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Gehaltserhöhung GmbH-Geschäftsführer
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Gehaltserhöhung GmbH-Geschäftsführer

Veröffentlicht: 17.08.2020     /     Autor: Francisco A.

Gehaltserhöhung Geschäftsführer

Wenn die Bilanzen zum Jahresende einen deutlichen Gewinn zeigen, stellen sich viele GmbH-Geschäftsführer die Frage: Wie kann ich ein höheres Gehalt auszahlen ohne, dass es als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen wird? Neue Gehaltsvereinbarungen oder auch nur Änderungen bestehender Verträge sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Um dies rechtssicher und steuerkonform zu tun und Probleme bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten:

Gehaltserhöhung für geschäftsführenden Gesellschafter

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

Bevor der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit sich selbst einen Vertrag abschließen kann, muss er eine Handelsregister-Eintragung vornehmen, um sich vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB zu befreien. Das Selbstkontrahierungsverbot sieht vor, dass es Vertretern einer anderen Person untersagt ist, in dieser Eigenschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abzuschließen. Erst ab dieser Eintragung sind die Verträge und Vereinbarungen wirksam und können steuerlich berücksichtigt werden.
Oft ist die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Gesellschafter-Geschäftsführern in der Satzung bereits verankert.

Gesellschafterversammlung

Alle Veränderungen wie Gehaltserhöhungen, die im Vertrag des GmbH-Geschäftsführers vorgenommen werden, müssen von der Gesellschafterversammlung abgesegnet werden. Ansonsten ist zum Beispiel eine Gehaltserhöhung zivilrechtlich unwirksam und steuerlich gesehen eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Geschäftsführergehalt als
Betriebsausgabe

Ein Anstellungsverhältnis ist notwendig, wenn die Gehaltszahlungen an den Geschäftsführer als Betriebsausgaben angerechnet werden sollen.

Nachzahlungs- und Rückwirkungsverbot für Gehaltsvereinbarungen

Rückwirkende Sonderzahlungen oder Tantieme sind unzulässig. Neue Vereinbarungen können nur für die Zukunft abgeschlossen werden.

Vorsicht bei Aufwendungen

Auch hier gilt für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, dass Aufwendungen nur erstattet werden dürfen, wenn die erstattungsfähigen Kosten vorab eindeutig vereinbart wurden. Ausnahmeregelungen gibt es bei den Reiskosten.

Schriftlicher Vertrag

Zwar nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen für eine bessere Nachvollziehbarkeit. Das Risiko, dass das Finanzamt die neue Vereinbarung nicht anerkennt, wird dadurch verringert.

Firmenwagen

Wird der Firmenwagen vom Gesellschafter-Geschäftsführer ohne klare Vereinbarung auch privat genutzt, stellt das eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Das Finanzamt veranschlagt dann den Betrag, der bei einer Fremdvermietung zustande gekommen wäre.

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Gehaltsextras
(Überstundenvergütung)

Da der Gesellschafter-Geschäftsführer kein arbeitsrechtlicher Arbeitnehmer ist, werden solche Zahlungen ohne Ausnahme als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen.

Gehaltserhöhung für den Geschäftsführer beschließen

Variable Gewinntantieme

Wichtig für die steuerliche Anerkennung ist hierbei, dass diese bei einer Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Am besten in Schriftform, damit es bei Bedarf nachgewiesen werden kann. Auch müssen die Rahmenbedingungen sowie die Berechnungsgrundlage im Vorhinein exakt schriftlich festgehalten werden. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Gewinne eines Jahres zuerst mit den Verlusten des Vorjahres verrechnet werden müssen. Des Weiteren müssen Gewinntantieme als angemessen angesehen werden. Das heißt: Gewinntantieme dürfen maximal 50% des Jahresüberschusses betragen. Zum Schluss ist zu beachten, dass die Tantieme genau wie nach der Vereinbarung ausgezahlt werden und alle 3 Jahre auf steuerliche Angemessenheit überprüft werden müssen.

Hinweis:

Nicht zulässig sind Umsatz- und Nur-Tantieme sowie freiwillige Tantieme.

Sozialversicherung
Nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind sozialversicherungspflichtig und die Zahlung des Arbeitgeberanteils erfolgt steuerfrei. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer müssen keine Sozialversicherung zahlen. Soll die GmbH dennoch die Arbeitgeberteile zur freiwilligen Sozialversicherung zahlen, sollte dies vorab in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Pensionen
Müssen nachvollziehbar durchkalkuliert werden, sodass der GmbH keine Nachteile daraus entstehen. Außerdem dürfen keine anderweitigen Geldleistungen von der GmbH neben der Pension bezogen werden, da es sich sonst um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.

Höhe der
Gesamtvergütung

Diese muss einem Fremdvergleich standhalten und angemessen sein. Unter die Gesamtvergütung fallen Festgehalt, Bonusse, Tantieme, Sachbezüge, aber auch Zusagen über eine betriebliche Altersvorsorge.

Sondervergütungen für den Geschäftsführer

Die Höhe von Weihnachts- oder Urlaubsgeld muss rechnerisch nachvollziehbar begründet werden können.

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Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Änderungen im Vertrag des GmbH-Geschäftsführers, wie es bei einer Erhöhung des Gehalts der Fall ist, immer durch eine Gesellschafterversammlung im Voraus abgesegnet werden müssen. Ansonsten gelten die empfangenen Leistungen als verdeckte Gewinnausschüttung und das kann bei einer Betriebsprüfung teuer werden.