Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Kleinunternehmen

Kerstin Stamer
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Innergemeinschaftlicher Erwerb Kleinunternehmen | BuchhaltungsButler

Für deutsche Kleinunternehmer bedeutet ein innergemeinschaftlicher Erwerb, dass sie beim Kauf von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bestimmten steuerlichen Regelungen unterliegen. Wir geben einen schnellen Überblick über die steuerlichen Pflichten und zeigen, wie der innergemeinschaftliche Erwerb im Kleinunternehmen gebucht wird.

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Was ist eine innergemeinschaftlicher Erwerb?

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb bezieht sich auf den Kauf von Waren durch ein Unternehmen von einem Verkäufer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Für die Umsatzsteuer bedeutet dies, dass der Käufer der Ware die Umsatzsteuer im eigenen Land entrichten muss, als hätte er die Ware selbst verkauft. Das Verfahren soll sicherstellen, dass die Umsatzsteuer dort gezahlt wird, wo die Waren letztendlich genutzt oder verbraucht werden und verhindert, dass bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU Umsatzsteuer umgangen wird.

Der § 1a Abs. 2 UstG definiert den innergemeinschaftlichen Erwerb wie folgt:

Verbringen eines Gegenstands des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung

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Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerb als Kleinunternehmen

Als Kleinunternehmer sind Sie in Deutschland grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit und dürfen keine Vorsteuer geltend machen.

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb werden Kleinunternehmer in anderen EU-Ländern zunächst einmal wie Verbraucher behandelt. Sie erhalten eine Rechnung mit ausländischer Umsatzsteuer, zahlen diese und setzen den Bruttopreis als Ausgabe an. Eine Umsatzsteuererklärung oder Vorsteuerabzug  erfolgen nicht.

Diese Regelung gilt immer dann, wenn:

  • der Kleinunternehmer die jährliche Erwerbsschwelle gem. § 1a Abs. 3 Nr.2 UStG i.H.v. 12.500€ nicht übersteigt.
  • der Kleinunternehmer keine USt.-ID beantragt hat, um den innergemeinschaftlichen Erwerb freiwillig zu besteuern. 
  • es sich beim Einkauf um begünstigte Waren handelt (ausgeschlossen sind: Fahrzeuge, Mineralöle, Alkohol inkl.  alkoholische Getränke und Tabakwaren)

Entfällt aber eine der genannten Voraussetzungen, ist der Kleinunternehmer zur Zahlung der Umsatzsteuer sowie zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Die deutsche Umsatzsteuer ist in dem Fall an das Finanzamt zu zahlen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Kleinunternehmern

Wenn Sie als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beantragt haben oder die Erwerbsschwelle überschreiten, sind Sie auch als Kleinunternehmer zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet.

Im Gegensatz zu umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen können Kleinunternehmer jedoch keine Vorsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen. Sie müssen dem Finanzamt also die Umsatzsteuer bezahlen, dürfen die Vorsteuer jedoch nicht geltend machen.

Innergemeinschaftlicher Erwerb wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Ziffer 89 („Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19%“) ausgewiesen. Den hieraus berechneten Steuerbetrag i.H.v. 19% müssen Sie an Ihr Finanzamt abführen.

Freiwillige Erwerbsbesteuerung bei Kleinunternehmen

Wie bereits erwähnt, können Kleinunternehmen eine USt.-ID beantragen und sich freiwillig für die Erwerbsbesteuerung entscheiden. In diesem Fall erhalten sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, sind jedoch dazu verpflichtet, die deutsche Umsatzsteuer abzuführen, ohne im Ausgleich eine Vorsteuererstattung zu erhalten. 

Wann diese Option sich für Unternehmen lohnt, erklären wir im folgenden Beispiel:

Frau Müller ist Kleinunternehmerin mit Sitz in Deutschland und erwirtschaftet umsatzsteuerfreie Umsätze. Sie möchte ein Gerät im Wert von 9.000€ aus Dänemark zur Fertigung ihrer Produkte kaufen.

