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Abschreibungen (AfA) - berechnen und verbuchen
Grundsätzliches zu Anlagegütern
Wenn Sie Anlagegüter >150€ anschaffen, müssen diese abgeschrieben werden, um den Wertverzehr zu dokumentieren. Bis 1.000€ Anschaffungsposten haben Sie etwas Gestaltungsspielraum (siehe auch unser Artikel zu GWG vs. Sammelposten), ab 1.000€ muss nach der amtlichen AfA-Tabelle abgeschrieben werden.
Anschaffungen bis 410€ bzw. 1.000€: GWG oder Sammelposten?
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie angeschaffte Anlagegüter als GWG abschreiben oder im Sammelposten.
Die gewählte Methode müssen Sie für das Wirtschaftsjahr beibehalten.
- Falls Sie per Sammelposten abschreiben wollen, müssen Sie dies für alle Anlagegüter von 150,01 bis 1000 EUR tun. Der Sammelposten eines Jahres wird dann mit jährlich 20% abgeschrieben. Der Zeitpunkt der Anschaffung ist irrelevant.
- Entscheiden Sie sich für die Abschreibung per GWG-Methode ist dies für alle Anlagegüter von 150,01 - 410 EUR erforderlich. GWG wird oft bevorzugt, wenn Sie im laufenden Jahr noch das Betriebsergebnis schmälern möchten.
- Ab 410€ (GWG) bzw. ab 1.000€ (Sammelposten) wird zwingend linear laut amtl. AfA-Tabelle abgeschrieben.
Buchungsbeispiel Sammelposten:
Sie sammeln Ihre Anlagegüter und schreiben Sie gemeinsam über 5 Jahre zu 20% der Anschaffungskosten ab.
Beispiel: Sie kaufen ein Mobiltelefon für 799 EUR brutto.
Buchungsvorschlag beim Kauf (SKR03):
671,43 EUR von 485; Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000€ (Sammelposten)
127,57 EUR von 1576; Abziehbare Vorsteuer
an 1200; Bank
Zum 31.12. buchen Sie 20% des Wertes der in diesem Jahr erworbenen Anlagegüter mittels Sammelposten aus (in diesem Beispiel lediglich diese Anschaffung):
Buchungsvorschlag Abschreibung (SKR03):
134,27 EUR von 4862; Abschreibung Sammelposten
an 485; Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000€ (Sammelposten)
Buchungsbeispiel GWG:
Sie können die GWGs als Aufwand erfassen, sodass Sie bereits im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.
Beispiel: Sie kaufen einen Computer für 300 EUR brutto.
Buchungsvorschlag beim Kauf (SKR03):
243 EUR von 480; Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
57 EUR von 1576; Abziehbare Vorsteuer
an 1200; Bank
Der PC wurde nun auf dem Anlagekonto erfasst. Anschließend schreiben Sie ihn am Jahresende ab, um den Aufwand geltend zu machen:
Buchungsvorschlag Abschreibung (SKR03):
243 EUR von 4860; Abschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter
an 480; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Detaillierte Informationen zu GWG und Sammelposten finden Sie hier.
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Ab 410€ bzw. 1.000€: Lineare Abschreibung lt. AfA-Tabelle
Ab 1000 EUR (bzw. 410€ bei Wahl der Abschreibungsmethode GWG) müssen Sie den Gegenstand zwingend nach der Nutzungsdauer linear abschreiben. Die Nutzungsdauer ist in der AfA-Tabelle festgeschrieben, in Ausnahmefällen kann aber auch von den Werten abgewichen werden (bitte Rücksprache mit Steuerberater halten!).
Oft werden Güter nicht zu Beginn des Geschäftsjahres angeschafft, sondern unterjährig. In diesem Fall wird im ersten Jahr nicht der ganze Abschreibungsbetrag angesetzt. Stattdessen müssen Sie den Anteil berechnen. Es gilt zu berücksichtigen, in welchem Monat die Anschaffung stattgefunden hat; der Tag ist nicht entscheidend.
Buchungsbeispiel 1: Abschreibung Laptop lt. AfA-Tabelle:
Sie erwerben im September einen Laptop für netto 1800 EUR.
AfA-Dauer laut Tabelle: 3 Jahre.
Beim Kauf buchen Sie den Gesamtbetrag (ggf. inkl. UmSt.) auf das Anlagekonto und benutzen, sofern zutreffend,
den Steuerschlüssel "19% VoSt."
Berechnung:
1800 EUR/3/12 = 50 EUR mtl. Abschreibung
Jahr 1: 4 * 50 = 200 EUR
Letztes Jahr: 8 * 50 EUR = 400 EUR
Sie buchen am 31.12.:
200 EUR
von 4830; Abschreibungen auf Sachanlagen
an 420; Büroeinrichtung
Ohne USt.
Sie buchen im Jahr 2-3 am 31.12.:
600 EUR
von 4830; Abschreibungen auf Sachanlagen
an 420; Büroeinrichtung
Ohne USt.
Sie buchen im letzten Jahr am 31.12.:
400 EUR
von 4830; Abschreibungen auf Sachanlagen
an 420; Büroeinrichtung
Ohne USt.
Buchungsbeispiel 2: Abschreibung PKW lt. AfA-Tabelle:
Sie erwerben im Oktober einen Pkw für netto 3000 EUR.
AfA-Dauer laut Tabelle: 6 Jahre.
Beim Kauf buchen Sie den Gesamtbetrag (ggf. inkl. UmSt.) auf das Anlagekonto und benutzen, sofern zutreffend,
den Steuerschlüssel "19% VoSt."
Berechnung:
3000 EUR/6/12 = 41,66 EUR mtl. Abschreibung
Jahr 1: 3 * 41,66 = 125 EUR
Letztes Jahr: 9 * 50 EUR = 375 EUR
Sie buchen am 31.12.:
125 EUR
von 4832; Abschreibungen auf Kfz
an 320; Pkw
Ohne USt.
Sie buchen im Jahr 2-6 am 31.12.:
500 EUR
von 4832; Abschreibungen auf Kfz
an 320; Pkw
Ohne USt.
Sie buchen im letzten Jahr am 31.12.:
375 EUR
von 4832; Abschreibungen auf Kfz
an 320; Pkw
Ohne USt.
Abschreibungen berechnen
Mit unserem Abschreibungsrechner für Excel berechnen Sie sekundenschnell die Abschreibungsbeträge. Geben Sie den Anschaffungspreis und -zeitpunkt an und Sie erhalten sofort die korrekten Werte. Falls Sie sich unsicher sind, was Sie als Nutzungsdauer eintragen müssen, schauen Sie in unsere AfA-Tabelle, die im Abschreibungsrechner enthalten ist. Dort können Sie genaue Angaben zur Nutzungsdauer einsehen.
In BuchhaltungsButler Abschreibungen verbuchen
In der online Buchhaltungssoftware verbuchen Sie die Abschreibungen im Frei-Buchen Modus. Dort können Sie mit Soll und Haben die entsprechenden Buchungen vornehmen. Sie buchen dort zum Jahresende das AfA-Konto im Soll und das entsprechende Bestandskonto im Haben ein.
Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.
Stand: 23.11.2016. Alle Angaben ohne Gewähr.
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