Die Eintragung ins Handelsregister

Susanne Woda
Handelsregisternummer beantragen im Büro
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Eintragung ins Handelsregister | BuchhaltungsButler

Die Eintragung ins Handelsregister ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Mit ihr wird ein Unternehmer zum Kaufmann nach HGB. Handelsgesellschaften existieren erst mit einem Eintrag rechtswirksam.
Was viele nicht wissen: Nicht jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, eine Handelsregisternummer zu beantragen. Wir erklären, wer sich anmelden muss und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Erfahren Sie außerdem mehr zu Ablauf und Kosten für einen HR Eintrag.

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Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein für jedermann einsehbares öffentliches Verzeichnis. Es dokumentiert die wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen für Außenstehende. Aus dem Handelsregisterauszug gehen zum Beispiel Unternehmenssitz, Geschäftsführer und Prokuristen hervor. Auch Jahresabschlüsse und Bilanzen werden hier veröffentlicht. Künftige Geschäftspartner, Kunden und Gläubiger können sich damit ein Bild von Legitimität und Geschäftslage eines Unternehmens machen.

In Deutschland führt das örtliche Amtsgericht als zuständiges Registergericht das Handelsregister. Seit 2008 funktioniert das komplett elektronisch. Jeder kann die in Deutschland veröffentlichten Handelsregisterdaten einsehen. Die Amtsgerichte gewähren über elektronische Terminals weiterhin die Einsichtnahme vor Ort. Aktuelle Eintragungen im Handelsregister werden zudem deutschlandweit im elektronischen Bundesanzeiger und in den Registerbekanntmachungen veröffentlicht.

Welches Amtsgericht für den Handelsregistereintrag zuständig ist, richtet sich nach dem Unternehmenssitz, bzw. dem Wohnsitz des Einzelunternehmers. Das Amtsgericht Ihres Bezirks können Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis auf dem Online-Justizportal des Bundes und der Länder abrufen.

Die zwei Abteilungen des Handelsregisters

Das Handelsregister besteht aus zwei Teilbereichen für den Eintrag verschiedener Unternehmensformen:

  • Abteilung A (HRA) für Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und wirtschaftliche Vereine
  • Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Wann entsteht die Pflicht zur Eintragung im Handelsregister?

Die Pflicht zum Eintrag im Handelsregister gilt grundsätzlich für jeden Kaufmann. Das ist laut Handelsrecht (§ 1 HGB) erst einmal jeder, der ein Handelsgewerbe mit einem kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führt. Es gibt aber auch Ausnahmen. 

Ob sich ein Einzelunternehmen sich im Handelsregister eintragen muss, hängt von dessen Geschäftsumfang ab. Kleingewerbetreibende sind von der Eintragungspflicht befreit. 

Für Handelsgesellschaften also Personen- und Kapitalgesellschaften, ergibt sich die Eintragungspflicht aus ihrer Rechtsform. Sie zählen zu den so genannten Formkaufleuten und müssen sich bei Gründung der Gesellschaft im Handelsregister anmelden.

Eintragungspflichtige Rechtsformen

Die Pflicht zum Handelsregistereintrag gilt für einige Rechtspersönlichkeiten bereits bei Gründung:

  • eingetragene Kaufleute (e. K.)
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, KGaA, UG, AG)
  • Personengesellschaften mit der Rechtsform oHG, KG, Gmbh & Co. KG, EWIV
Handelsregister Eintrag der Kosten

Ausnahmen: Nicht eintragungspflichtige Unternehmen

Die einzige Personengesellschaft, für die keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister besteht, ist die GbR. Auch Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind von der Eintragungspflicht befreit. Sie können sich aber freiwillig anmelden. Aus einem Einzelunternehmen wird dann ein eingetragener Kaufmann und aus der GbR eine OHG.

Was wird im Handelsregister eingetragen?

Mit dem Ersteintrag im Handelsregister werden die wichtigsten Daten zum Unternehmen erfasst. Dazu gehören:

  • Firma (Name des Unternehmens)
  • Rechtsform
  • Sitz
  • Niederlassungen und Zweigniederlassungen
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Datum der Ersteintragung
  • Höhe des Grund-, Kommandit- oder Stammkapitals
  • Name und Geburtsdaten der Geschäftsführer
  • Prokura

Außerdem sind Veränderungen und Löschungen dieser Daten im Handelsregister anzumelden.

