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Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung

Was ist die Ist-Besteuerung?

Die Ist-Versteuerung wird im Fachjargon auch "Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten" genannt. Sie bedeutet, dass das Unternehmen die Umsatzsteuer auf seine Einnahmen erst dann an das Finanzamt anmelden und abführen muss, wenn die Einnahmen auch tatsächlich geflossen sind.

Wichtig: Die Ist-Versteuerung wirkt sich NICHT bei der Vorsteuer, also bei Ihren Eingangsrechnungen, aus. Die Vorsteuer kann grundsätzlich, bei Soll- wie bei Ist-Versteuerern, zum Leistungsdatum geltend gemacht werden.
Dies führt paradoxerweise dazu, dass sich zwei Ist-Versteuerer in der Theorie ein kostenloses Darlehen durch das Finanzamt gewähren könnten: A stellt B eine Rechnung und B macht die Vorsteuer geltend. Nach einem Monat wird die Rechnung durch A wieder gutgeschrieben und B nimmt die Gutschrift in die nächste UmSt. Voranmeldungs-Periode und zahlt diese zurück. Da A Ist-Versteuerer ist, müsste er die Umsatzsteuer erst bei Zahlung abführen, diese bleibt jedoch aus. B kann aber sofort die Vorsteuer geltend machen. Dieses Vorgehen ist aber bei bewusster Ausnutzung der Regelung definitiv nicht legal.

Was ist die Soll-Besteuerung?

Die Soll-Versteuerung wird auch "Besteuerung nach vereinbarten Entgelten" genannt. Wer sein Unternehmen als Soll-Versteuerer führt (führen muss), muss die Umsatzsteuer unmittelbar dann dem Finanzamt melden und diese auch abführen, wenn die Leistung erbracht wurde (in der Praxis ist dies der Moment, in dem die Rechnung an den Kunden gestellt wird).

Der Unterschied in zwei Sätzen:

Als Ist-Versteuerer muss man die Umsatzsteuer also erst dann abführen, wenn man das Geld auch tatsächlich erhalten hat.
Als Soll-Versteuerer schuldet man die Umsatzsteuer sofort dem Finanzamt, sobald die Leistung erbracht wurde.

Voraussetzungen für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung)

Den Antrag auf Besteuerung nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten (Soll- oder Ist-Versteuerung) stellt man in der Regel über den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", welchen einem das Finanzamt in der Regel in den ersten Wochen nach der Unternehmensgründung automatisch zuschickt.

Der Antrag auf Ist-Besteuerung ist vom Finanzamt zu genehmigen, wenn:

  1. der Gesamtumsatz nicht mehr als 600.000 Euro (vor 2016: 500.000 Euro) beträgt
  2. oder keine Verpflichtung besteht, Bücher zu führen
  3. oder der Unternehmer Umsätze aus einer Tätigkeit eines freien Berufs erzielt.

 

Die Angaben in diesem Artikel wurden mit großer Sorgfalt recherchiert.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.

Stand: 30.08.2015. Alle Angaben ohne Gewähr.


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