise zur Bilanzierung verwenden.

Frau berechnet Anfangsbestand und Bestandsveränderungen

Bestandserhöhung

Bestandsmehrungen entstehen, wenn ein Unternehmen in einer Periode mehr Güter produziert als es absetzt. Als Ergebnis hat es zum Bilanzstichtag mehr fertige oder unfertige Erzeugnisse auf Lager als zu Beginn des Jahres. In diesem Falle ist der Schlussbestand der Aktivkonten fertige oder unfertige Erzeugnisse höher als der Anfangsbestand.

Als Herstellungskosten bewertet, fließen Bestandsmehrungen als Gewinn in die GuV ein. So stellen sie eine Gegenposition zu den für diese Erzeugnisse angefallenen Herstellungskosten dar und neutralisieren diese.

Bestandsminderung

Bestandsminderungen entstehen, wenn ein Unternehmen Güter verkauft, die bereits im Vorjahr erstellt wurden. Dann hat es am Ende einer Periode weniger fertige oder unfertige Erzeugnisse auf Lager als zu Beginn. Der Schlussbestand der Konten fertige oder unfertige Erzeugnisse ist in diesem Fall niedriger als der Anfangsbestand.

Bestandsminderungen fließen als Verlust in die GuV. Sie mindern die Umsatzerlöse um die dazugehörigen Herstellungskosten und sorgen auf diese Weise für einen periodengerechten Gewinnausweis.

Bestandsveränderungen berechnen und buchen

Um Bestandsveränderungen zu berechnen, betrachtet man zunächst unabhängig voneinander die beiden Aktivkonten “Bestand an fertigen Erzeugnissen” und “Bestand an unfertigen Erzeugnissen”. Die jeweiligen Mehr- oder Minderbestände verbucht man dann auf dem Erfolgskonto “Bestandsveränderungen”. Minderbestände stehen dort im Soll, Mehrbestände im Haben. Daher ergeben sich spiegelverkehrte Buchungssätze für Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen.

Bestandsminderung bei fertigen Erzeugnissen erfassen

s 3960; Bestandsveränderungen 3.000€*
h 7110; Bestand an fertigen Erzeugnissen 3.000€

Bestandsmehrung bei unfertigen Erzeugnissen erfassen

s 7050; Bestand an unfertigen Erzeugnissen 2.000€
h 3960; Bestandsveränderungen 2.000€

Der Saldo des Kontos “Bestandsveränderungen” geht als Aufwand oder Ertrag in die GuV ein, je nachdem, ob sich die Bestände insgesamt vermehrt oder verringert haben. Dafür schließt man das Konto Bestandsveränderungen über die GuV ab.

Nicht vergessen – auch die Bestandskonten fertige und unfertige Erzeugnisse müssen über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen werden.

Fazit: Bestandsveränderungen einfach buchen

Wenn Unternehmen ihre GuV nach dem Gesamtkostenverfahren aufstellen, müssen sie Bestandsveränderungen erfassen, um einen periodengerechten Gewinn auszuweisen. Das ist besonders bei lagerintensiven Betrieben von großer Bedeutung. Bestandsveränderungen sind gewinnwirksam, Erhöhungen fließen als Gewinn und Minderungen als Verlust in die GuV ein. Sie korrigieren die Umsatzerlöse und sorgen für die korrekte Ermittlung des Periodenerfolgs nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.

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FAQs

In welches Konto bucht man die Bestandsveränderung?

Die Buchung von Bestandsveränderungen berührt die aktiven Bestandskonten fertiger oder unfertiger Erzeugnisse sowie das Erfolgskonto Bestandsveränderungen.

Ist die Bestandsveränderung Umsatz?

Eine Bestandsveränderung ist kein Umsatz, sondern vielmehr eine Korrektur zu den Umsatzerlösen. Durch sie ordnet man im Gesamtkostenverfahren die Umsatzerlöse wirtschaftlich den entstandenen Kosten zu, um einen periodengerechten Gewinn auszuweisen.

Wie kommt es zu Bestandsveränderungen?

Bestandsveränderungen entstehen im Gesamtkostenverfahren, wenn Produktion und Verkauf von Gütern nicht in dieselbe Bilanzperiode fallen. Produziert ein Unternehmen auf Lager, spricht man von einer Bestandsmehrung. Verkauft es Güter, die bereits im Vorjahr produziert wurden, ist dies eine Bestandsminderung.