Nicht eintragungsfähige Tatsachen

Nicht alle Angaben, die für den kaufmännischen Verkehr von Belang sein könnten, sind im Handelsregister vermerkt. Das HGB bestimmt, welche von ihnen eintragungspflichtig, eintragungsmöglich oder nicht eintragungsfähig sind.

Zu den nichteintragungsfähigen Tatsachen gehören beispielsweise:

  • Erteilung und Widerruf von Handlungsvollmachten
  • Beschränkung der Prokura
  • Besitz von Grundstücken
  • Nießbrauch von Kommanditanteilen
  • Geschäftsfähigkeit von Gesellschaftern
  • Beteiligungsverhältnisse von Gesellschaftern
  • Haftungskapital bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen

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Weitere anzeigepflichtige Tatbestände

Einmal im Handelsregister eingetragene Unternehmen sind dazu verpflichtet, wichtige Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Verspätete oder unterlassene Meldungen können zu hohen Bußgeldern führen.

Wichtige Änderungen können sein (abhängig von Gesellschaftsform):

  • Änderungen bei Geschäftsführern oder Gesellschaftern
  • Umfirmierung
  • Änderung des Unternehmensgegenstands
  • Satzungsänderungen
  • Einrichtung, Verlegung oder Streichung von Zweigniederlassungen
  • Insolvenzverfahren
  • Erteilung oder Löschung der Prokura

Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen können zur auch Offenlegung ihres Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet sein. Die Offenlegungspflicht gilt für Finanz- und Versicherungsinstitute, Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße unterliegen ihr auch andere Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Den Umfang der offen zu legenden Unterlagen bestimmt ebenfalls die Unternehmensgröße.

Teambesprechung zur Eintragung Handelsregister bei Einzelunternehmen

Sollte man sich freiwillig im Handelsregister eintragen?

Ein Eintrag im Handelsregister manifestiert den Gewerbetreibenden als Kaufmann nach HGB mit all seinen Rechten und Pflichten. Das kann einige Vorteile mit sich bringen. Jedoch muss das Unternehmen dann die strengen Regeln des Handelsgesetzbuchs befolgen. Einen freiwilligen Eintrag sollten Unternehmer deswegen sorgfältig abwägen.

Vorteile Nachteile
Firmierung: Der bürgerliche Name des Kaufmanns muss nicht mehr Bestandteil der Unternehmensbezeichnung sein. HR-Unternehmen können auch Fantasienamen benutzen. Doppelte Buchführung: Die einfache EÜR reicht nicht mehr aus. Das Handelsrecht verpflichtet zur doppelten Buchführung inkl. der Erstellung von Bilanz und Inventar.
Einzigartigkeit: Kein anderes Gewerbe im Registerbezirk darf unter demselben oder einem ähnlichen Namen betrieben werden wie ein eingetragenes Unternehmen. Kosten: Für Ersteintragung und jede Änderung fallen Gebühren beim Registergericht und für den Notar an.
Professionelle Außenwirkung: Die Eintragung ins Handelsregister schafft Vertrauen bei Vertragspartnern. Banken setzen für die Zusammenarbeit sogar oft einen HR Eintrag voraus. Strengere Regelungen: Statt BGB gilt jetzt das HGB. Es kommen zum Beispiel längere Aufbewahrungspflichten und spezielle Formvorschriften für Geschäftsbriefe zum Tragen.
Zusatzrechte: Nur im Handelsregister registrierte Unternehmen dürfen Prokura vergeben und selbstständig agierende Zweigstellen eröffnen. Konstitutive Wirkung: Einige Änderungen sind erst ab Veröffentlichung rechtsgültig.
Fatih Cakar

Fatih Cakar

Steuerberater bei Trimborn Partner

Fatih Cakar ist seit 2014 bei Trimborn Partner tätig und hat sich dabei unter anderem auf die Bereiche Digitalisierung, StartUps sowie die Beratung internationaler Mandanten spezialisiert. Die Kanzlei erhielt in den vergangenen Jahren verschiedene Auszeichnungen, etwa von Datev oder auch dem Handelsblatt. Im März 2021 legte Herr Cakar erfolgreich sein Steuerberaterexamen ab.