Dänische Umsatzsteuer: 25 %
Gerätekosten netto: 9.000€

Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Einkaufspreis netto: 9.000€ zzgl. 25 % dänische Umsatzsteuer = 2.250€
→ Gesamtpreis: 11.250€

kleinunternehmer innergemeinschaftlicher erwerb

Der Einkauf liegt unter der Erwerbsschwelle von 12.500 EUR. Allerdings kann Frau Müller freiwillig für diesen innergemeinschaftlichen Erwerb deutsche Umsatzsteuer zahlen, indem sie in Deutschland eine USt.-ID zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beantragt. Somit muss Frau Müller nicht die teurere dänische Umsatzsteuer bezahlen, sondern “nur” die deutsche Umsatzsteuer.

Kosten bei freiwilliger Erwerbsbesteuerung:

Einkaufspreis netto: 9.000 EUR zzgl. 19 % deutsche Umsatzsteuer = 1.710 EUR
→ Gesamtpreis 10.710 EUR

Ersparnis: 540 EUR

Die freiwillige Erwerbsbesteuerung kann sich vor allem dann für Sie lohnen, wenn die ausländische Umsatzsteuer im Vergleich zur deutschen Umsatzsteuer höher ausfällt.

Buchungssatz i.g.E. Kleinunternehmen OHNE USt.-ID

Wenn Sie keine USt.-ID haben, buchen Sie sowohl den Nettopreis der Ware als auch die Umsatzsteuer gegen das entsprechende Aufwands- bzw. Anlagekonto.

Im Folgenden zwei Buchungsbeispiele, wie Sie den Geschäftsvorfall im SKR03 verbuchen.

Einkauf mit ausländischer USt.

s 200; Maschinen 11.250€
h 1200; Bank 11.250€

Einkauf mit deutscher USt.

s 200; Maschinen 10.710€
h 1200; Bank 10.710€

Buchungssatz i.g.E. Kleinunternehmen MIT USt.-ID

Wenn Sie eine Umsatzsteuer-ID haben, verkauft der Händler die Ware netto. Nun müssen Sie die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung deklarieren.

Buchen der Eingangsrechnung bei innergemeinschaftlichen Erwerb mit USt.

s 200; Maschinen 9.000€
h 1200; Bank 9.000€

Achten Sie als Kleinunternehmer mit USt.-ID bei Ihrer Entscheidung für eine Buchhaltungssoftware darauf, dass es die Möglichkeit gibt, innergemeinschaftliche Erwerbe mit 19% Umsatzsteuer, jedoch ohne Vorsteuer, zu erfassen. Dies erspart Ihnen viel Zeit & manuelle Buchungsarbeit.

Fazit

Der innergemeinschaftliche Erwerb ist für Kleinunternehmer mit einigen steuerlichen Verpflichtungen verbunden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen bleiben Kleinunternehmen auch beim innergemeinschaftlichen Erwerb von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dafür müssen sie bestimmte Erwerbsschwellen einhalten und dürfen nur begünstigte Waren einkaufen. Es ist jedoch auch für Kleinunternehmen möglich, eine freiwillige Erwerbsbesteuerung zu wählen. Dies kann von Vorteil sein, wenn die Umsatzsteuer im Land des Verkäufers höher ist als in Deutschland. Ist das Kleinunternehmen zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet, darf jedoch keine Vorsteuer gezogen werden.

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FAQs

Was ist innergemeinschaftlicher Erwerb?

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist der Kauf von Waren von einem Unternehmen aus einem EU-Land durch ein Unternehmen aus einem anderen EU-Land, wobei die Umsatzsteuer im Land des Käufers zu entrichten ist.

Worauf müssen Kleinunternehmer bei innergemeinschaftlichem Erwerb achten?

Kleinunternehmen müssen beim innergemeinschaftlichen Erwerb zum Beispiel Erwerbsschwellen beachten und kontrollieren, ob sie Produkte kaufen, die unter die Vereinfachungsregel bei der Erwerbsbesteuerung fallen.

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