Ablauf der Eintragung ins Handelsregister

Um sich ins Handelsregister einzutragen, führt der Weg zum Notar. Er ist der Ansprechpartner bei der Unternehmensgründung zum Beispiel für GmbHs oder OHGs und erledigt den Handelsregistereintrag gleich mit. Welche Angaben und Nachweise er für die Anmeldung im Handelsregister benötigt, ist je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich. So sind zum Beispiel die Gründungsunterlagen oder ein Nachweis über das eingezahlte Stammkapital vorzulegen.

Nachdem der Notar Unterschriften und Dokumente geprüft und beglaubigt hat, leitet er den Antrag elektronisch an das zuständige Registergericht weiter. Die Veröffentlichung ist abhängig von der gewählten Rechtsform und kann von einer bis zu mehreren Wochen dauern.

Mit der Eintragung vergibt das Registergericht die HR Nummer. Sie ist Pflichtbestandteil von Geschäftsbriefen und Rechnungen und ist auch im Impressum der Internetseite anzugeben. Die HR Nummer finden Sie oben rechts auf dem Handelsregisterauszug, den Sie mit Abschluss der Eintragung zugesendet bekommen.

Diese Kosten entstehen für die Eintragung ins Handelsregister

Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sind unter anderem abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, seinem Stammkapital und der Anzahl der Gesellschafter. Die Gebühren können von 70 Euro für eingetragene Kaufleute bis zu 700 Euro für große Kapitalgesellschaften reichen. Wie hoch sie im Einzelfall sind, können Sie in der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen einsehen.

Zusätzlich zu den Kosten des Registergerichts fallen Kosten für den Notar an, der Unterschriften und Dokumente beglaubigt und die Registrierung beantragt.

Fazit: Nicht jeder Unternehmer muss sich im Handelsregister eintragen

Für die Eintragung ins Handelsregister ist die Kaufmannseigenschaft entscheidend. Personen- und Kapitalgesellschaften sowie der eingetragene Kaufmann müssen sich vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Handelsregister anmelden. Ausgenommen von der Pflicht ist die Gründung einer GbR. Auch der Handelsregistereintrag für Kleingewerbe und Freiberufler ist freiwillig. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, sollte jeder individuell mit allen Vor- und Nachteilen sorgfältig abwägen.

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FAQs

Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen lassen?

Handelsgesellschaften müssen sich zum Zeitpunkt der Gründung, also vor Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit, im Handelsregister anmelden. Einzelunternehmen sind erst zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet, wenn ihr Unternehmen zu einem kaufmännisch geführten Geschäftsbetrieb angewachsen ist.

Was muss ins HR eingetragen werden?

Der Ersteintrag umfasst wesentliche Daten zum Unternehmen wie Firma, Rechtsform, Sitz, Niederlassungen, Unternehmensgegenstand, Höhe des Gesellschaftskapitals, Geschäftsführer und Prokuristen. Jahresabschlüsse und wichtige Änderungen wie Firmenlöschung, Satzungsänderungen, Stammkapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, personelle Veränderungen von Geschäftsführern oder Gesellschaftern, sind ebenfalls zu melden.

Wo finde ich Eintragungen im Handelsregister?

Das Handelsregister wird seit 2008 elektronisch geführt. Im Online-Handelsregister kann man kostenlos und unverbindlich in die aktuellen HR-Einträge Einsicht nehmen oder kostenpflichtige Abzüge bestellen. Aktuelle Eintragungen werden zudem im elektronischen Bundesanzeiger und den Registerbekanntmachungen veröffentlicht.

Wer muss nicht im Handelsregister eingetragen sein?

Kleingewerbetreibende, Freiberufler und GbRs sind von der Eintragung im Handelsregister befreit. Sie können sich freiwillig eintragen lassen.

Wer muss in das Handelsregister eingetragen werden?

Die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister besteht für alle Kaufleute. Dazu gehören eingetragene Kaufmänner (e. K.), Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) sowie Einzelunternehmen, die als Handelsgewerbe nach HGB einen kaufmännisch angelegten Gewerbebetrieb führen.

Wie ist das Handelsregister gegliedert?

Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. In Abteilung A (HRA) finden sich Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften sowie wirtschaftliche Vereine. In Abteilung B (HRB) sind Kapitalgesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit eingetragen.

Wo finde ich meine Handelsregisternummer?

Die HR Nummer befindet sich rechts oben auf dem Handelsregisterauszug unter “Nummer der Firma”. Hat man diesen nicht zur Hand, einfach auf handelsregister.de den eigenen Firmennamen suchen. Et voilà!

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